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Der_tut_nix

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. August 2011

Beiträge: 3

1

Montag, 15. August 2011, 15:35

Ist meine EU-Fahrerlaubnis noch gültig?

Hallo liebe Forengemeinde,
ich hab schon kreuz und quer - hier und anderswo - umhergelesen,
irgendwie find ich nicht die richtigen Infos.

Zu meinem Fahrerlaubnis-Werdegang ...

FS Entzug 1990
2003 FoF und Sperrfrist 18 Monate
Ich habe bin im Januar 2007 geblitz worden
und war dannach knapp 2 Jahre in Bulgarien beruflich verankert,
hier in D abgemeldet und dort einen festen Wohnsitz mit Aufenthaltserlaubnis begründet.
In BG habe ich nach 6 monatigem Aufenthalt die Klasse B legal erworben.
Nach dem Rückzug nach Deutschland im Januar 2009 wurde mir eine Anklageschrift wegen FoF überstellt.
Verurteilung April 2009 - 15 Monate Sperrfrist
Die bulgarische Fahrerlaubnis habe ich im Prozess nicht erwähnt.

Nun ist die Sperrfrist ja schon lange vorbei und ich frage mich ob ich damit eigentlich wieder fahren darf ...
Bisher hatte ich nie mehr eine Fahrerlaubnis beantragt (nach 1990) und nie eine MPU abgelegt.

Im Klartext bedeutet der zeitliche Ablauf wie folgt:
Straftat - legaler Erwerb eines EU-Führerscheins - Verurteilung und Sperrfrist
Muss ich den FS nun umtauschen oder registrieren oder ist der gänzlich für die Tonne?

Freu mich auf eure Meinung.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

2

Montag, 15. August 2011, 16:25

Meiner Meinung nach ist der nun gänzlich für die Tonne.

Hättest Du 2003 keine erneute Straftat begangen, dann hättest Du 2005 legal wirder den D-FS bekommen können. Somit wurden Dir wieder 15 Jahre Tilgung aufgebrummt.

Gleiches gilt für die Verurteilung in 2009. Ergo: wieder 15 Jahre Tilgung.

Und der nächste Hammer ist, daß dadurch die alte Tat aus 1990 weiterhin verwertbar ist. Ergo: die MPU wird um einiges schwerer wenn Du den D-FS erlangen willst.

Ich frage mich warum Du in 2009 nicht den BG-FS erwähnt hast, dann wäre es kein FoFE gewesen zumal Bulgarien set dem 01.01.2007 zur EU gehört und somit der BG-FS anerkennungspflichtig gewesen wäre. Und durch Deinen 2jährigen beruflichen Aufenthalt in BG schon zwei mal. Da hast Du Dir selber ein gewaltiges Eigentor geschossen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


JohnnyHolm

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 18. Mai 2011

Beiträge: 271

3

Montag, 15. August 2011, 19:19

@Charlie

Stimmt hier nicht so ganz mit dem BGFS. Die Vorlage hätte dem TE überhaupt nichts gebracht, da seine Schwarzfahrt vor dem Erwerb des BGFS statt fand, er sich im laufenden Verfahren nach BG verdrückt hat und dann erst den FS erworben hat. Nach Rückkehr hatte er den FS zwar in der Tasche aber im laufenden Verfahren erworben, somit ebenfalls ungültig. Maximal hätte er dem Gericht diesen vorlegen können, um auf Milde zu hoffen, da er ja einen legalen FS wollte und nicht mehr Schwarzfahren. Aber als Wiederholungstäter wäre er da auch nicht all zu weit gekommen.

Eine Gültigkeit des BG FS hätte nur wie folgt erreicht werden können;

2007 einspruch gegen die GeschwndOWI, mögliche Einstell erwirken. Wenn nicht Verurteilung wegen Schwarzfahrt abwarten, Sperrfrist absitzen in Bulgarien und dann FS in Bulgarien nach Sperrfrist erteilen lassen.

Alles andere war und ist für die Tonne. Nun bleibt nur die MPU oder einen neuen EUFS mit 185 Tage. Selbst eine Umschreibung in einem anderen EU-Land geht nach hinten los.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

4

Montag, 15. August 2011, 19:49

Wenn man es so betrachtet hast Du recht.

Aber selbst dann hätte der TE schon seit 2005 wieder ohne MPU mit einem D-FS legal fahren können wenn er die Straftat in 2003 nicht begangen hätte. Somit wäre die Sache aus 2007 bis zu einem Strafverfahren und Verurteilung gekommen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Der_tut_nix

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. August 2011

Beiträge: 3

5

Montag, 15. August 2011, 19:54

@Charly,
der Sachverhalt ist nicht so wie du es wohl annimmst,
lies doch nochmals durch bitte.
@Johnny,
also in einem laufenden Verfahren hab ich mich sicherlich nicht nach BG "verdrückt".
Auch hatte ich überhaupt garkeine kenntnis dass ich geblitzt wurde,
da ich 2 Wochen nach dem FoF umzog.
Aber das ist auch eher nebensächlich ...

was ich vorhin gefunden habe:
"Wird nach einer ohne Vorliegen einer Fahrerlaubnis begangenen Verkehrszuwiderhandlung
im Inland die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt und erst nach
dieser Erteilung für die im Inland begangene Verkehrszuwiderhandlung eine
Sperrfrist für die Widererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, so führt dies nicht
zur unmittelbaren Inlandsunwirksamkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis,
denn eine diesbezüglich europarechtlich dem nationalen Normgeber eröffnete
Nichtanerkennungskompetenz wurde jedenfalls nicht – insbesondere auch nicht
in § 28 Abs. 4 FeV – national aufgegriffen und umgesetzt"
http://www.la-by.bayern.de/documents/11a2712b.pdf

Ich denke das liest sich nicht so schlecht ...
aber ich überlege derzeit auch ein gutes Jobangebot in Skandinavien anzunehmen,
ein Projekt (ich bin Freiberufler) das 12-18 Monate dauert.
Könnte ich dann zB. in Dänemark meinen BG-FS einfach um eine Klasse zB Motorrad erweitern
und dann wäre der FS später auch in Deutschland gültig?

