Donnerstag, 24. Mai 2012, 13:14 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

mpolenu

Schüler

Registrierungsdatum: 16. Juni 2009

Beiträge: 67

21

Mittwoch, 21. September 2011, 10:19

Mein Urteil wurde am selben Tag gefällt, nur meine Anwältin hatte Urlaub........ Jetzt habe ich erstmal wieder ein schönen Aufkleber auf meinem FS!!!

zeusdj

Anfänger

Registrierungsdatum: 18. August 2009

Beiträge: 45

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Dortmund

Führerschein aus: Polen - Oberklops

22

Mittwoch, 21. September 2011, 11:36

schlechte Nachrichten.

Brandenburg ist somit verbrannt.
Wie schauts mit dem kleinen Berlin aus, kann man da fahren?

mpolenu

Schüler

Registrierungsdatum: 16. Juni 2009

Beiträge: 67

23

Mittwoch, 21. September 2011, 16:16

Bisher wurde hier kein Fall bekannt, jedoch hat das OVG BERLIN-Brandenburg entschieden, also würden sie ihre Rechtssprechung in dieser Instanz wohl nicht ändern. Das Gericht ist für beide Bundesländer verantwortlich! :sf35:

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

24

Mittwoch, 21. September 2011, 19:42

Tja scheinbar dauert es bei Xdiver zur Zeit länger als bei den Administratoren der langsamen Mühlen( :bäh: ), von daher ist der Beschluss nun trotzdem online: 2011 OVG Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Bschl, v. 07.09.11, Az. 1 S 138.11: FS nach 19.01., aufschiebende Wirkung wieder aufgehoben (in Folge von VG Potsdam, Az. 10 L 298/11)

Nur zur Info bei Xdivers Sache handelt es sich um den CZ-Schein 138-10 bei mpolnu um den Pl-Schein 190-11.

:wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (23. September 2011, 15:09)


RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

25

Freitag, 23. September 2011, 11:38

Hier auch nochmal die Langfassung der Entscheidung 1 S 138.11. :wink:

@Paule: Genau anders herum wird ein Schuh draus. 138.11 ist von mir. :(lol):
»RA XDiver« hat folgende Datei angehängt:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

26

Freitag, 23. September 2011, 12:03

Wenn wir hier schon am lachen sind: auch die Richter haben einigen durcheinandergebracht: unter Randziffer 9 ist zunächst von einer polnischen Fahrerlaubnis die Rede, im nächsten Satz dann von einem tschechischen Führerschein.

Aber im Ernst: das OVG hat meines Erachtens verkannt (insofern empfand ich die Argumentation des VG Potsdam als unbefriedigend), dass es primär nicht um die Frage geht, ob zusätzlich zum Entzug noch ein Wohnsitzverstoß nachzuweisen ist (das Grasser-Urteil des EUGH hat dieses Junktim meines Erachtens ohnehin obsolet gemacht), sondern darum, ob Artikel 11 (4) negative Rechtsfolgen nur an einen Führerscheinerwerb innerhalb einer von deutschen Gerichten verhängten Sperrfrist anknüpft (Kapper, Möginger etc.). Darauf geht das Gericht überhaupt nicht ein.

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 573

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

27

Freitag, 23. September 2011, 18:30

Das Gericht muss auf garnichts eingehen.Es Urteilt einfach nach geltenden Gesetzen und die besagen,dass bei vorherigem Entzug ein ausländischer FS in D ungültig ist.
Das ist alles.Ob das nun europarechtlich bestand hat steht auf einem anderen Blatt.
Wir sind immer da Ultras aus KA