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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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41

Donnerstag, 26. Mai 2011, 18:44

Da bin ich echt Baff und frage mich ob die ihre eigene Rechtsprechungen nicht kennen oder ob sie die Entscheidungen er würfeln und dann notgedrungen irgendwie Argumentieren. :(lol):


deswegen sag' ich immer, dass man die beschlüsse nicht als unveränderbare gegebenheiten wahrnehmen sondern weiterklagen soll bzw. mit der selben sache im selben bundesland und beim selben gericht nochmal klagen. es gibt da noch einen beschluss des vgh muc von 2005 - ebenfalls "umschreibung = keine erteilung". tja, das scheint jetzt wohl - 6 jahre später - so langsam endlich anders zu werden.

ob Glücksritter, Gallier und vllt. sogar Mavericks damit was anfangen können...?
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42

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:15

hm.....bei mir gehen Sie ja eigentlich davon aus dass die alte FE mit dt. Wohnsitz gültig war.

Beim ersten Gericht " nicht gültig da neu erteilt , alte "wahrscheinlich " schon........"

FS-Stelle schreibt " gültig wenn Neuerteilung, mit dt WS nicht gültig "

München sagt " keine Neuerteilung ist ne Umschreibung "

Anfang Juli neuer Gerichtstermin,,,,alles an Bord was geht Polizei und FS-Stelle vom Richter als Zeugen geladen

desweiteren gibts ja auch noch vom gleichen Gericht wo ich Anfang Juli Termin habe ja das eine Urteil wo der Richter die Aussetzung beantragt hat und die Eugh Entscheidung abwarten will weiss jetzt aber nicht ob das auch für mich zählen kann......


also so langsam :sw68:

Wuerde1711

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43

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:31

mein Mann hat seinen FS aus einem Drittland in einen deutschen FS umschreiben lassen (er hat aber die Prüfungen hier nochmals ablegen müssen). Ich sehe diesen FS genauso wie einen deutschen FS an, er hat ja den anderen abgeben müssen - so hat er den aus dem Drittland ja nicht mehr. Von der Logik wäre das auch für mich einleuchtender.

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44

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:43

Ich denke man muss unterscheiden:

- Ausstellung eines Ersatzdokuments (keine Erteilung, keine Eignungsüberprüfung)

- Umschreibung: hier wird eine neue Fahrerlaubnis des Ausstellerstaates erteilt, es erfolgt aber keine neue Eignungsprüfung

- Neuerteilung nach neuer Eignungsprüfung.

Bei der Umschreibung eines Nicht-EU-Führerscheins in einen EU-Führerschein eines anderen EU-Staates erlauben die Führerscheinrichtlinie eine Nichtanerkennung. Die FeV enthält aber keine spezielle Regelung, die genau auf diese Möglichkeit der Richtlinie Bezug nimmt. Somit kann eine Nichtanerkennung halt nur dann erfolgen, wenn es eine andere Regelung der FeV zulässt. Das ist in diesem Fall die Regelung der Nichtanerkennung nach vorherigem Entzug. Insofern ist der Beschluss konsequent: der Kandidat hatte ja keine Vorbelastung.

Dass der umgeschriebene Führerschein eine Fälschung war, ändert daran meines Erachtens nichts: in diesem Fall ist zwar fraglich, ob der Absatz 6 von Artikel 11 überhaupt anwendbar ist. Wendet man ihn aber nicht an, dann gibt es überhaupt keine Möglichkeit der Nichtanerkennung mehr: der Fall ist dann vergleichbar mit einem sonstigen Fall, in dem die ausstellende Behörde über die Erteilungsvoraussetzungen getäuscht wurde. Da das Nachprüfen der Erteilungsvoraussetzungen Sache des ausstellenden Landes ist, kann das aufnehmende Land auf einen festgestellten Fehler im Erteilungsverfahren keine Nichtanerkennung stützen.

Ich denke, dass im vorliegenden Fall die ungarischen Behörden den ausgestellten Schein über kurz oder lang auch wieder einkassieren werden. Verarschen lassen sich die ungarischen Behörden sicherlich auch nicht gerne.

Paule

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45

Donnerstag, 26. Mai 2011, 20:07

Das ist ja soweit alles richtig @Eifel.

Aber es gibt doch keinen unterschied zwischen Umschreibung eines Drittland Führerscheins oder eines Eu-Scheins, wenn dieser je nach nationaler Bestimmung ausgestellt oder m. M. n. erteilt wurde. (Worauf ich hierbei bewusst mal auf den 11/6 verzichte, da dieser sowieso keine gesetzliche Stütze hat! (bis jetzt))

Der Unterschied bei diesen Beschlüssen in diesem Thread ist ja, das der CZ-Schein nur ein "Umgetauschter" Schein ist und somit nicht anerkannt wird, wegen dem D-WS, bei diesem aktuellen Beschluss spricht man aber von einer Erteilung und beide Scheine sind ja nach nationaler Bestimmung von Ungarn umgetauscht worden.

