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EnemyNrOne

Anfänger

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41

Mittwoch, 23. Februar 2011, 12:43

Danke, Charly!

Und im Endeffekt erhält man dann nach einer Weile von seiner zuständigen Führerscheinstelle einen Aberkennungsbescheid, da man durch den §153 (Staatsanwalts Liebling!!) automatisch ein gewisses Maß an Schuld eingestanden hat... :sf35:
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Loewenhopfi

Anfänger

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42

Mittwoch, 23. Februar 2011, 13:58

Die NU von der FeB hab ich eh schon das ganze ist mitlerweile beim Bay.VGH und die haben es beim EuGH vorgelegt

Wuerde1711

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43

Mittwoch, 23. Februar 2011, 14:12

dann wirst du noch berühmt!? Danke Charly für deine Erklärung. Einstellung war für mich nicht negativ behaftet. So kann man wieder mit Begriffen Verwirrung schaffen - also nicht alles was gut aussieht, ist auch gut - und nicht alles was böse aussieht, ist böse.

Unterwegs

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44

Mittwoch, 23. Februar 2011, 18:40

Wird die Vorlage beim EuGH eigentlich mündlich verhandelt. Mit Anwalt und Gegenanwalt oder wird es bezüglich 19.01.2009 nur einen Beschluss geben, der verkündet wird. Und wenn Verhandlung, dann die Frage, wer ist die oder der Anwalt, Anwältin, die die Interessen von 19.01. Betroffenen vertritt?

RA XDiver

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45

Mittwoch, 23. Februar 2011, 19:13

Ob mündlich verhandelt wird, weiss keiner. Ich gehe aber davon aus. Anwesend in der Tat der oder die beteiligten Anwälte, der oder die Behördenvertreter, der Vertreter der Bundesregierung, die Vertreter der Kommission und ggf. die Vertreter anderer Mitgliedsstaaten (eher nicht). Allesamt mit Rederecht.
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Basstölpel

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46

Mittwoch, 23. Februar 2011, 20:36

§153a StPO ist die Einstellung mit (Geld-)Auflage. Aber vor dem Hintergrund, dass der verwaltungsrechtliche Teil so prominent verhandelt wird und du ja tatsächlich, sowie wohl auch juristisch nicht einmal auch nur eine geringe Schuld auf dich geladen hast, wäre es eigentlich nur konsequent, dich auch strafrechtlich auf keinen (faulen) Kompromiss einzulassen. Klar, wenn man selbst nicht betroffen ist, hat man leicht reden. Wie beurteilt denn der Anwalt die Aussichten auf Freispruch?

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47

Mittwoch, 23. Februar 2011, 23:56

Vorsicht! Man muss unterscheiden: es gibt die Einstellung nach § 153 a gegen eine Geldauflage und die nach § 153 StPO (ohne a), bei der man nichts zahlen muss.

§ 153 StPO: hier wird mit dem Konjunktiv in der Formulierung: "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre" zum Ausdruck gebracht, dass die Einstellung keine Schuldfeststellung voraussetzt. Insofern kann die Führerscheinstelle aus der Zustimmung zur Einstellung nichts negatives herleiten. Die ungünstige Folge ist halt, dass die Antwaltskosten und sonstige Auslagen des Angeklagten (Reisekosten, Verdienstausfall wegen des Termins) nicht erstattet werden.

Dass der Fall von Loewenhopfi zum EUGH gehen soll, ist mir aber neu.

Der bayrische VGH hat aber in einem seiner jüngsten Beschlüsse deutlich gemacht, dass im Falle einer isolierten Sperrfrist sich die Nichtanerkennung nach § 28 Absatz 4 Nr. 4 richtet: und dort wird mit der Gegenwartsform ja deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nur der Erwerb bzw. das Fahren während einer laufenden Sperrfrist schädlich ist. Wenn man diese Nichtanerkennungsregelung jetzt großzügig auslegen will, dann kann man sich meines Erachtens immer noch auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Insofern würde ich mich auf die Einstellung des Verfahrens nicht einlassen.

GhettoStarlight

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48

Donnerstag, 24. Februar 2011, 05:58

Vorsicht! Man muss unterscheiden: es gibt die Einstellung nach § 153 a gegen eine Geldauflage und die nach § 153 StPO (ohne a), bei der man nichts zahlen muss.

§ 153 StPO: hier wird mit dem Konjunktiv in der Formulierung: "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre" zum Ausdruck gebracht, dass die Einstellung keine Schuldfeststellung voraussetzt. Insofern kann die Führerscheinstelle aus der Zustimmung zur Einstellung nichts negatives herleiten. Die ungünstige Folge ist halt, dass die Antwaltskosten und sonstige Auslagen des Angeklagten (Reisekosten, Verdienstausfall wegen des Termins) nicht erstattet werden.


wenn jemand da wert drauf legt - leider viel zu wenige - könnte man noch eine schönheitskorrektur vornehmen.

@Enemy: http://www.lawblog.de/index.php/archives…ndlicher-brief/ - ich glaub' das wird dir gefallen. :)
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Wuerde1711

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49

Donnerstag, 24. Februar 2011, 07:24

EmenyNrOne, du warst dir so sicher mit dem Schuldeingeständnis. Hattest du das mit dem "a" nicht gewußt? Nicht nur ich bin im Dunkeln getappt, jeder kann da mal hinkommen. Aber gut, dass es immer noch welche gibt, die uns da raushelfen.

EnemyNrOne

Anfänger

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50

Donnerstag, 24. Februar 2011, 11:14

...nein, das mit dem "a" habe ich nicht gewußt!
Danke für den Hinweis.

:Handd:
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Loewenhopfi

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51

Donnerstag, 24. Februar 2011, 15:39

Das es zum EuGH gehen soll kommt vom Richter beim LG dieser hat es auf Nachfrage vom Bay. VGH

Mehr kann ich momentan leider auch nicht dazu sagen ich wüsste auch gern mehr

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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52

Donnerstag, 24. Februar 2011, 16:06

dann schreibst du halt ein stück deutscher geschichte.
das braucht zwar seine zeit aber wenn es im freistaat nicht anders geht, dann soll's halt so sein.
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Loewenhopfi

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Donnerstag, 24. Februar 2011, 17:06

Mir wäre es anders lieber des Ganze geht mir langsam auf den Senkel