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Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

41

Montag, 24. Januar 2011, 14:50

Hallo ins Forum,

eine Frage an das Forum. Wenn ufo-mobile jetzt nach 186 Tagen Wohnsitz in CZ zusätzlich den Motorradführerschein Klasse A macht.
Dann bekommt er ein neuen Führerschein mit einem CZ-Wohnsitz. Lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse B ist dann 2005 erteilt. Der D-Wohnsitz im Führerschein wäre dann aber nicht mehr vorhanden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A wäre dann Richtlinienkonform erworben worden und müsste in D gültig sein. Zusätzlich ist eine Fahrerlaubnis unteilbar und die Klasse B müsste in D auch gültig sein.
Was sagt das Forum zu meinem Vorschlag.

Gruß Andreas


Ist doch bei mir nicht anders...
Ich hab den CZ Schein mit D-WS in Österreich umschreiben lassen, dann in Österreich erweitert auf Klasse BE und wieder nichts... in D nicht anerkannt und nen schönen Aufkleber aufm Schein.
Bumm Passt Fertig Aus
Lieber stehend sterben als knieend leben

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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42

Dienstag, 25. Januar 2011, 01:31

Ich hab den CZ Schein mit D-WS in Österreich umschreiben lassen, dann in Österreich erweitert auf Klasse BE und wieder nichts... in D nicht anerkannt und nen schönen Aufkleber aufm Schein.


rechtswidrig.
und ich hab da so ein gefühl, dass dies bereits im februar vom eugh festgestellt wird.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Armani82

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

43

Dienstag, 25. Januar 2011, 01:54

Welcher Februar wen du 2011 meinst dann Kam es mir so rüber das es nur sich um eine Anhörung geht und das es spätesten Ende oder gar Februar 2012 sein wird :-? :wink:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Gallier

Profi

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44

Dienstag, 25. Januar 2011, 10:06

@ Ghetto
Meinst du mit rechtswidrig mein "Verhalten" daß ich umgeschrieben und erweitert habe oder meinst du daß die NU rechtswidrig sei?
Lieber stehend sterben als knieend leben

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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45

Dienstag, 25. Januar 2011, 13:35

die rechtswidrigkeit der nu ergibt sich doch schon daraus, dass die feststellungen der feb (trotz erweiterung wird lediglich die cz-fe dokumentiert) fehlerhaft sind. §30 d-fev sagt aus, dass die umschreibung einer ausländischen fe eine erteilung darstellt - warum sollte das in der a-fev anders sein?
allerdings schätze ich die wahrscheinlichkeit, dass den TE das gleiche schicksal wie dich erwartet als sehr hoch ein. dass es tote gab könnte zum anlass genommen werden, selbst in hessen, saarland und rlp ganz bewusst eine fehlerhafte NU auszusprechen und so den TE wenigstens für einige zeit vom verkehr fernzuhalten.
die mpu oder einen mit einer ws-verlagerung in eins dieser bundesländer einhergehenden neuerwerb im ausland erachte ich in seinem fall als die bessere lösung.
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Paule

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46

Mittwoch, 26. Januar 2011, 00:39

fehlerhaft sind. §30 d-fev sagt aus, dass die umschreibung einer ausländischen fe eine erteilung darstellt -
Jup das sehe ich auch so und zwar in jeder neuausstellung eines FS die eine FE darstellt und noch ein Schritt weiter, nämlich mit oder ohne Erweiterung.