Was denn nun?Na gut - ich hatte ab November 2009 keinen WS in der EU. Ich habe Ende November 2009 einen WS in CZ genommen.
Registrierungsdatum: 30. November 2009
Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)
Registrierungsdatum: 19. Dezember 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Beruf: Medien
Du kannst 27 EU-Wohnsitze haben. Aber in der Regel hat man nur einen bei dem dann auch die beruflichen und/oder privaten Bindungen über 185 Tage und mehr pro Kalenderjahr vorhanden sind. Somit ist die Zuständigkeit doch geklärt. Oder?Und wie man verfährt mit WS in jedem EU Land (Ich mein wenn man quasi in jeden EU Land 1 WS hat) = Glaskugel komm her...![]()
Registrierungsdatum: 19. Dezember 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Beruf: Medien
Registrierungsdatum: 30. November 2009
Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)
Du kannst 27 EU-Wohnsitze haben. Aber in der Regel hat man nur einen bei dem dann auch die beruflichen und/oder privaten Bindungen über 185 Tage und mehr pro Kalenderjahr vorhanden sind. Somit ist die Zuständigkeit doch geklärt. Oder?
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 4. März 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Flensburg
Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (3. April 2012, 13:10)
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