Zitat
Da die Wohnsitzvoraussetzung vom Ausstellermitgliedstaat offensichtlich nicht beachtet wurde, wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine nicht in Frage gestellt.
Auch hat der EUGH davon abgesehen, in der Urteilsformel den Fall der "unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellerstaat" noch mit aufzunehmen.
Zitat
Insoweit bleibt das Urteil hinter dem Schlussantrag zurück. Auch wird in der Urteilsformel nur dem "Aufnahmestaat" die Befugnis zur Nichtanerkennung eingeräumt.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Wenn man sich das mal so vor Augen hält könnte man ja denken, der EuGH wirft den Tschechen vor sie hätten einfach so mal Führerscheine verteilt, also ohne Fahrprüfung usw ...31 Wird diese (Anmerkung: Wohnsitz-) Voraussetzung nämlich in einem solchen Fall nicht beachtet, ist es für die zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats schwierig, wenn nicht gar unmöglich, zu prüfen, ob die anderen von der Richtlinie 91/439 aufgestellten Voraussetzungen beachtet wurden. Unterbleibt eine solche Prüfung, ist es möglich, dass der Inhaber der so erteilten Fahrerlaubnis u. a. nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.

So kann man es sehen. Schließlich wird die Wohnsitzerfordernis vom Ausstellerstaat nicht in Bezug auf berufliche und/oder persönliche Bindungen geprüft. Und dies ist eigentlich genauso ein Bestandteil der Voraussetzungen wie die Fahrschulausbildung und die Prüfungen auch.Wenn man sich das mal so vor Augen hält könnte man ja denken, der EuGH wirft den Tschechen vor sie hätten einfach so mal Führerscheine verteilt,
Das Argument ist in der Tat nicht besonders überzeugend. Wenn allerdings ein UK-Bürger oder ein Ire (einer der Richter ist ja Ire) unmittelbar nach einer Anfänger-Führerscheinprüfung auf dem Kontinent (wo er keinen festen Wohnsitz hat) sich dem Linksverkehr auf den britischen Inseln stellen muss, dann könnte es Probleme geben:zu den anfängertypischen Unsicherheiten kommen dann ja noch die Umstellungsprobleme auf den Linksverkehr dazu(Schaltung mit Links etc.) . Ich fand meine ersten km mit einem Mietwagen in UK jedenfalls ziemlich stressig.Wenn man sich das mal so vor Augen hält könnte man ja denken, der EuGH wirft den Tschechen vor sie hätten einfach so mal Führerscheine verteilt, also ohne Fahrprüfung usw ...
Registrierungsdatum: 7. Dezember 2009
Zitat
Da die Wohnsitzvoraussetzung vom Ausstellermitgliedstaat offensichtlich nicht beachtet wurde, wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine nicht in Frage gestellt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Juli 2011, 19:33)
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