Anfänger
Registrierungsdatum: 15. Januar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bavaria/Oberfranken
Beruf: Makler
Registrierungsdatum: 19. Dezember 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Beruf: Medien
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 13. Januar 2011
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BY
Beruf: Musikant
Führerschein aus: CZ
Vorsicht! Man muss unterscheiden: es gibt die Einstellung nach § 153 a gegen eine Geldauflage und die nach § 153 StPO (ohne a), bei der man nichts zahlen muss.
§ 153 StPO: hier wird mit dem Konjunktiv in der Formulierung: "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre" zum Ausdruck gebracht, dass die Einstellung keine Schuldfeststellung voraussetzt. Insofern kann die Führerscheinstelle aus der Zustimmung zur Einstellung nichts negatives herleiten. Die ungünstige Folge ist halt, dass die Antwaltskosten und sonstige Auslagen des Angeklagten (Reisekosten, Verdienstausfall wegen des Termins) nicht erstattet werden.
Anfänger
Registrierungsdatum: 19. Oktober 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bundesland Franken
Führerschein aus: CZ vom 28.04.09
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