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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WildeHilde« (17. Juni 2017, 10:12)
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Registrierungsdatum: 13. April 2008
Führerschein aus: D wie Germany, EG-Führerschein, Modell der europäischen Gemeinschaft
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Seeperle« (17. Juni 2017, 15:44)
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Führerschein aus: CZ-EU-FS umgeschrieben in D-EU-FS
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Führerschein aus: Frankreich
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Registrierungsdatum: 25. November 2013
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Führerschein aus: CZ-EU-FS umgeschrieben in D-EU-FS
Was bedeutet das genau? Darf die FEB wenn bei Verdacht auf Scheinwohnsitz nicht das zur Anzeige bringen und die STA einschalten? Oder wenn sie die Umschreibung untersagt oder nicht genehmigt,wie wäre der weitere gang um weiter mit seinem EU-FS auf Deutschlands strassen fahren zu dürfen?. Deswegen, ich wiederhole mich gerne, bin ich ein Freund der Umschreibung, weil die FEB selber nicht so tief bohrt, wie die StA. Die Informationen im hiesigen Verfahren kamen nur teilweise auf dem Verwaltungsweg, teilweise auch aus der parallel laufenden Strafsache.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maje« (24. Juni 2017, 14:56)
Das würde mich auch interessieren.Was bedeutet das genau? Darf die FEB wenn bei Verdacht auf Scheinwohnsitz nicht das zur Anzeige bringen und die STA einschalten? Oder wenn sie die Umschreibung untersagt oder nicht genehmigt,wie wäre der weitere gang um weiter mit seinem EU-FS auf Deutschlands strassen fahren zu dürfen?. Deswegen, ich wiederhole mich gerne, bin ich ein Freund der Umschreibung, weil die FEB selber nicht so tief bohrt, wie die StA. Die Informationen im hiesigen Verfahren kamen nur teilweise auf dem Verwaltungsweg, teilweise auch aus der parallel laufenden Strafsache.
Kannst du das präziser beschreiben? Die FEB sollte doch die Auskunft bei der austellenden Behörde vor der Entscheidung einholen.Wenn die FEB die Umschreibung verweigert bedeutet das Nichtanerkenntnis. Der weitere Werdegang ist bekannt, Auskunft, Verwaltungsakt, NU.
Die brauchen dazu keinen Staatsanwalt, es gibt Verwaltungsgerichte.
Auf welcher Grundlage stützt sich deine Behauptung diesbezüglich?Richtig, das macht sie auch.
Allerdings ergibt sich fast immer der Verdacht auf WS-Verstoß und siehe da, schon sind Auskünfte von Meldestelle, Arbeitgeber, Zulassungsstelle etc. vor Gericht verwertbare unbestreitbare Informationen. Bei Verdacht ist die Behörde zu eigenen Ermittlungen berechtigt.
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