Danke für eure Meinungen ...

alecx

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. Juli 2011

Beiträge: 23

6

Montag, 15. August 2011, 20:05

schnapp Dir einen kompetenten (!!!) Fach-Anwalt, der keine "Gebührenschneiderei" betreibt und spiel mit dem die von Dir entwickelten Szenarien durch.
Denken kannst Du offenbar selbst auch schon :-)


Gruß

Der_tut_nix

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. August 2011

Beiträge: 3

7

Montag, 15. August 2011, 20:14

schnapp Dir einen kompetenten (!!!) Fach-Anwalt, der keine "Gebührenschneiderei" betreibt und spiel mit dem die von Dir entwickelten Szenarien durch.
Denken kannst Du offenbar selbst auch schon :-)


Gruß
das wäre der nächste Schritt,
zuvor wollte ich erstmal auf Erfahrungen der Community zurückgreifen,
vllt gibts ja Menschen mit ähnlichem "Werdegang"...

alecx

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. Juli 2011

Beiträge: 23

8

Montag, 15. August 2011, 20:26

PRIVATMEINUNG:
ab nach DK, S, N, Fin, wenn beruflich möglich -> BG-FS ist ja nicht entzogen, oder?
Das liesse sich doch durch einen Karteikartenauszug nachweisen?
1. WS dort in scandinavia

2. WS (wenn Du es "brauchst" -> in D)
dansk, norsk svensk -> nicht schwer erlernbar, soziale Systeme -> besser als in D -> Steuern -> höher, aber "doppelbesteuerungsabkommen"
worauf wartest Du noch?
Midsommar wartet auf Dich :-)

Paule

Menschlich

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9

Dienstag, 16. August 2011, 10:14

Tja dan hätte man aber wirklich besser dem Gericht mit geteilt das mittlerweile eine Eu-Fe besteht, vielleicht wäre auch eine Strafe ohne Sperre möglich gewesen.
Aber nun ist die Eu-Fe aus Bulgarien Schrott.

alecx

Anfänger

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Beiträge: 23

10

Dienstag, 16. August 2011, 19:57

@Paule:
wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du "Schrott" in D ?
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, hat dieser die Möglichkeit, D beruflich für > 12 Monate zu verlassen.
In anderen Ländern müsste der BG-FE/FS Gültigkeit haben, solange sie von BG nicht entzogen wurde, wenn ich die Richtlinien richtig interpretiere.
Was sollte also dagegen sprechen, in einem anderen EU-Land auf der Basis der/des BG-FE/FS eine Erweiterung zu machen unter strikter Einhaltung des WS-Prinzips ?
(was bei einem Job in einem skand. EU-Land und erstem WS dort wohl erfüllbar wäre, zudem nicht "konstruiert" ist, um die D-MPU zu umgehen ?)

An den Fragesteller: ich würde zunächst untersuchen, ob der BG-FE/FS noch gültig ist und wie lange, sowie ob in den genannten skand. EU-Ländern (exkl. wohl D)
Sodann würde ich den Job in skand. annehmen, meinen 1. WS dorthin verlegen und es mir entspannt gut gehen lassen,
evtl. meinen BG-FS erweitern (dabei darauf achten, dass es ausserhalb einer D-Sperrfrist geschieht falls ich die Absicht habe irgendwann nach D zurück zu kommen)
Wer weiss, vielleicht gefällt Skandinavien :-)

JohnnyHolm

Fortgeschrittener

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Beiträge: 271

11

Dienstag, 16. August 2011, 20:14

Ist ja ne super Geschichte.
Bis D den Schein für ungültig erklärt, da er auf basis eine ungültigen Scheines erweitert oder umgeschrieben worden ist.

alecx

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. Juli 2011

Beiträge: 23

12

Dienstag, 16. August 2011, 20:32

klar, siehe
EU/CZ Führerschein umschreiben lassen??????????
insofern ist es mehr als fraglich, ob meine Annahme/ Meinung "ich würde" realistisch ist.

ergo?

(fach)anwaltliche Beratung (punkt)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »alecx« (16. August 2011, 20:40)


charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

13

Dienstag, 16. August 2011, 20:40

Ich kann eine solche Vorgehensweise nicht unterstützen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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andreas34

Moderator

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Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

14

Dienstag, 16. August 2011, 20:43

Höchstens ein Beratung von sehr guten Fachanwalt zur Rettung BG FS, Beratung zur Umschreibung nicht notwendig!
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Paule

Menschlich

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15

Dienstag, 16. August 2011, 22:07

@Paule:
wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du "Schrott" in D ?
Ja das meine ich damit, weil nach der Erteilung eine weitere Verurteilung mit Sperre entstanden ist. Ein dummer Zustand, fraglich auch ob es unter diesen Umständen Eu-Rechtlich so hinnehmbar ist, nach vergleichbarer D-Rechtssprechung ist es aber so. Eine Erweiterung würde ich auch nicht machen, weil wenn das mit Appelt nach der Meinung von Bot durchgeht, ist das Gerüst ungültig und eine Erweiterung läuft ins leere.