Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Die Erwägungsgründe der 3. Führerscheinrichtlinie enthalten keine Hinweise auf eine Änderung der
Rechtsgrundlagen zur Anerkennung (vgl. Hailbronner, NZV 2009, S. 361 <366>).
Anfänger
Registrierungsdatum: 18. August 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Dortmund
Führerschein aus: Polen - Oberklops
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Quelle
Zitat
Was schert uns das Geschwätz des EuGH zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse?
„Wo wir sind, ist oben - darüber kommt nur noch der blaue Himmel".
Der Senatsvorsitzende eines deutschen Gerichts, der diesen Ausspruch prägte, wünscht nicht, namentlich genannt zu werden. Hoffentlich hat er seinen Blick später mal nach oben gerichtet: Am 22.09.2011 schob sich eine Wolke vor den blauen Himmel. An der stand 2 BvR 947/11.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neptun« (7. November 2011, 10:55)
Registrierungsdatum: 28. Januar 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich weiß verlässlich, dass mein Anwalt bereits erfolgreiche Schadensersatzklagen in Bayern durchgesetzt hat. Dabei ging es um Führerscheine vor der 3. Richtlinie.
Das wiederum stimmt nicht. Das einzige bekannte Verfahren dieser Art ging vor dem BGH schief. Wenn auch aus Gründen, die weniger auf rechtlicher Ebene lagen. Insoweit gibt es bislang keine obergerichtliche Entscheidung hierzu. Zumindest keine erfolgreiche. Das muss natürlich nicht heißen, dass es dabei bleibt.
Ich drehe dir einmal deine Worte im Mund (Forum?) herum, und beantworte dir somit deine Frage: Man muss die Höhe seines Schadensersatzes erklären und untermauern können. Wenn dir das gelingt, kannst du selbst verständlich einen begründeten Schadensersatz einklagen. War doch nicht so schwer, oder?Nur die Frage ist wie kann jemand die genaue Höhe des Schadensersatzes beweisen. Das dürfte das Problem werden und dazu führen daß die Forderung abgelehnt wrd.
Das ist löblich.Ich bin jedenfalls fleissig am Belege sammeln.![]()
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