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Maverickssss

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21

Mittwoch, 16. November 2011, 20:06

erteilt in der Tschechei !
umgeschrieben in der Tschechei.

FS-Stelle teilt 2009 mit... Führerschein nicht mehr gültig mit neuer Rechtslage ...... auch wenn er umgeschrieben wird besteht keine Gültigkeit.....ausser es erfolgt eine Neuerteilung .......

Paule

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22

Mittwoch, 16. November 2011, 23:08

Ich bin 100% davon überzeugt, das wenn es sich hier um eine ungültige Fe wie zb. D-WS Schein aus CZ, der dann in Pl umgeschrieben worden wäre, hätte der Senat diesen Führerschein auch nicht anerkannt.
Oder Beispiel UK-Schein der auf eine Entzogene D-FE erteilt wurde.

Wie siehst du Das @Eifel, sind diese UK-Scheine ab sofort in Bayern gültig? :bild:

Tom

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23

Mittwoch, 16. November 2011, 23:25

Ich bin sicher,dass der CZ in PL umgetauscht gültig wäre.Da er zuvor nicht entzogen wurde.Uk FS wenn er auf einem entzogenen FS basiert ist ungültig
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (17. November 2011, 06:05)


Maverickssss

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24

Donnerstag, 17. November 2011, 01:47

und was ist tschechische FE mit dt.Wohnsitz

umgeschrieben in tschechischen Ws....das heisst Neuerteiteung

tschechischer Wohnsitz besteht bis heute noch vorhanden !

kein Aufkleber ,..kein Entzug,,,,


was dann?

Paule

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25

Donnerstag, 17. November 2011, 02:05

Uk FS wenn er auf einem entzogenen FS basiert ist ungültig
Warum, der Senat sagt doch bei der Umschreibung wird auch eine neue FE erteilt. Dabei kommen wir aber auf den Jumping Point, denn der FS von dem Kläger war nicht belastet(D-WS, 19.01, NU) oder Entzogen.

@Tom Du hast doch eine Cz FE nach 19.01 erteilt in F umgeschrieben oder nicht?

@Maveric Die Neuausstellung einer FE inerhalb des Ausstellertaates ist keine Umschreibung.

Maverickssss

Fortgeschrittener

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26

Donnerstag, 17. November 2011, 05:42

jo Paule keine Umschreibung....eine N :greubel: euerteilung!

also.....

das hatten wir ja im meinem fall siehe folgendes ! RA Wandt

Ganz kurz vor dem boarden..... Kein Kommentar. Ahnungslos ist nett beschrieben . Weiteres später.

Ok, da mein Flieger mal eben ne Stunde Verspätung hat, hier dann doch mal der Kurzbericht.

Sachverhalt klar, Rechtsfolge hochstreitig. Nach Ansicht des Vorsitzenden, der sich absolut nicht von seiner Meinung nicht abbringen lassen wollte, ist der FS von Mavericksssss nicht gültig. Der Hammer ist allerdings die Begründung. Weil Mavericks im Januar 2009, genauer am 29.01. einen umgeschriebenen FS mit CZ-WS bekommen hat (Datum unter 10. im März 2006), gelte neues Recht, sprich § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV. Das sei für ihn so und gut is. Es wäre eine Neuerteilung. So verstünde die Entscheidung des VGH Bayern vom 10.11.09. Naja, wenn der das so ins Urteil schreibt, wird die Revisionsklatsche lustig.....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maverickssss« (17. November 2011, 05:47)


charly

Moderator

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27

Donnerstag, 17. November 2011, 08:37

jo Paule keine Umschreibung....eine N :greubel: euerteilung!


Es ist keine Neuerteilung im verwaltungsrechtlichen Sinne wenn das Erteilungsdatum der Klassen das alte gebliebe ist.

Neuerteilung heißt neues Datum bei den Führerscheinklassen und neues Datum als Ausstellungsdatum des Führerscheins selbst.
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GhettoStarlight

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28

Donnerstag, 17. November 2011, 09:37

der schein von 03/06 ist ein im stundentenstatus erteilter fs. zum jahr 2009 war der studentenaufenthaltsstatus aber schon beendet. die umschreibung erfolgte aufgrund einer regulären wohnsitznahme - was einen anderen aufenthaltszweck darstellt. seit der umschreibung ist also keine studi-pappe, sondern eine residenz-pappe am mann... es sind verschiedene verwaltungsakte, die unter unterschiedlichen voraussetzungen zustandegekommen sind. und somit ist es allein schon aus diesem umstand heraus, kann es gar nichts anderes sein, als eine neu_erteilte fahrerlaubnis...




mit dem besitzstand der fahrbefähigung von 2006.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

max

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29

Donnerstag, 17. November 2011, 09:42

Es bleibt ja immer die Frage, ob ein anderer Mitgledstaat umtauscht. Wenn er aber umtauscht ist es ganz klar eine Neuerteilung, nach EU Recht. Das läßt sich hier auch nicht von einigen "Experten" wegdiskutieren.

charly

Moderator

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30

Donnerstag, 17. November 2011, 11:32

der schein von 03/06 ist ein im stundentenstatus erteilter fs. zum jahr 2009 war der studentenaufenthaltsstatus aber schon beendet. die umschreibung erfolgte aufgrund einer regulären wohnsitznahme - was einen anderen aufenthaltszweck darstellt. seit der umschreibung ist also keine studi-pappe, sondern eine residenz-pappe am mann... es sind verschiedene verwaltungsakte, die unter unterschiedlichen voraussetzungen zustandegekommen sind. und somit ist es allein schon aus diesem umstand heraus, kann es gar nichts anderes sein, als eine neu_erteilte fahrerlaubnis...

mit dem besitzstand der fahrbefähigung von 2006.


Dann muß dies den deutschen Gerichten so dargelget werden und somit der FS anerkennungspflichtig ist.
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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31

Donnerstag, 17. November 2011, 13:29

die probleme hierbei sind:

ich selbst habe keine zulassung als rechtsanwalt und hier sind keine rechtsanwälte die meine rechtsansichten teilen greifbar.:) das grössere problem ist aber, dass die bayern von der ausnahmeregelung studentenstatus nichts wissen, somit einen "d-ws-besitzstand" sehen... und ihnen die tatsache, dass es unterschiedliche, teils sogar gegenteilige voraussetzungen für eine fahrerlaubniserteilung gibt und/oder geben kann gar nicht bewusst ist. dass 2009 eine erteilung erfolgte, sieht der vgh dennoch so.

der aktuelle status ist ja, dass in verbindung mit der erteilung, die nach dem 18.01.09 erfolgte nicht anerkannt wird. dieses problem sollte aber im ersten quartal des nächsten jahres vom tisch sein. insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum Gallier und Mavericks jetzt auf teufel komm raus die mpu machen wollen.

schlimm genug, dass Infernuz eine gemacht hat.
obwohl - der ist ja aus BW - die sind da noch nicht so weit.
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Gallier

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32

Donnerstag, 17. November 2011, 16:24

Ich werde die MPU machen wenn Hofmann verliert!
Solange warte ich natürlich noch...
Vorher sammle ich nur AB Nachweise und das bereits seit 2 Jahren :motz:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Maverickssss

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33

Donnerstag, 17. November 2011, 18:04

ja und ich hab hatte bis jetzt nur Kosten und es ging hin und her und hin und her.......konnte auch bei einem laufenden Verfahren keine Mpu machen oder ähnliches....

nun wurde ich verurteilt zu einer Geldstrafe die anderen Fahrten wurden eingestellt und hab Antrag gestellt auf Anerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis mit Auflage Mpu !

weiss ja nicht wenn ich die Mpu vergeigen würde wie ich dann weiter vorgehen solllte. bin ja beruflich dringend angewiesen auf die Fahrerlaubnis.....