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21

Sonntag, 2. Oktober 2011, 21:14

ja charly, absolut klar, bis auf eben den Anerknnungsmechanismus des 28 FeV. Aber das hätte doch für die Erteilung einer D-Fahrerlaubnis auch gegolten.

Ansonsten verstehe ich Deine Worte als so eine Art verdeckte Warnung und das ist sehr nett von Dir.

Du darfst versichert sein, das unser CZ-Fahrer sich ganz genau bewust ist, das er sicht nichts, wirklich gar nichts leisten kann. Die alte (jetzt blockierte) Suppe mit irgend was neuem noch dazu würde wieder aufgkocht, dann ist alles futsch und hilft auch kein Anwalt oder Gericht mehr was. Für useren D-FEB-Leiter währe das der Triumpf seines Lebens, aber den wird er nicht bekommen, auf Tod nicht. Es ist nicht jeder so ein Vollpfosten wie der Hofmann. -ty-

charly

Moderator

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22

Sonntag, 2. Oktober 2011, 21:43

Es ist nicht jeder so ein Vollpfosten wie der Hofmann.
Ich würde für niemand und wenn es der beste Freund ist mit so einer Aussage mir die Finger verbrennen wollen.

Ich habe einen sehr guten Freund - mit D-FS - der hatte mal etwas zuviel auf dem Tacho, daß es für ein Fahrverbot gereicht hätte. Der Anwalt hat die Sache noch so hingebogen, daß es ohne Fahrverbot abging. Und promt fährt er innerhalb (ich weis es jetzt nicht mehr so genau ob Tilgungsfrist oder eines Jahres) wieder zu schnell. Das Ergebnis war, daß die Bußgeldstelle sich nicht mehr erweichen lassen hat auf das Fahrverbot zu verzichten, sondern er musste seinen FS für 2 Monate abgeben. Jedoch hatte er auch nach dem ersten mal versichert, daß ihm sowas nie wieder passieren würde.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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23

Dienstag, 4. Oktober 2011, 17:58

charly, ich kann Dir nicht wirlich widersprechen. Bezüglich Deines Beispiels würde ich nicht mal für mich selbst die Hand in´s Feuer legen. Und natürlich gibt es immer ein Restrisiko.



Der Vollkugelmensch ist ein Kugelmensch mit Staatsvertrag. Es liegt in der Natur des Kugelmenschen, das seine beiden Halbkugeln sehr eng und fest miteinander verbunden sind und gegenseitig auf sich aufpassen. Fördern gegenseitig Ihre Stärken und gleichen Ihre Schwächen aus. Deshalb ist es auch besonders schwer den Kugelmensch anzugreifen. Auch hat er das Sonderrecht im Besitz von zwei verschiedenen Fahrerlaubnissen sein zu können, obwohl per Gesetz jede Person nur eine haben darf. Selbst nähme man ihm eine weg, er würde nicht zum Fußgänger, es ist ja noch die zweite da. Und bevor man versucht, die beiden Halbkugeln zu Trennen, sollte man erst "Zeus" heißen, auch wenn die Griechen pleite sind.

:soist: alles wird gut und niemals aufgeben !!!!!

Paule

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24

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 01:43

Ausländische Fahrerlaubnis die nicht aus der Eu erteilt werden sind unbrauchbar wenn es Eignungszweifel gibt die noch verwertbar sind. Das wird selbst dann so bleiben, wenn die Sache Hofman positiv zur Anerkennungspflicht entschieden wird. Übrigens kann die FeB in diesen Fällen auch den Ws anzweifeln. Insgesamt also eine Runde Sache. :lach:

GhettoStarlight

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25

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 02:22

nicht nur das. selbst wenn die ausländische nicht-eu-fe in eine eu-fe umgeschrieben werden sollte, wird sie keine gültigkeit entfalten. mit ausnahme der fälle, die NICHT prüfungsfrei umgeschrieben wurden.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
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Paule

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26

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 12:01

die NICHT prüfungsfrei umgeschrieben wurden
Auch das wird sich in ein paar Tage in dem Verfahren Apelt klären. Mal gespannt ob deine Glaskugel recht hat.

GhettoStarlight

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27

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 12:32

steht so in der aktuell gültigen direktive im artikel 11/6 und hat nichts mit meiner glaskugel zu tun. :)
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Paule

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28

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 13:01

Verstehst du jetzt deine eigene Beiträge nicht mehr? Du hast doch geschrieben, es sei den es wird eine weitere Prüfung abgelegt, also auf eine Erweiterung.

Übrigens 11/6 ist in der aktuellen FeV nicht umgesetzt, somit kann man nicht von einem ungültigem Schein sprechen, der muss erst aberkannt werden. (Ausser bei WS-problemen oder Einträge im VZR)

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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29

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 13:25

dann sei doch bitte so nett und lies den ganzen satz nochmal.

selbst wenn die ausländische nicht-eu-fe in eine eu-fe umgeschrieben werden sollte, wird sie [i]keine gültigkeit entfalten. mit ausnahme der fälle[/b], die NICHT prüfungsfrei umgeschrieben wurden.

oder mit anderen worten: eine fe, die ursprünglich keine eu-fe war, wird bei einer prüfungsfreien umschreibung in eine eu-fe keine anerkennungspflichtige eu-fe sein.
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30

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 19:25

:CZ Fan: Die CZ gehört zur EU (neue Erkenntnis)

:sw68: Es währe fatal, bei der Wohnsitznahme schlampig zu sein, ist es doch einer der letzen Angriffspunkte.

:wink: Auch wenn´s denn nicht nötig währe, aber einfach mal beim D-Einwohnermeldeamt abmelden ist plausibel und lässt erahnen:

:sw27: Bei dem wirds nicht ganz so einfach´mit dem :sf35:

Paule

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31

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 01:47

Nicht Prüfungsfreie Umschreibungen sind vergleichbar mit einer Neuerteilung, nur das die Ausbildung vereinfacht ist. Eine Sn wird dazu auch nicht verwendet und das Erteilungsdatum ist nicht das alte aus dem Ausländischen Schein. :wink:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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32

Freitag, 7. Oktober 2011, 12:24

Nicht Prüfungsfreie Umschreibungen sind vergleichbar mit einer Neuerteilung,


schön das zu lesen - so langsam wirst du wieder vernünftig. :wink:
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