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rewu

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1

Montag, 13. Juni 2011, 19:38

fahren oder nicht,das ist hier die frage

hallo zusammen
kann mir hier vieleicht jemand etwas genaueres zum thema fs- aus cz mit wohnsitz cz erworben und erhalten 2008,erklären.??
ich bin seit dem ich im besitz meines cz-fs bin,schon oft angehalten wurten und komischer weise hat fast jeder uniformierte eine andere ansicht in bezug auf meinen cz-fs gehabt.
das reichte vom ich darf davon keinen gebrauch machen bis hin die sind total verboten und ungültig usw.usw.
die krönung wahr ne anzeige wegen fahren ohne.wurde vom gericht zu ner geldstrafe verurteilt. habe meinen fs aber immer noch im besitz.
FRAGE: kann ich damit fahren oder nicht und doch ne MPU in D machen
:DK:

Schwarzfahrer

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2

Montag, 13. Juni 2011, 19:51

1.) Wieso hast du dich verurteilen lassen? Was waren die Gründe?

2.) Du willst zur MPU? Meinst du die lassen dich JETZT durch nach dem die deine NEUE Akte bekommen und dir ja scheinbar alles Recht war um das deutsche Recht zu umgehen?

Wenn du mich fragst sollte doch mit deinem CZ FS was nicht gestimmt haben?! Oder wie lautet das Urteil in der Begründung? Erworben während Sperrfrist? Wohnsitz nicht efüllt? Scheinwohnsitz?

3.) Wann und wo ist das Urteil gefällt worden.

4.) Was ist konkret vorgefallen!

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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3

Montag, 13. Juni 2011, 20:36

sofern die verurteilung bereits rechtskräftig geworden ist, gilt die fe als entzogen und - im gegensatz zu der ersten verurteilung - wäre eine weitere rechtens. bist du da alleine hin oder hattest du einen stümper als anwalt?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

rewu

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4

Dienstag, 14. Juni 2011, 06:36

sperre wahr schon im jahr 1995 vorbei,wohnsitz ist von d geprüft und wahr von cz bestädigt,also von der seite alles besten.mein problem,weil aus un wissenheit oder wie auch immer.ich habe 2006 einen antrag auf erteilung in d gestellt,natürlich sollte ich erst mpu machen.wahr mir schon aus den 90er bekannt.habe den termin aus finanzieller seite wieder abgesagt,aber leider den antrag nicht.
daher versagung in der akte bis 2021.daher mein gedankengang,in d den mpu zu machen.wie gesagt,die d behörde hat seit 2008 von meinem cz-fe kenntnis und ich habe ihn auch bei mir,ohne zettel drauf oder eine auf forterung zur abgabe,wie auch immer.und ja anwalt wahr nicht besonders.verhantlung wahr am amtsgericht borna(leipzig) :DK:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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5

Dienstag, 14. Juni 2011, 07:22

sperre wahr schon im jahr 1995 vorbei,wohnsitz ist von d geprüft und wahr von cz bestädigt,also von der seite alles besten.mein problem,weil aus un wissenheit oder wie auch immer.ich habe 2006 einen antrag auf erteilung in d gestellt,natürlich sollte ich erst mpu machen.wahr mir schon aus den 90er bekannt.habe den termin aus finanzieller seite wieder abgesagt,aber leider den antrag nicht.


alles das, was vor dem erwerb einer fe war, ist unbedeutend.

Zitat

daher versagung in der akte bis 2021.daher mein gedankengang,in d den mpu zu machen.wie gesagt,die d behörde hat seit 2008 von meinem cz-fe kenntnis und ich habe ihn auch bei mir,ohne zettel drauf oder eine auf forterung zur abgabe,wie auch immer.und ja anwalt wahr nicht besonders.verhantlung wahr am amtsgericht borna(leipzig) :DK:


versagungsanträge beziehen sich immer nur auf die erteilung der deutschen fahrerlaubnis.
wurde die cz-fe nach der sperrfrist erteilt - und das wurde sie - ist sie anzuerkennen. ich kann nicht nachvollziehen, wie es zu einer fofe-verurteilung kommen konnte. stell mal das urteil ein.
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rewu

