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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (4. August 2011, 20:31)
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Hätte die Karteiabschrift ja als Nachweis gebraucht. Dachte der Oberklops ist so bekannt, weil er doch viel im Forum geschrieben hat, und viele auch FS bei ihm machen.Aber wie du schon sagst(schreibst) ich lass das erst mal die FeB machen. Hoffendlich ohne ihre mir schon bekannten Macken. Registrierungsdatum: 28. März 2006
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Nun habe ich wieder Post (nach 4 Wochen) Da schreiben die mir, Zitat: "Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zum Erlass eines Feststellungsbescheides und Versagung Ihres Antrages auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis. Sehr geehrter Herr xxxxx,- die Fahrerlaubnisbehörde beabsichtigt, einen Feststellungsbescheid zu erlassen und Ihren Antrag auf erteilung einer Deutschen FE auf Grund der Pol. FE zu versagen."Desweiteren heißt es: Zitat: "Das Recht von der ausländischen Fahrerlaubnis der Klasse-B- in Deutschland Gebrauch zu machen, kann nur durch einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen FE Ihrerseits erfolgen."Also werde ich mal so einen Antrag stellen. Nun meine Frage; was muß ich beachten bzw, was wollen die genau. Würde euch ja gerne den gesamten Brief mal zeigen, nur haberts an meinen PC- Kenntnissen-kann vielleicht mal einer Erklären wie ich den gesamten Brief hier reinstelle. Als Dateianhang gehts nicht,- zu groß. Liebe Grüße an alle und wäre schön Wenn ihr mir helfen könntet. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (1. September 2011, 17:47)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (1. September 2011, 18:19)
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Besonderen Dank hier noch einmal an RA X Diver, der jetzt auch auf der FSST Leipzig bestens bekannt sein dürfte.
Ich bin nun wieder stolzer Besitzer eines Deutschen FS.
Mit besten Grüßen Paul Hits heute: 2 615 | Hits gestern: 4 823 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 857 150 | Hits pro Tag: 3 585,85
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