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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

21

Donnerstag, 10. März 2011, 08:57

dann muss ich da wohl was verwechselt haben. :)
anyway - bei so viel offensichtlicher rechtswidrigkeit seitens aller behörden, wie in diesem fall sollte man es wenigstens versuchen, denen ihre fehler aufzuzeigen - damit sowas in zukunft nicht mehr vorkommt. anders als über das liebe geld begreift man es nicht. wenn Galle mal ne rücksitzabdeckung vergisst drückt doch auch niemand ein auge zu, warum also soll er das tun?
auto ist angemeldet, die haftpflicht läuft sinnlos weiter, auto gammelt vor sich hin? gut. mir würden sooooo viele kosten einfallen. eigentlich ist die schadenersatzklage doch auch nur eine frage der ausführung...
Die Verurteilung ist ja noch nicht rechtskräftig (und wird sie angesichts der Begründung des VGH auch in nächster Zeit nicht werden).
augenscheinlich müssen straf- und verwaltungsrecht nicht immer getrennt werden.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. August 2011, 11:42)


Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

22

Donnerstag, 10. März 2011, 10:34

Also mein Rechtsverständniss sagt mir folgendes:
Wenn ich mit der Klasse B einen 50er Roller fahren darf, dann würde ich nicht mit nem Mofaroller fahren.
Dazu wäre ja dann keine Sitzbanktasche nötig...
Und sollte sich die NU als rechtswidrig erweisen (Erwartetes EUGH Urteil), dann wäre der Fall gegeben, daß ich eigentlich mit nem 50er Roller gefahren wäre wo keine Tasche benötigt wird...

Vielleicht deshalb der Satz von XDiver?
Kann mich natürlich auch vollkommen täuschen, aber dazu wird vielleicht XDiver noch was verlautbaren lassen...
Lieber stehend sterben als knieend leben

RA XDiver

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23

Donnerstag, 10. März 2011, 11:06

Schöner hätte ich es nicht ausdrücken können. :wink:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
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Allko 1

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Beiträge: 119

24

Donnerstag, 19. Mai 2011, 20:20

Hallo ihr lieben aus dem Forum, nach ganz langer Zeit melde ich mich mal wieder. Wenn ich diesen Abschnitt lese, dann habe ich ja direkt u.U. wieder Hoffnung, dass meine Karte (UK FÜ/FO) auch wieder anerkannt wird, trotz durchgestrichenem D. Ich hoffe noch, dass sich einige an meinen Bericht erinnern. Ich habe nur leider keine erneute bzw. Erweiterung in oder über Österreich noch gemacht. Aber warten wir halt mal ab. Aber dennoch noch mal an euch, wie schätzt ihr meine Lage nach einen Richterspruch vom EUGH über meine Situation ein?

Würde die sich dann ändern? Ich habe heute im Münchner Merkur Online einen bericht über den Umgang mit dem Führerscheintourismus gelesen, dass es der EUGH verbietet Führerscheinneulingen an Grenzgebieten ihren Führerschein zu erwerben, wegen den unterschiedlichen Unterrichtsmethoden. Dabei ging es auch um den klassischen Führerscheintourismus.
http://www.merkur-online.de/auto-verkehr…us-1250536.html
Es grüßt euch euer Freund Allko 1 :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. August 2011, 11:46)


Gallier

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Beiträge: 1 348

25

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 23:04

Sodale, da nun Apelt gescheitert ist beim EuGh habe ich meinen Beschluß von München nochmals durchgelesen und festgestellt daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wartet bis im Fall Hofmann ein Urteil gefällt wird.

In meinem Beschluß steht nichts von Apelt drin sondern es wird gewartet was sich beim Art.11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126 EG tut.

[attach]771[/attach]


Beschluß
Lieber stehend sterben als knieend leben

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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 377

26

Freitag, 14. Oktober 2011, 02:44

naja klar. die forenleitung wird es zwar wieder nicht hören wollen aber dein sachverhalt ist ein vollkommen anderer - weder die cz- noch dei A-fe wurden innerhalb der sperrfrist ausgestellt. anders als bei Apelt ist bei dir keine ausstellung einer entzogenen fe, gegen den SINN einer sperrfrist erfolgt, sondern eine neuerteilung der in A erworbenen kategorie. völlig richtig, dass man den Hofmann-beschluss abwarten will.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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Gallier

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27

Freitag, 14. Oktober 2011, 11:07

Dein Wort in "Gottes Ohr" :DD:
Lieber stehend sterben als knieend leben