Der Witz wäre ja, das der D-WS Schein aus CZ schlechter gestellt wäre, wie die Fälschung aus einem Drittland, also im Umkehrschluss und im Bezug auf diesen Beschluss muss auch der umgeschriebene D-WS Schein anerkannt werden und kann nur von Ungarn wiederrufen werden. :ka:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. Mai 2011, 20:17)


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46

Donnerstag, 26. Mai 2011, 20:44

Bisher hat der EUGH ja nicht die in Deutschland vertretene Rechtsansicht überprüft, ob eine Umschreibung eines D-WS Scheines in einem anderen EU-Staat ebenfalls zu einem Schein führt, der in D nicht anerkannt werden muss, jedenfalls wenn ein vorheriger Entzug vorlag.

Auch kannte der VGH zum Zeitpunkt seiner Entscheidung das Grasser-Urteil noch nicht.

Insofern besteht noch die Möglichkeit, dass die Gerichte ihre Entscheidungen revidieren.

Auch ist die FeV noch nicht genau an das Grasser-Urteil angepasst: bei einem D-WS im CZ-Schein sind nach dem Urteil alle anderen EU-Staaten zur Nichtanerkennung berechtigt.
Nach der FeV wird aber nur dann nicht anerkannt, wenn ein D-WS eingetragen ist. Bei Eintrag eines österreichischen Wohnsitzes in einem CZ-Schein ist dieser von D also anzuerkennen, da ja zum Zeitpunkt der Ausstellung kein Wohnsitz in D vorliegt. Der Österreicher könnte also nach Umzug nach D seinen fehlerhaften CZ-Schein in einen D-Schein umtauschen.

Dann sich z.B. die Frage stellen, ob der umgeschriebene Führerschein von Österreich anerkannt werden muss. Wäre natürlich fatal, wenn er nicht anerkannt würde, während ein D-Führerschein, der auf Umschreibung eines gefälschten Führerscheins beruht, anerkannt werden muss.

Paule

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Donnerstag, 26. Mai 2011, 21:05

Aber man kann doch nicht bei einem Umtausch mit SN 70 sagen hier ist es nur ein Umtauschen und da eine Erteilung. Beide Scheine aus dem selben Eu-Land und beide Beschlüsse aus dem selben Gerichtshof. Das ist doch Blödsinn! :klatsch2:

Wenn man sich diesen Beschluss vom 03.05.11 als letztes nimmt, dann sind neu ausgestellte Scheine oder Umgetauschte Scheine wie eine Ersterteilung zu sehen, die halt nach nationaler Bestimmung ausgestellt wurden, für die es keine Mindestanforderung gibt, was die Eignungsüberprüfung betrifft.
Natürlich mal abgesehen davon das die umgeschriebene drittland Scheine sowieso nicht anerkannt werden müßen, wenn es denn auch in der FeV übernommen wäre.

Wobei ich bei letzteren der Meinung bin, das eine Nutzungsuntersagung mit Bezug zur Rilie das geeignetere gewesen wäre, hier wurde aber scheinbar ein Feststellungsbescheid ausgestellt der in der FeV keine Rechtsgrundlage hat. :lach:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. Mai 2011, 21:20)


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Donnerstag, 26. Mai 2011, 21:45

Da hast Du Recht: die Behörde hätte nach § 46 FeV ein Entzugs- bzw. Überprüfungsverfahren einleiten können: es wurde ja nie eine Führerscheinprüfung abgelegt, was nach deutschem Recht Befähigungszweifel auslöst, und im EU-Recht gibt es nichts, was dagegen spricht, weil es ja ein umgetauschter Drittstaaten-Führerschein war (wenn auch unecht).

Der VGH kann aber nur den Bescheid überprüfen, der tatsächlich erlassen wurde.

Timm

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49

Donnerstag, 26. Mai 2011, 22:23

Also mir wird es jetzt zu extrem komm langsam nicht mehr mit
Deutschland gehört zu EU und muss sich somit auch an EU Gesetze halten, auch wenn das gewisse Personen in Deutschland nicht hören wollen.

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50

Donnerstag, 26. Mai 2011, 22:32

Naja, wenn Du keinen gefälschten philippinischen Führerschein gehabt hast, dann muss dich der Beschluss aus München ja auch nicht jucken.

Timm

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51

Donnerstag, 26. Mai 2011, 22:39

Ne hat ich net lol

:CZ Fan:
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GhettoStarlight

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Freitag, 27. Mai 2011, 09:31

Aber man kann doch nicht bei einem Umtausch mit SN 70 sagen hier ist es nur ein Umtauschen und da eine Erteilung.


beim umschreiben eines bspw. cz-scheins in einen ungarischen, "tauscht" man eufe gegen eufe. schreibt man einen drittlandsschein um, bekommt man die erste eufe "erteilt".

zu früh gefreut. ;(
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Maverickssss

Fortgeschrittener

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Samstag, 28. Mai 2011, 12:32

ist es nun Neuerteilung oder ist es net


Im Endeffekt ist es doch egal weil nurDeutschlnd es anders sieht.........jedes andere Land sieht es anderes ..........