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6

Mittwoch, 15. Juni 2011, 06:13

also ich versuche mal in kurzfassung zu schildern,wie es mir erging mit dem cz-fe.das urteil kann ich leider nicht einstellen,da ich es damals aus der wut herraus zerrissen habe.aber das urteil wahr damals so das ich ne geldstrafe bekommen habe(15 tagessätze) und die anklage und die verurteilung belief sich auf Fahrlässiges fahren ohne.was auch immer das heißen soll.kannte selber nur entweder oder.aber naja.
bei einem unfall im winter den ich selber verursacht habe(nur eigenschaden am kfz wegen glätte) habe ich die beamten selber angerufen zur unfall aufnahme.wahr auch alles kein thema wurde auch alles über versicherung geregeld.jedenfalls meine cz-fe wurde beschlagnahmt und es gab ne anzeige wegen fofe.das wahr aber in der region chemnitz.nach nicht ganz zwei wochen habe ich vom staatsanwalt aus chemnitz einen brief erhalten mit meinem cz-fe ,in dem mir mitgeteilt wurte,das ich nicht fahren darf wenn zum zeitpunkt der erteilung ich keinen wohnsitz hatte.das ist gebrüft wurten und alles in ortnung.leipzig wahr dann bei einer anderen kontrolle eben der meinung das ich ohne fahre und deshalb die verurteilung in borna.ich komme da auch nicht mehr mit.die einen sagen so die anderen so.wie schon gesagt ich habe bei meinem cz-fe alles eingehaslten was verlangt wird,nur deben die versagung in meiner akte bei der behörte,wahr mir selber nicht bekannt.habe auch erst damals vom anwalt erfahren.ich habe mich nicht damit befasst,das ich in d einen antrag zurück ziehen muß um keine versagung zu bekommen,die behörten erzählen einen ja auch nicht alles.den brief vom staatsanwalt habe ich noch und versuche ihn mal einzu stellen.
danke schon mal für eure schnellen antworten
:DK:

GhettoStarlight

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7

Mittwoch, 15. Juni 2011, 11:37

war das ein erstinstanzliches urteil und ist es bereits rechtskräftig? es liegen zu wenig informationen vor, um an dieser stelle genaueres sagen zu können. http://www.rawarnack.de/ - in leipzig haben wir den kollegen Warnack. ihn konsultieren ob man noch in dieser sache was machen kann oder wie es mit der aktuellen fe weitergehen soll. das fahren mit der aktuellen fahrerlaubnis stellt - so wie ich es deinen schilderungen entnehme - den straftatbestand des fahrens ohne fahrerlaubnis dar.
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8

Mittwoch, 15. Juni 2011, 14:15

ja das wahr erste instanz,berufung wurde abgelehnt.urteil ist rechtskräftig seit 2009.bleib mir also doch nur der lange und teure weg über die deutsche mpu?? :DK:

GhettoStarlight

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9

Mittwoch, 15. Juni 2011, 14:27

berufung wurde abgelehnt - wie das?

nicht nur - du könntest auch die eine fahrerlaubniskategorie in einem anderen staat der eu erwerben und die aktuell zur nutzung untersagte fe in den neuen führerschein eintragen lassen.

guck mal, ob du eine kopie des urteils klarmachen kannst - die urteilsbegründung würde mich mal brennend interessieren.
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Paule

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10

Mittwoch, 15. Juni 2011, 18:32

Also hier noch mal zum festhalten.

Du hast einen CZ-FS mit CZ-WS(eingetragen bei Punkt 8) der 2008 erteilt wurde und dies nicht innerhalb einer Sperre?

rewu

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11

Donnerstag, 16. Juni 2011, 06:23

wo kann ich ne kopie erhalten vom urteil??
den anwalt von damals gibt es nicht mehr.
ja ich habe meinen cz-fe 2008 erhalten und unter nummer 8 ist auch der cz-wohnsitz eingetragen.und ja alles ohne sperre,die ist seit 1995 abgelaufen.ich habe nur 2006 einen antrag auf ersterteilung in d gestellt und da ich die mpu nicht gemacht hatte(finanzen) und blöder weiße auch den antrag nicht zurückgenommen habe,habe ich nun eine versagung bis 2021
was den cz-fe betrifft wahr alles an vorschrifften eingehalten wurten. :DK:

Paule

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12

Donnerstag, 16. Juni 2011, 07:47

Dann gibt es an diesem FS nichts zu rütteln, der ist Gültig, auch nach dieser Verurteilung die nichts rechtens ist, weil sie gegen die Eu-Rechtssprechung verstoßt. Du solltest diese Urteil unbedingt mal organisieren und mir zusenden. :wink:

charly

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13

Donnerstag, 16. Juni 2011, 08:20

Ich würde mal Akteneinsicht auf der zuständingen D-FEB nehmen. Normalerweise bekommen die immer ne Kopie vom Urteil.

