Sicher, aber davon mal abgesehen.
Momentan nutzt Dir das nichts - Du hast eine mittlerweile dicke Akte und diese "Umschreibung" würde auch einem Profi wie Pioneer mehr als Kopfschmerzen bringen.
Aber der EUGH wirds eventuell richten - es soll jetzt doch irgendwo die Erteilung der D in Frage gestellt sein, da die B bereits aberkannt war...
Nur vergessen die deutschen Gerichte immer wieder eins dabei.
Selbst wenn Du gewollt hättest, in PL hättest Du gar keine neue KLasse B erwerben können - Du hast eine. Und da man ja nicht zwei haben darf...
UNd aus dem Urteil dieses: darf ihm in der Zeit der Sperre nicht das Recht erteilt werden, von der ausländischen FE Gebrauch zu machen - das suggeriert ja fast, dass Du lt. Gericht danach bei der FEB hättest einen Antrag stellen sollen ...
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.