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JohnnyHolm

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21

Samstag, 2. Juli 2011, 11:48

@Eifelfahrer

Ist ja dann im Prinzip ein absilutes Pro für den EU FS nach 19.01 erteilt, natürlich unter Einhaltung aller der Rili entsprechenden voraussetzungen.

Ich habs zwar etwas banaler ausgedrückt als Du folgt aber dann ja im Prinzip völlig meinen Aussagen. Klasse B nicht Rili konform erteilt und schon hilft auch keinerlei Heilung durch Erweiterung.

Tut mir ja dann schon leid für Gallier und Co.

GhettoStarlight

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22

Samstag, 2. Juli 2011, 13:23

Klasse B nicht Rili konform erteilt und schon hilft auch keinerlei Heilung durch Erweiterung.


diese analogie ist aber unzulässig. hier geht es um eine bereits entzogene d-fe mit nicht abgegebenem sondern verlorengemeldetem d-schein (sozusagen). zum erwerb der kat. d ist der BESITZ der kat. b zwingend notwendig. entzieht die fe der ausstellerstaat der fe, besitz man aber nicht die kat. b.

Zitat

Tut mir ja dann schon leid für Gallier und Co.


bei einer cz-fe, die in D zur nutzung untersagt ist, ist man aber im besitz der kat. b - in cz, in pl und in 24 weiteren staaten der eu. gegen die erteilung der kat. d in einem dieser länder wäre nichts auszusetzen... bzw. diese länder hätten keine handhabe kat. d nicht zu erteilen. weder vor noch nach dem "19.01." ;)
(8/4 oder 11/4).
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Gallier

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23

Montag, 18. Juli 2011, 17:30

bei einer cz-fe, die in D zur nutzung untersagt ist, ist man aber im besitz der kat. b - in cz, in pl und in 24 weiteren staaten der eu. gegen die erteilung der kat. d in einem dieser länder wäre nichts auszusetzen... bzw. diese länder hätten keine handhabe kat. d nicht zu erteilen. weder vor noch nach dem "19.01."
(8/4 oder 11/4).


Bringt ja aber in Deutschland nichts.
Weil ich z:B. habe ja die Klasse BE (großer Anhänger) in Österreich gemacht.
Die Klasse BE setzt ja die Klasse B voraus, denn ohne Auto kann man ja auch keinen Hänger ziehen...
Lieber stehend sterben als knieend leben

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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24

Montag, 18. Juli 2011, 19:37

dennoch besteht im falle einer d-ws-fe eine (wenn auch nur in D ungültige) fe.
bei Apelt bestand überhaupt keine. weder eine ungültige noch eine (irgendwo) gültige.

D darf aberkennen... muss es aber nicht. genauso muss auch bspw. pl (oder A) nicht aberkennen...

der erwerb einer hauptkategorie erscheint mir besser als der einer "zusatzkategorie". weil es halt irgendwie "schöner" ist... aber eine juristische relevanz hat das eigentlich nicht. und - Galle - deine NU sollten wir nun wirklich nicht als das mass der dinge betrachten. das sieht doch ein blinder mit krückstock, dass die NU-begründung gequirlter bullshit ist.

EUROPARECHTLICH hat die Apeltentscheidung jedenfalls NICHTS mit einer "erweiterung" der (nicht vom ausstellerstaat selbst entzogenen) d-ws-cz-fe zu tun.
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Paule

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25

Montag, 18. Juli 2011, 19:44

dennoch besteht im falle einer d-ws-fe eine (wenn auch nur in D ungültige) fe.
bei Apelt bestand überhaupt keine. weder eine ungültige noch eine (irgendwo) gültige.
Alter du hast wirklich null Plan aber wirklich Null! Der Typ hat ne CZ-Fe erteilt bekommen, die A in der Sperre und B mit D-WS erteilt wurde, die nur in D nicht anerkannt werden muss. Bevor er auf Klasse D erweitert hat!

Ich frag mich echt ob es für die User gut ist, wenn du diese die sich nicht wirklich halb so gut auskennen wie du es scheinbar nicht tust, damit verwirren lassen.

Epox

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26

Montag, 18. Juli 2011, 19:47

@ ghettostarlight,

Was soll der Blödsinn,ohne FE landet er nicht vor dem EUGH.
Ich glaub du solltest mal Urlaub machen.

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

JohnnyHolm

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27

Montag, 18. Juli 2011, 20:17

Für mich alles ganz einfach eigentlich;

Enweder der EUGH folgt Bots Schlussanträgen und die Erweiterungen sind für die Tonne oder eben nicht.

Für mich völliger Schwachsinn ob der erwerb einer neuen Klasse schöner oder die Erweiterung, so oder so fällst du auf du Schnauze.

Und Apelt hat eben gegen zwei Dinge verstoßen WS und Sperrfrist, was aber auch irrelevant ist. Gallier eben nur gegen das WS Prinzipo, beides führt zur Ungültigkeit, wenn eben gegen die Erweiterung entschieden wird.


Ich finde es eigentlich eher ziemlich daneben Usern noch vor der endgültigen Entscheidung und bei so schlechten Schlussanträgen eine Erweiterung zu empfehlen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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28

Montag, 18. Juli 2011, 20:26

wie die sache "Grasser" ausgehen wird, hab' ich euch vorausgesagt, noch lange bevor es frau Grasser überhaupt gab.
wollte auch keiner glauben... und es löste verwunderung unter den deutschen juristen aus, als sie dann da war.
insofern verzichte ich erstmal euf meinen urlaub - zumal ich gerade erst anfange. :)
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GhettoStarlight

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29

Mittwoch, 20. Juli 2011, 01:30

zum besseren verständnis:

Zitat

Der Typ hat ne CZ-Fe erteilt bekommen, die A in der Sperre und B mit D-WS erteilt wurde, die nur in D nicht anerkannt werden muss.


es gibt in der eu nur eine fe.
der entzug ist in europa mit dem ablauf der sperrfrist beendet.

wird in der sperrfrist eine fe erteilt, ist es solange der entzug noch nicht "vorüber" ist , die erteilung der entzogenen (anerkennungsUNfähigen) fe. denn eine sperrfrist ist dazu da, um die erteilung der nächsten fe zu verhindern. :momo:

und damit ist zu art. 11/4 eigentlich auch schon alles gesagt.

P.S.: ein anerkennungsfähiger anerkannter und "erweiterter" d-ws-cz-fs hat damit nichts zu tun. :wink:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (20. Juli 2011, 01:36)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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30

Mittwoch, 20. Juli 2011, 01:56

p.p.s.: insofern könnte Bot in sache Hofmann auf den schlussantrag eigentlich auch verzichten.
(wenn mal ein mod bitte so freundlich wäre und die letzten beiträge zusammenschieben würde).
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Gallier

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31

Mittwoch, 20. Juli 2011, 11:36

Keine Angst, ich werde keine weitere Erweiterung machen-insofern ist mir egal ob jemand ne Erweiterung vorschlägt oder nicht!

Hätte noch die Möglichkeit die FE komplett neu zu erwerben falls Apelt verliert und Hofmann gewinnt.
Jedoch würde es mich genausoviel kosten wenn ich 1 oder 2 MPUs mache.
Von daher bin ich dann mit der/den MPUs auf der fast sichereren Seite als wieder mit ner neuen FE...
Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

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32

Mittwoch, 20. Juli 2011, 11:54

Von daher bin ich dann mit der/den MPUs auf der fast sichereren Seite als wieder mit ner neuen FE...
So schaut es aus.

