Donnerstag, 24. Mai 2012, 13:21 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

emile

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 8. September 2006

Beiträge: 101

1

Freitag, 7. Oktober 2011, 12:27

Vorabentscheidungsersuchen des AG Münster Az: C-408/11 - Kerkhoff

Auf den Seiten des EuGH wurde nun die Vorlagefrage zum Fall Thomas Karl-Heinz Kerkhoff Az: C-408/11 veröffentlicht:

Zitat

Vorlagefrage

Ist Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie 2006/126/EG1 in der Art auszulegen, dass ein Mitgliedstaat berechtigt ist, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein dauerhaft auch dann nicht anzuerkennen, wenn ihm zuvor auf dem Gebiet des erstgenannten Staates die Fahrerlaubnis entzogen worden war, ohne dass eine gesonderte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war oder eine verhängte Sperrfrist inzwischen verstrichen ist?


Quelle

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 538

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

2

Freitag, 7. Oktober 2011, 13:30

Dabei dürfte es sich wohl um das hier handeln. :klatsch:
Signaturen sind doof!

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

3

Freitag, 7. Oktober 2011, 13:30

dauerhaft auch dann nicht anzuerkennen

Genau das ist es was der EUGH in seinen Urteilen gegenüber D in seinen Randnummern gerügt hat.

Gruß Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

PLFS11

Schüler

Registrierungsdatum: 22. Juli 2011

Beiträge: 156

4

Dienstag, 11. Oktober 2011, 19:01

Und was soll der EUGH sagen? Ja es ist richtig, dass nach der Sperrfrist und ohne Strafe der Bürger in Deutschland nochmal bestraft werden muss. Huuhhhahahaha das ist doch das Eigentor für Deutschland! :klatsch:

Geile Vorlage und ganz klar. Klarer wird es wohl nicht gehen. :klatsch2:

DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 751

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

5

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 12:54

Ick bin gespannt und das aus Münster muaha :jipp: :pfiff:
:wink: :DK: :wink:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

6

Sonntag, 23. Oktober 2011, 02:23

Die Vorlagefrage ist jetzt auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden:

C 311/20 vom 22.10.2011