Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:27 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Freitag, 21. Oktober 2011, 21:02

Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 22.09.11, 2 BvR 947-11 (Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union, wegen gültigkeit eines Eu-FS)

Zitat

Die Erwägungsgründe der 3. Führerscheinrichtlinie enthalten keine Hinweise auf eine Änderung der
Rechtsgrundlagen zur Anerkennung (vgl. Hailbronner, NZV 2009, S. 361 <366>).


In dem Beschluß,bekommen einige deutschen Gerichte ganz schön ihr Fett weg.
Die Verfassungsrichter sehen die Thematik absolut richtig. :klatsch:
Sehr lesenswerter Beschluß :spitze:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 751

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

2

Freitag, 21. Oktober 2011, 21:30

:bumm: :bumm: :bumm: immer schön druff mit der Schüppe-
von mir aus auch wahlweise auf die Finger kloppen.
Pöse Gerichte,Pöse,Pöse... :lach:
:wink: :DK: :wink:

zeusdj

Anfänger

Registrierungsdatum: 18. August 2009

Beiträge: 45

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Dortmund

Führerschein aus: Polen - Oberklops

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

Neptun

Schüler

Registrierungsdatum: 10. November 2008

Beiträge: 145

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: D

5

Montag, 7. November 2011, 10:51

Zitat

Was schert uns das Geschwätz des EuGH zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse?
„Wo wir sind, ist oben - darüber kommt nur noch der blaue Himmel"
.
Der Senatsvorsitzende eines deutschen Gerichts, der diesen Ausspruch prägte, wünscht nicht, namentlich genannt zu werden. Hoffentlich hat er seinen Blick später mal nach oben gerichtet: Am 22.09.2011 schob sich eine Wolke vor den blauen Himmel. An der stand 2 BvR 947/11.
Quelle

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neptun« (7. November 2011, 10:55)


Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 574

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

6

Dienstag, 8. November 2011, 16:15

Im Moment ist es den Gerichten anscheinend wirklich scheißegal was der Eugh bisher zu diesem Thema gesagt hat.Auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes haben keine Rechtswirkung.Somit können die Gerichte nach derzeitigem deutschen Recht urteilen und das tun sie zur Zeit auf Teufel komm raus.
Aber was wird sein,wenn der Eugh sagt dass die deutschen Gerichte mit ihren Urteilen gegen Eu-Recht verstossen haben.Haben dann die Geschädigten Anspruch auf Schadenersatz?
In meinem Fall wäre er nicht unerheblich.Meine ganze Existenz wäre da gefährdet.
Wir sind immer da Ultras aus KA

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

7

Dienstag, 8. November 2011, 16:46

Das stimmt so nicht ganz. Es zeigt sich, dass diverse Strafverfahren nunmehr zunächst auf Eis gelegt werden (natürlich erst nach freundlichem Verteidigerhinweis), um die Entscheidung des EuGH abzuwarten (so erst kürzlich in Bayern und NRW geschehen).

Eine gewisse Wirkung hat die Entscheidung also schon.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 574

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

8

Dienstag, 8. November 2011, 16:49

Puh,das beruhigt mich jetzt wieder.Danke für die Info.
Wir sind immer da Ultras aus KA

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

9

Dienstag, 8. November 2011, 23:22

Tom, Schadensersatzklagen wurden zum Thema bereits erfolgreich durchgeführt und werden mit EuGH Urteil wieder ganz aktuell :NÄ:

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

10

Dienstag, 8. November 2011, 23:33

Das wiederum stimmt nicht. Das einzige bekannte Verfahren dieser Art ging vor dem BGH schief. Wenn auch aus Gründen, die weniger auf rechtlicher Ebene lagen. Insoweit gibt es bislang keine obergerichtliche Entscheidung hierzu. Zumindest keine erfolgreiche. Das muss natürlich nicht heißen, dass es dabei bleibt.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

PLFS11

Schüler

Registrierungsdatum: 22. Juli 2011

Beiträge: 156

11

Donnerstag, 10. November 2011, 00:45

Zumindest wissen wir dass das Recht auf Vorlage nicht einfach so genommen werden kann. Und damit kann nicht jedes Gericht jeden im Keim ersticken. Und ich denke genau das zeigt Wirkung.

