Hatte mir überlegt bei "Verkehrsverstoß zugeben" nein anzukreuzen. Mit der Bergündung dass ich die Messwerte anzweifel, da vor Ort 0,4 mg/l gemessen wurde und auf der Wache 0,3 mg/l. Und meine Forderung nach einem Blutalkoholtest(auf eigene Kosten) abgelehnt wurde.1) Macht sinn nur Angaben zur person. Danach widerspruch gegen Bußgeldbescheid aber ohne Begründung. Und dann wieder zurückziehen um nicht vor dem gericht zu landen.
Hatte ich mir am Anfang auch überlegt, aber da der Thread relativ unübersichtlich geworden ist, hatte ich die Befürchtung, dass die Fragen dort untergehen, auch war ich mir nicht sicher ob das das richte Unterforum für die Fragen ist/war.
Zitat
bleib doch in dem bereits von Dir begonnen Thead
Naja, für die Bewrtung/Beantwortung der Fragen sind die hier angegebenen Fakten vollkommen ausreichend glaub ich. Und ich wollte den Leuten die Zeit ersparren einen 5 Seiten langen Tread durchzulesen um die Fragen beantworten zukönnen.
Zitat
sind für die anderen User die Zusammenhänge klarer
Da meine Erziehung größtenteilß von Frauen geprägt wurde, muss ich dem daraus reultierenden gesteigertem Mitteilungsbedürfniss ab und zu nachgehen
Zitat
brauchstDu uns dann nicht alles mehrmals erzählen
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 12:42)
0,38 mg/l laut Anhörungsbogen mg/l mal zwei sind Promille --> Das "amtliche Endergebniss" ist 0,76 Promille bzw 0,38 mg/l je nachdem welche Einheit man lieber hat .die probezeit gilt nur dann, wenn die deutsche probezeit vor dem entzug noch nicht abgelaufen war - dann läuft die probezeit mit der erteilung einer neuen (deutschen / ausländischen) fe weiter. aber - @Donk - wie war's denn nun wirklich? 0.6 promille, 0.3 promille oder 0.6 UND 0.3 promille? weil für eine "rechtliche bewertung" würde eine fiktive geschichte zwar schon ausreichen aber in der feb sitzen auch nur menschen...

Wieso dass? Ist die CZ tolleranter wenn es um Alkoholverstöße geht?
Zitat
bei einem einmaligen verstoss, würde ich keine probleme mit einer
erweiterung aus pl erwarten. bei mehreren wäre es vllt. besser in cz zu
bleiben.
RLP
Zitat
Welches Bundesland?
Ich bin ganz Ohr bei Tipps und Erfahrungen zu Thema Behörden austricksen
Zitat
wenn man keinen weg findet, die behörde "auszutricksen"
Davor habe ich halt auch Angst, aber würde trotzden gerne möglichst viel Zeit schinden ohne es mir mit den Behörden ganz zu verscherzen (falls ich das noch nicht sowieso hab)
Zitat
das rumtricksen kann auch nach hinten losgehen
Thats for sure. Im Moment ist sogar komplette Abstinenz angesagt, das ETG-Screenings anstehen. Versuche momentan zwei
Zitat
und dann innerhalb des strassenverkehrs wirklich keinen tropfen mehr saufen!!!!11
Nope ist "nur" ne Ordnungswidrigkeit laut Anhörungsbogen.
Zitat
Eine Straftat denke ich ich noch nicht
für deine vielen und guten Beiträge
Zitat
bei einem einmaligen verstoss, würde ich keine probleme mit einer
erweiterung aus pl erwarten. bei mehreren wäre es vllt. besser in cz zu
bleiben.
Wieso dass? Ist die CZ tolleranter wenn es um Alkoholverstöße geht?
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