Zitat
Die Überliegefrist ist nicht relevant, solange man möglicherweise nicht doch am letzten Tag der Tilgung doch noch Mist macht, welcher dann die bisherige Eintragung hemmt und erst nach Tilgungsablauf im VZR eingetragen wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (2. März 2011, 17:10)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. März 2011, 02:53)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (6. März 2011, 19:12)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht
a) In der Überliegefrist ist eine Umschreibung problemlos möglichmeinst du jetzt Tilgungsfrist oder Überliegefrist
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Dazu habe ich bisher noch nichts, sollte aber langsam kommen.
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