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charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

201

Donnerstag, 25. August 2011, 11:29

@ Paule

genau genommen darf man dann @Alko gar nichts empfehlen.

Aber ich sag jetzt lieber nein es funktioniert nicht und verschone den User vor unnötigen Geldausgaben als daß ihm sage ja das macht Sinn und hinterher kommt ein Urteil was alles zunichte macht und das investierte Geld auch noch weg ist.

Sollte das Urteil dann doch positiv ausfallen kann @Alko die Sache immer noch angehen. Aber dann mit der Sicherheit, daß das Geld nicht futsch ist.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

Paule

Menschlich

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202

Donnerstag, 25. August 2011, 11:44

Man kann ja auch davon ausgehen das der EuGH dem Schlussantrag folgen wird, aber dennoch ist noch nichts Entschieden.

Allko 1

Schüler

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Beiträge: 116

203

Donnerstag, 25. August 2011, 16:42

Hallo @ Paule,


also liege ich mit meiner Version nicht zu 100% verkehrt die
ich vorhabe. Um Zeit zusparen könnte ich aber dennoch jetzt schon mal in A einen
Zweitwohnsitz beantragen. Und wenn ich euch richtig verstanden habe, hängt das
mit dem Urteil vom EuGH ab, welches gesprochen werden muss worum es geht, ob die FO/FÜ
ab dem 19.01.anerkannt werden oder nicht.

Paule

Menschlich

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204

Donnerstag, 25. August 2011, 20:19

Nö es geht um Apelt, der eine Erweiterung auf einen D-WS Schein gemacht hat, der auch noch in der Sperre erteilt wurde. Warum oder wieso der FS aberkannt oder ungültig war spielt dabei aber keine Rolle.

:kuck: Neue Vorlage beim EuGH - C-224/10 Apelt

Ich gehe davon aus du kannst dir unnötige Kosten sparen, weil der EuGH wird dem Antrag vom Bot wohl folgen, was zu dem Ergebnis führt das die Erweiterung auch keine Heilung bringt.

Allko 1

Schüler

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Beiträge: 116

205

Mittwoch, 31. August 2011, 19:05

Hallo,
hat eigentlich schon jemand Ergabnisse von diesem Ausgang?
Wenn ja, würde mich mal intressieren.



OVG Koblenz 10 B 10412/09.OVG

Danke!
Denn laut eurer Aussagen in meiem ganzem Schriftferkehr wäre dieses Urteil noch eines der einzigsten die mir wieder einigermaßen helfen könnten.
Gruß
Allko 1