Hallo ins Forum,
eine Frage an das Forum. Wenn ufo-mobile jetzt nach 186 Tagen Wohnsitz in CZ zusätzlich den Motorradführerschein Klasse A macht.
Dann bekommt er ein neuen Führerschein mit einem CZ-Wohnsitz. Lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse B ist dann 2005 erteilt. Der D-Wohnsitz im Führerschein wäre dann aber nicht mehr vorhanden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A wäre dann Richtlinienkonform erworben worden und müsste in D gültig sein. Zusätzlich ist eine Fahrerlaubnis unteilbar und die Klasse B müsste in D auch gültig sein.
Was sagt das Forum zu meinem Vorschlag.
Gruß Andreas
Ist doch bei mir nicht anders...
Ich hab den CZ Schein mit D-WS in Österreich umschreiben lassen, dann in Österreich erweitert auf Klasse BE und wieder nichts... in D nicht anerkannt und nen schönen Aufkleber aufm Schein.
Bumm Passt Fertig Aus