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Tom

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1

Sonntag, 17. April 2011, 20:07

FoFe im Zusammenhang Eu-FS nach 19.01.2009 erteilt

An RA XDiver,
ich habe mal gründlich das Internet durchforstet und ich meine festgestellt zu haben,dass es in den letzten 10-12 Monaten kaum oder garnicht zu Verurteilungen kam wegen FoFe bei Besitz einer ausländischen Eu Fahrerlaubnis.
Täusche ich mich da oder ist an dieser Beobachtung etwas dran?
Vielleicht kannst Du mir Deine Erfahrung mitteilen?
Gruss Tom
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RA XDiver

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2

Sonntag, 17. April 2011, 20:36

Da ist nichts dran. Ich kann mit einem ganzen Strauß von Verurteilungen aufwarten, bei denen wir in der (Sprung)Revision sind. Ebenso stehen noch bundesweit diverse Verfahren an. Für Entwarnung ist es also zu früh.
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GhettoStarlight

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3

Sonntag, 17. April 2011, 20:41

die risiken sind aber annehmbar, wenn man sich bei problemen in die hände eines kompetenten juristen begibt.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Tom

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4

Dienstag, 19. April 2011, 16:13

Kann ich mich an RA Xdiver wenden wenn es soweit ist?
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Bikerjoe1969

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5

Dienstag, 19. April 2011, 16:23

Wenn nicht er, wer dann? :greubel:

Aus welchem BL kommst du?
Signaturen sind doof!

Tom

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6

Dienstag, 19. April 2011, 19:00

Ich komme aus BW
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GhettoStarlight

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7

Dienstag, 19. April 2011, 19:15

BW ist m.E. nicht besonders risikobehaftet.
zumindest hat (mindestens) ein strafgericht in baden (baden-baden) erkannt, für welche fälle art. 11/4 tatsächlich vorgesehen ist und einen dementsprechenden vorlagebeschluss verfasst.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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Tom

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8

Dienstag, 19. April 2011, 19:40

Diese Nachricht freut mich sehr.Zumal auch schon ein Amtsgericht in Künzelsau ähnlich geurteilt hat.
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RA XDiver

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9

Dienstag, 19. April 2011, 20:31

Nur das der Vorlagebeschluss des LG Baden-Baden primär nichts mit Art. 11 zu tun hat, sondern sich noch auf die 2. RiLi bezieht und die hilfweise Frage nach Art. 11 der 3. RiLi wohl eher der Unkenntnis des Gerichts denn praktischer Bedeutung geschuldet ist...... :Spass:
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GhettoStarlight

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10

Dienstag, 19. April 2011, 20:44

da bist du jetzt aber in der tat die :Spass:
die fe wurde tatsächlich innerhalb der gültigkeit der 2. direktive ausgestellt aber da innerhalb der dritten direktive nichts weiter passiert ist, als dass die kann-bestimmung zu einer muss-bestimmung wurde, kann man kann die vorlagefrage so verstehen, dass sie nicht nur um den zu beantwortenden fall abzuhaken sondern auch "auf vorrat" gestellt wurde. um zu einem späteren zeitpunkt ggf. nicht nochmal kohle für exakt die selbe fragestellung einer später erteilten fe verbrennen zu müssen, sozusagen. :wink:
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