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Rollbert

Moderator

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 177

101

Freitag, 2. März 2012, 16:57

Der Link zum Beitrag vom Mittagsmagazin hab ich gebracht ( Nr. 82?)

DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 751

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

102

Freitag, 2. März 2012, 17:13

Ja@Rollbert,genau der, da wird wenigstens ehrlich berichtet!

"Der EUGH Entschied heute,Grundsätzlich gilt die Freizügigkeit, wie oft und warum er in CZ tatsächlich war intressiert nicht, es sei denn
die Deutschen Behörden erfahren OFFIZIELL von den TSCHECHEN, dass er in Wahrheit dort keinen ordentlichen Wohnsitz hatte,
sie müssen also nachfragen
(Und ob CZ,Polen,Italien,Zypern,Griechenland,France,Estland,Bulgarien,Belgien,Portugal,Rumänien,Slowakei,Slowenien usw antworten,steht auf ein anderes Blatt :lach: )

Wobei, wie ein ordentlicher deutscher Wohnsitz aussieht oder aussehen soll,weiss man ja, aber wie sieht eigentlich ein ordentlicher Wohnsitz für die Rumänen aus?
Zelt,Lagerfeuer und Lammkeule drauf? :lach: :lach: :lach:


Und dann fügte dieser Anwalt an, dass man das feststellen könne,wenn dubiose vermittler,will hier keine namen nennen, die leute zu 10 auf den Friedhof anmelden,
oder direkt 20 personen auf eine wohnung anmelden(Nicht wortgleich aber so in etwa!!! ) .

Und erst wenn CZ tatsächlich die WS kontrolliert(Sie vergass zu sagen,erst dann wenn alle EU Staaten die WS Tatsächlich kontrollieren!)
wird der führerschein Tourismus ein Ende finden. Und das wird nicht passieren, vorher erhebt sich Troja wider :lach:


ERGO: Bleibt festzuhalten

1. La,la.lasst euch nicht verarschen, schon gar nicht erst von D

2. Alle richtlinien vom EUGH einhalten

3. 185 Tage auf eine ordentliche Wohnung alleine angemeldet sein und wissen wo man wohnt ! !

4. Immer sich wehren gegen dieses MPU Lumpenpack, erst recht gegen dubiose Schnüffler Methoden von D, auch wenn es sein muss teuer mit Anwalt !
Wobei jeder selber wissen muss, was ihm seine Freizügigkeit samt Führerschein wert ist !!!

5. Das wichtigste nie wieder mit Alk oder Drogen oder Punkte auffällig werden !!!!!

(Das ist allein meine alleinige Meinung die ich auch auf bitterste vertrete)
:wink: :DK: :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »DODOXX« (2. März 2012, 17:22)


J.Häller

Anfänger

Registrierungsdatum: 6. März 2012

Beiträge: 2

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Wohnort: Friedberg/Hessen

103

Dienstag, 6. März 2012, 22:03

Anerkennung ausländischer Führerscheine

Am Besten, du lässt das ZDF ins Haus und erklärst denen, dass du das Urteil nicht verstehst. :klatsch2:

Mal im Ernst, du warst durch einen Anwalt (RA Häller?) vertreten. Hat der dir nach Urteilsverkündung nicht gesagt, was du jetzt darfst und was nicht?
Selbstverständlich ist eine Aufklärung erfolgt. Allerdings ist es für mich durchaus verständlich, wenn ein Betroffener nach so langer Zeit gerne einmal die Meinung Dritter wahrnehmen möchte. Im Übrigen ist es leider nicht so, dass das Urteil ein Fahren ohne Bedenken wieder zulässt. Das Urteil ist hierzu eindeutig und setzt voraus, dass der Aufenthalt im Ausland noch überprüft werden muss. Insoweit mögen die vielen Kommentare hierzu gut gemeint sein, ändert aber nichts daran, dass zum Endziel noch einige Hürden zu nehmen sind, aus meiner Sicht aber nicht unüberwindbar sein dürften.

J.Häller

Anfänger

Registrierungsdatum: 6. März 2012

Beiträge: 2

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Friedberg/Hessen

104

Dienstag, 6. März 2012, 22:15

Anerkennung ausländischer Führerscheine

Das Urteil hat mit Sicherheit eine Außenwirkung, die heute noch nicht vollständig absehbar ist. Im Übrigen handelt es sich um eine Vorlageentscheidung.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

105

Mittwoch, 7. März 2012, 04:50

Im Übrigen ist es leider nicht so, dass das Urteil ein Fahren ohne Bedenken wieder zulässt.
Jup, so sehe ich das als "dritter" auch. :wink:

Das Urteil hat mit Sicherheit eine Außenwirkung, die heute noch nicht vollständig absehbar ist.
Auch da gehe ich Konform. Für die, die nach dem 19.01.2009 erteilt bekommen haben ist das Urteil ein Lichtblick.
Aber ingesamt wird das was D bzw nun die Gerichte prüfen dürfen mehr komplexer, weil sie die eingeholten Informationen auch noch eigenständig bewerten können. Man kann sagen das ist gegenüber der Kapper Entscheidung schon ein schwerer Rückschritt.

Kommen unvollständige Informationen oder ähnliches ist der FS kaputt.

M. m. n. hätte es dabei bleiben müsssen das der Ausstellerstaat entscheidet, ob der FS Richtlinien konform erteilt wurde. D hätte dann die Möglichkeit der Vertragsverletzungsklage.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Paule« (7. März 2012, 05:10)


vanButen

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Februar 2007

Beiträge: 102

106

Mittwoch, 7. März 2012, 16:26

"Der Gerichtshof stellt klar, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob Informationen, die unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls erlangt wurden, als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen eingestuft werden können. Außerdem muss es diese Informationen gegebenenfalls bewerten und unter Berücksichtigung aller Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens beurteilen, ob es sich bei ihnen um unbestreitbare Informationen handelt, die belegen, dass der Inhaber des Führerscheins, als dieser ihm ausgestellt wurde, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte."

Ich lese das so:
Das deutsche (vorlegende) Gericht prüft und entscheidet (Zitate: "stuft ein" und "bewertet" und "beurteilt") über "unbestreitbare Informationen." Das soll zwar nicht, so verstehe ich es, zur Regel werden und für Ausnahmefälle (wie dem vorliegenden) gelten, aber wo fängt die Ausnahme an?

Siehe @Paule :"Man kann sagen das ist gegenüber der Kapper Entscheidung schon ein schwerer Rückschritt."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vanButen« (7. März 2012, 16:30)


Timm

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Dezember 2008

Beiträge: 250

Geschlecht: Männlich

Beruf: Arebeitslos da keinen gültigen Führerschein somit lebe ich auf Staatskosten bis Sie meinen CZ FS anerkenen :-)))

Führerschein aus: Tschechien

107

Donnerstag, 8. März 2012, 16:11

Die Ausnahme ist in D dann jeder EU FS

:CZ Fan:
Deutschland gehört zu EU und muss sich somit auch an EU Gesetze halten, auch wenn das gewisse Personen in Deutschland nicht hören wollen.