Nur will es nicht jeder akzeptieren, daß dies seit dem 19.01.09 der Fall ist, solange der EUGH nichts entsprechendes urteilt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

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33

Mittwoch, 20. Juli 2011, 12:06

ich werde keine weitere Erweiterung machen


brauchst du auch nicht - spätestens letztinstanzlich ist die fe so wie sie ist ohne wenn und aber anzuerkennen.
(ohne dabei jetzt bezug auf die rechtswidrige nu und die sache nach der nu genommen zu haben).
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34

Dienstag, 27. September 2011, 21:06

Die Urteilsverkündung ist jetzt für 13.10. um 9:30 angesetzt:

Link zum Kalender des EUGH

Paule

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35

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 14:38

Das Urteil ist raus und es kam wie es kommen musste, der EuGH ist dem Schlussantrag vom Bot gefolgt:

Zitat

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:

Die Art. 1 Abs. 2, 5 Abs. 1 Buchst. a, 7 Abs. 1 Buchst. b sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14. September 2000 geänderten Fassung verwehren es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins für Fahrzeuge der Klassen B und D abzulehnen, wenn erstens dem Inhaber des entsprechenden Führerscheins eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B unter Missachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzung und zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, nachdem sein von dem erstgenannten Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein in diesem Mitgliedstaat in polizeiliche Verwahrung genommen worden war, aber bevor seine Fahrerlaubnis in diesem erstgenannten Mitgliedstaat gerichtlich entzogen wurde, und zweitens dem Inhaber des Führerscheins eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse D nach der gerichtlichen Entziehung und nach Ablauf der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erteilt wurde.


http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen

Somit ist das Thema Erweiterung auf enen D-WS, WS-Problem, 69b entzogener Eu-Schein und oder in der Sperre erteilter Führerschein gegessen. Da kann es nur noch neu machen heißen und da wird sich ja bald die nächtste Entscheidung einfinden, hoffen wir das dabei nicht ähnlich schlechten Nachrichten zu vermelden gibt, wie es heute ist. :ka:

Tom

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36

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 17:03

Das war im Grunde keine schlechte Nachricht sondern die logische Konsequenz.Es war doch klar,dass auf Grund früherer Urteile so entschieden werden musste.
PS
Nun hat der Eugh mal wieder was für Deutschland getan.Bei nächsten Termin tut er wieder was für Europa. :soist:
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (13. Oktober 2011, 17:09)


GhettoStarlight

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37

Samstag, 15. Oktober 2011, 05:06

dass das urteil aus meiner sicht eindeutig ein fehlurteil ist, brauche ich hier wohl niemandem zu erzählen. interessant ist aber was anderes - und zwar, dass es zu keinem zeitpunkt so war, dass art. 8/11 "nicht anwendbar" ist bzw. war. wie man sehen kann ist er sehr wohl anwendbar... nur hat er nichts mit einem neuerwerb nach entzug zu tun, ebensowenig wie 11/4.

der eugh hat hier die kann-bestimmung des 8/4 zur muss-bestimmung, wie wir sie in 11/4/1 wiederfinden ausgelegt und den von D angewandten schutzmechanismus von 11/4/2 für anwendbar befunden.

hätte m.E. bei einem gem. der zweiten direktive ausgegebenem schein nicht passieren dürfen.
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38

Dienstag, 25. Oktober 2011, 15:13

Kann mir das mal bitte jemand verdeutschen? steh glaub ich grad aufm Schlauch.

Hab das Thema verfolgt und fühl mich auch halbwegs eingelesen.

Ist dieses Urteil nun rechtskräftig auf alle erweiterten Führerscheine (welche a- in der Sperrfrist, b- über ein Drittland erweitert wurden c- wegen Wohnortproblemen im ErstFs) übertragbar oder nur für den Appelt Fall?

Wenn das die Entscheidung des EuGh ist und ich es richtig verstanden hab, würde das sicherlich ja viele Leute treffen ? ? ?
Is etwas verzwickt formuliert :kloppe:

Würd gern eure Antworten hören!!!

Paule

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39

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 00:07

Ist dieses Urteil nun rechtskräftig auf alle erweiterten Führerscheine (welche a- in der Sperrfrist, b- über ein Drittland erweitert wurden c- wegen Wohnortproblemen im ErstFs) übertragbar oder nur für den Appelt Fall?
Ja.