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

12

Donnerstag, 10. November 2011, 03:35


Das wiederum stimmt nicht. Das einzige bekannte Verfahren dieser Art ging vor dem BGH schief. Wenn auch aus Gründen, die weniger auf rechtlicher Ebene lagen. Insoweit gibt es bislang keine obergerichtliche Entscheidung hierzu. Zumindest keine erfolgreiche. Das muss natürlich nicht heißen, dass es dabei bleibt.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich weiß verlässlich, dass mein Anwalt bereits erfolgreiche Schadensersatzklagen in Bayern durchgesetzt hat. Dabei ging es um Führerscheine vor der 3. Richtlinie.

Und ich bin der Überzeugung, dass Schadensersatzklagen nach dem EuGH Urteil auch für die Scheine nach dem 19.01. wieder ein heißes Thema werden. :jipp: -cla- :oma:

Oder bist du hier anderer Meinung?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

13

Donnerstag, 10. November 2011, 10:09

Daß Schadensersatz ein heißes Thema werden wird bezweifelt niemand.

Nur die Frage ist wie kann jemand die genaue Höhe des Schadensersatzes beweisen. Das dürfte das Problem werden und dazu führen daß die Forderung abgelehnt wrd.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

14

Donnerstag, 10. November 2011, 21:39

Nur die Frage ist wie kann jemand die genaue Höhe des Schadensersatzes beweisen. Das dürfte das Problem werden und dazu führen daß die Forderung abgelehnt wrd.
Ich drehe dir einmal deine Worte im Mund (Forum?) herum, und beantworte dir somit deine Frage: Man muss die Höhe seines Schadensersatzes erklären und untermauern können. Wenn dir das gelingt, kannst du selbst verständlich einen begründeten Schadensersatz einklagen. War doch nicht so schwer, oder? :gcool:

Ich bin jedenfalls fleissig am Belege sammeln. :sg38:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

15

Donnerstag, 10. November 2011, 22:00

Ich bin jedenfalls fleissig am Belege sammeln. :sg38:
Das ist löblich.

Jedoch ist es die Frage, ob es jeder der Schadensersatz fordern will auch so macht.

Ich gehe davon aus, daß die Mehrheit so unbedarft an die Schadensersatzgeschichte heran gehen wird wie bei der MPU.

Bei der MPU wundert man sich wenn sie negativ ausfällt bzw. der FEB das Gutachten vorgelegt wird und sich dann wundert wenn die Tilgungsfrist von neuem beginnt bzw. beim Schadensersatz wird erst mal geklagt auch wenn keine Belege da sind und wundert sich dann wenn die Klage abgewiesen wird und man auf den Gerichtskosten sitzen bleibt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

16

Donnerstag, 10. November 2011, 22:23

Bezüglich eines Schadensersatzanspruchs ist natürlich auch zu bemerken, dass den Ausgaben für Bahn, Bus und Taxi die eingesparten Kosten des eigenen Fahrzeugs entgegengestellt werden, d.h. nur die Differenz wäre erstattungsfähig, sofern diese positiv ausfällt. Einen Schmerzensgeldanspruch dafür, dass man nicht fahren darf, gibt es nicht.
Und man hat natürlich eine Schadensminderungspflicht: wer das Taxi benutzt, obwohl die Bahn genauso schnell ist, wird nur die Bahnkosten ansetzen können, die dann meist nicht mehr sind als die eingesparten Kfz-Kosten.

mpolenu

Schüler

Registrierungsdatum: 16. Juni 2009

Beiträge: 67

17

Freitag, 11. November 2011, 00:58

Aber wie sieht es z.B. bei fahrzeugen mit leasingverträgen aus???? der 600,- mercedes plus 100 versicherung im monat mal 1,5 jahre.... da sind wir schon mal bei 12500,-!!! vertrag kündigen in einem ungewissen ausgang eines rechtsstreits und hoher zusatzkosten.... nicht zumutbar, also ist man gezwungen die raten zu zahlen und das auto ungenuzt stehen zu lassen.... oder!?

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

18

Freitag, 11. November 2011, 01:44

Gut gemeinter Rat: Am besten sowas mit dem Anwalt besprechen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (11. November 2011, 06:36)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht