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charly

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61

Montag, 2. April 2012, 18:43

Na gut - ich hatte ab November 2009 keinen WS in der EU. Ich habe Ende November 2009 einen WS in CZ genommen.
Was denn nun?

Wohnsitz in der EU oder nicht seit November 09?

Meines Wissens gehört CZ seit Mai 2004 zur EU.
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DODOXX

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62

Montag, 2. April 2012, 18:44

Egal wieviele WS in der EU man hat. D findet immer n Grund.Fakt :momo:
Oder zumindest versucht es :lach:
Das solche Dinger wie WS unter 185 Tage abgeschmettert werden,is klar,nüch?
Brauchen wir denke ich auch nicht mehr viel aufhebens drum machen.
Ich denke nach wie vor so: WS 6 Monate+sogar besser ne Bindung zu dem Land(Arbeit,Familie,Frau,Freundin etc)+Abgemeldet aus D = Freie Fahrt.
Alle anderen Scheine mit D WS im FS = Müll - EUFS in Sperrfrist=Müll- EUFS und nicht abgemeldet aus D=Müll -EUFS mit WS unter 6 Monate=Müll
EUFS mit NU =??? MÜLL/Kein MÜLL??? - EUFS mit Versagung im VZR aber ausserhalb Sperrfrist mit 6 Monate ordentlicher WS = ???
Und wie man verfährt mit WS in jedem EU Land (Ich mein wenn man quasi in jeden EU Land 1 WS hat) = Glaskugel komm her... :USML:
:wink: :DK: :wink:

Unterwegs

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63

Montag, 2. April 2012, 18:50

Stimmt Charlie - ein weing schwer zu durchschauen. Ich habe mich Anfang November 2009 bei meinem Einwohnermeldeamt in Bayern abgemeldet. Schriftlich und vor Ort und habe mich Ende November 2009 in CZ wieder angemeldet.

charly

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64

Montag, 2. April 2012, 18:54

Und wie man verfährt mit WS in jedem EU Land (Ich mein wenn man quasi in jeden EU Land 1 WS hat) = Glaskugel komm her... :USML:
Du kannst 27 EU-Wohnsitze haben. Aber in der Regel hat man nur einen bei dem dann auch die beruflichen und/oder privaten Bindungen über 185 Tage und mehr pro Kalenderjahr vorhanden sind. Somit ist die Zuständigkeit doch geklärt. Oder?
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65

Montag, 2. April 2012, 18:58

Wer ist dann für mich zuständig. Ich habe 200 Tage an einem Film recherchiert und der wurde auch umgestzt. Mein Lebensmittelpunkt war damals CZ - ein Drehbuch kannst Du überalls schreiben. Egal - will hier nicht mit Einzelproblemen das Forum überfrachten

DODOXX

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66

Montag, 2. April 2012, 19:18

Du kannst 27 EU-Wohnsitze haben. Aber in der Regel hat man nur einen bei dem dann auch die beruflichen und/oder privaten Bindungen über 185 Tage und mehr pro Kalenderjahr vorhanden sind. Somit ist die Zuständigkeit doch geklärt. Oder?

Nö,ganz und gar nicht! Bindungen beruflich wie privat kann ich überall haben,auch wenn es in dein Horizont nicht reinpasst(Verzeih mir meine Ausdrucksweise@charly)
Und denn? Bin paar Tage da,paar Tage da,paar Tage da - aufgeteilt auf 365 Kalendertage so dass ich nicht auf mehr wie 185 Tage komm,was dann????
Auch wenn es nicht die regel ist! Aber diese Fälle gibt es auch (wobei,gibt sicherlich viele Leute die Jetseten,mal so am rand,von der Villa in Moncao,schnell nach Ibiza,dann wieder zurück,rüber nach Frankreich,kurz nach D,abstecher
nach PL,wieder back zur Villa usw...)



Wer ist dann für mich zuständig. Ich habe 200 Tage an einem Film
recherchiert und der wurde auch umgestzt. Mein Lebensmittelpunkt war
damals CZ - ein Drehbuch kannst Du überalls schreiben. Egal - will hier
nicht mit Einzelproblemen das Forum überfrachten



Wenn du in D nicht gemeldet warst,dann wohl CZ wie ich denke. Drehbuch,auch nicht schlecht :knips:
:wink: :DK: :wink:

Paule

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67

Montag, 2. April 2012, 20:14

Was diskutiert ihr nun darüber hin und her wo wer wie angemeldet war oder ist. Fakt ist die Meldedatenabfrage in den Ausstellerstaaten hat ergeben das die Kläger während ihrer Ausstellung keine 185 Tage gemeldet waren, weder davor noch danach. Das kann als unbestreitbare Info verwertet werden. Nur um das geht es.

andreas34

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68

Dienstag, 3. April 2012, 13:06

Letztendlich hat Paule natürlich recht. Wenn man sich die Urteile durchliest (mindestens bis zur ~Hälfte) so steht dort das die 3 nur in der Berufung verloren haben weil der EU WS nicht RiLi konform war. Diese Anfragen über das IOR scheinen in PL detailiert beantwortet zu werden, nicht gut.

Wenn man aber nur den Anfang der Urteile liest, könnte man den EIndruck haben das u.A. die fehlende Abmeldung in D der Grund war.

Sicher ist es gut wenn in D abgemeldet wurde. Man sieht das es hier u.A. anfangs als Aufhänger für die Aberkennung rechtswidrig missbraucht wurde.
Aus den Berufungsurteilen geht aber hervor das Abmeldung in nicht erforderlich ist.
Ich behaupte, wenn in D abgemeldet und das Bestreben der FEB besteht, ziehen die eben etwas anderes rechtswidriges an den Haaren herbei, da kann man vieles synthetisieren.

Hätten diese 3 sich in D abgemeldet, aber die IOR Anfrage zeigt das Meldedaten nicht EU konform sind, dann wären die FS auch futsch. Selbst wenn die da Familie und Job hatten, Drehbuch bringt dann auch nix mehr.

@Paule, die PDF´s sind defekt, mal fehlt das a oder o oder u! Vielleicht haben hier deshalb einige die Urteile nicht vollständig gelesen.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (3. April 2012, 13:10)