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CrazyDevil

Schüler

Registrierungsdatum: 26. November 2009

Beiträge: 122

1

Sonntag, 12. Dezember 2010, 11:02

Erweiterung von B auf BE wird nicht anerkannt

Ich habe mein Gerichtstermin gehabt und mir wurde wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen, der Tagessatz zu 25 Euro plus 2 Jahre Fahrerlaubnissperre verurteilt.

Zitat: "Selbst wenn der Angeklage eine Erweiterung seiner polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse BE erworben hätte, darf er in Deutschland keine Kraftfahrzeuge der Klasse B wie den bei der Tat verwendeten PKw führen: Eine etwaige Erweiterung der bestehenden polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B wäre keine Neuerteilung dieser polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B, und aufgrund seiner vorhandenenden polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B vom 20.12.2006 darf der Angeklagte, wie dargestellt, in Deutschland keine Kraftfahrzeuge mehr führen."

Jetzt eine Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn ich später einen Motorradschein in Polen erwerbe (nach der Sperrfrist), falls der EuGh bis dahin zugunsten der ausländischen Führerscheine nach dem 19.01. entscheidet. Es ist so gesehen eine Neuerteilung und man bekommt dann ja beim Umschreiben in einen deutschen Führerschein alle Fahrerlaubnisklassen zurück!

CrazyDevil

Schüler

Registrierungsdatum: 26. November 2009

Beiträge: 122

2

Montag, 13. Dezember 2010, 17:43

Falls keiner weiß, worum es geht, hier im folgenden Thread nachzulesen: Mit polnischem Eu-Führerschein alkoholisiert gefahren und Unfallflucht begangen

feueraxel

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Mai 2007

Beiträge: 133

Wohnort: [VERBORGEN]

3

Montag, 13. Dezember 2010, 19:31

Sorry aber unter den Umständen wir Dir keiner helfen können.

Das Recht auch nicht.

Der EU-Führerschein ist kein Freifahrtsschein für Alkis und Wiederholungstäter.

Wer die Chance hatte, auf diese Möglichkeit, sollte sie in Ehren halten und nicht missbrauchen.

Manche brauchen eher eine Therapie als einen EU-Führerschein.

Nur meine Meinung. :iek:
Schickste Scheiße, kriegste Scheiße. Natürlich meine ich nicht alle ::weiber:
Quelle: Nach 12 Jahren Ehe bat mein Kumpel, seine Frau Zigaretten zu holen, Frau fragte: "Welche Marke" ?! :lach:

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

4

Montag, 13. Dezember 2010, 20:17

Sicher, aber davon mal abgesehen.
Momentan nutzt Dir das nichts - Du hast eine mittlerweile dicke Akte und diese "Umschreibung" würde auch einem Profi wie Pioneer mehr als Kopfschmerzen bringen.
Aber der EUGH wirds eventuell richten - es soll jetzt doch irgendwo die Erteilung der D in Frage gestellt sein, da die B bereits aberkannt war...
Nur vergessen die deutschen Gerichte immer wieder eins dabei.
Selbst wenn Du gewollt hättest, in PL hättest Du gar keine neue KLasse B erwerben können - Du hast eine. Und da man ja nicht zwei haben darf...
UNd aus dem Urteil dieses: darf ihm in der Zeit der Sperre nicht das Recht erteilt werden, von der ausländischen FE Gebrauch zu machen - das suggeriert ja fast, dass Du lt. Gericht danach bei der FEB hättest einen Antrag stellen sollen ... :klatsch2:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.