Wenn Du Du das Urteilsdatum noch weist, könnte evtl. Dir auch noch das damals verurteilende Gericht weiter helfen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Schwarzfahrer

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14

Donnerstag, 16. Juni 2011, 08:32

Die Sache stellt sich ganz einfach dar. Vorausgesetzt die Infos sind alle so wie geschildert. Dann würde ich mal wagen zu behaupten, dass du dich hast um den Finger wickeln lassen. Du hast dich zu

A) rechtskräftig verurteilen lassen. Sprich dein FS war ja damit für ungültig erklärt. Da du ja nicht weiter geklagt hast.
b) gegen die Nutzungsuntersagung hast du auch nichts gemacht oder nichts ausreichendes.

Aus diesem Grund hat dich die FEB um den Finger gewickelt. (Pech). Nächstes mal eine RS Versicherung und einen Fachanwalt. Und zwar keinen einen Verkehrsrechtsanwalt. Sondern einen Anwalt mit guten Ruf und Erfahrung mit EUFS. Dann wäre es vermutlich nie dazu gekommen. Weder zur Verurteilung noch hätte man auch irgend was gegen die NU bewirken können.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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15

Donnerstag, 16. Juni 2011, 15:52

Dann gibt es an diesem FS nichts zu rütteln, der ist Gültig, auch nach dieser Verurteilung die nichts rechtens ist, weil sie gegen die Eu-Rechtssprechung verstoßt. Du solltest diese Urteil unbedingt mal organisieren und mir zusenden. :wink:


prinzipiell hundertprozentige zustimmung. aber nicht, dass der TE jetzt NACH DER VERURTEILUNG mit dem (unveränderten) schein fährt...
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16

Donnerstag, 16. Juni 2011, 17:16

A) rechtskräftig verurteilen lassen. Sprich dein FS war ja damit für ungültig erklärt. Da du ja nicht weiter geklagt hast.
Nur weil er wegen FoFe verurteilt wurde, weil das Gericht der ansicht ist das der Schein nicht gültig ist, bedeutet das für die Zukunft nicht, das der Schein auch wirklich ungültig wäre!

b) gegen die Nutzungsuntersagung hast du auch nichts gemacht oder nichts ausreichendes.
Von einer NU oder einem FB hab ich in dem Thread nichts finden können, Verwaltungsrechtlich scheint ja nichts vorgefallen zu sein.

Von daher würde ich dem TE hier auch die Offensive anraten, die Anerkennung oder sogar eine Umschreibung beantragen.

rewu

Anfänger

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17

Donnerstag, 16. Juni 2011, 17:46

hallo, noch mal danke für eure schnellen antworten.was mich halt wundert,ist das die behörte mich bis jetzt immer noch nicht aufgefortert hat meinen schein ab zugeben um einen eintrag vorzunehmen bzw.einen kleber anzubringen.ich werde sehen ob ich das urteil noch mal ranbekomme und stelle es dann mal ein.ich fahre übrigens seit dem urteil nicht mehr habe mein auto verkauft,um hier schlimmeres zu vermeiden.
zum weiterklagen mal soviel,anwalt hatte berufung eingelegt und die wurte abgelehnt,weil der streitwert zu gering wahr,keine ahnung bin kein juri.
der richter allerdings hatte auch nicht wirklich nen plan,ich habe gesagt das mir der staatanwalt von chemnitz meien cz-fe wieder zugesand hatte,das konnte er nicht nachvollziehen.
mit ner umschreibung habe ich auch schon gelieb äugelt,nur was wenn sie mir dann erst recht sagen so fahren ist nicht erst mpu??
:DK:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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18

Donnerstag, 16. Juni 2011, 18:04

dann sollen sie begründen, warum.
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JohnnyHolm

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19

Donnerstag, 16. Juni 2011, 19:16

Stell einen Antrag auf Umschreibung, wenn sie sich quer stellen, nimmste Dir den passenden Anwalt und machst den rest mit ihm zusammen.