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emmy

unregistriert

21

Sonntag, 7. November 2010, 13:04

Spielt keine Rolle. Wie im Beschluss des BGH zu lesen ist, ist ein Entzug der ausländischen FE einer NU gleich zu setzen. Er darf- nach der Sperrfrist wieder überall fahren, nur in D nicht! Helfen könnte eine Erweiterung, da das BverwG am 19.1.09 in RN 19 urteilte:

Zitat

19 Auf der Grundlage dieser Vorschriften war es europarechtlich erlaubt, dem Kläger die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Verhängung einer Sperrfrist zu entziehen. Eine nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erteilte neue Fahrerlaubnis muss allerdings grundsätzlich im Inland anerkannt werden. Dies gilt jedoch nicht bei bloßer Ausstellung eines neuen Ausweises über die alte, teilweise (im Inland) entzogene Fahrerlaubnis; denn die Führerscheinrichtlinie dient gerade dazu, die Grundanforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen weitergehend zu harmonisieren (8. Erwägungsgrund). Es liegt daher auf der Hand, dass nur eine neue Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, also eine Erlaubnis, der eine Eignungsüberprüfung, wie sie Art. 7 der Richtlinie vorsieht, vorausgegangen ist.

Quelle BverwG

Also entweder beantragen das er den Schein wieder hier nutzen darf, was MPU bedeutet, oder Erweiterung und hoffen das es gut geht. So wie der Schein jetzt ist, darf er hier damit auch nach der Sperrfrist nicht fahren!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »emmy« (7. November 2010, 13:08)


Paule

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22

Sonntag, 7. November 2010, 13:16

Wenn der FS entzogen wird ist der alte Schein nicht mehr Gültig, ob als Deutscher oder Eu-Ausländer und egal in welchem Eu-Land du wohnst.
Sobald man in einem Mitgliedstaat gegen dessen Bestimmungen verstoßt, darf der Mitgliedstaat seine Terror-Bestimmungen ausleben ... :lach:

Zitat

Art.11
2. Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen
Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des
ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen
Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder
Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck
den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.


Hier mal noch ein Fall Beispiel eines Eu-Bürgers aus Luxemburg, der Schein wurde im Saarland entzogen, der Gute hat bis nach Leipzig geklagt und verloren.
2009 BVerwG Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.01.09 AZ. BVerwG 3 C 31.07 ( Anerkennung eines EU-FS,nach Ablauf der Sperrzeit in D, ohne erneute Eignungsprüfung)

Allerdings gibt es zu dieser Sachlage mir keine bekannte EuGH-Rechtsprechung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (7. November 2010, 13:19)


RA XDiver

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23

Sonntag, 7. November 2010, 20:56

Moin

Ihm wurde eine Sperrfrist gesetzt,wenn diese abgelaufen ist,darf er in Deutschland seinen FS wieder benutzen,da er in UK gemeldet ist,unterliegt er hier nicht dem Deutschen Recht.
In England bekam er ohne MPU seinen FS wieder,also ist er auch gültig.
Wenn er hier nicht gültig wäre,hatte die FSST die Sperrfrist bis zum Sangt Nimmerleinstag gesetzt,was aber für in UK gemeldeten EU Bürgern nicht zulässig ist.
Fazit,sein Lappen ist gültig.

MfG tripplels


Das kann man eigentlich nur mit wenigen Worten kommentieren:

Gefährliche Falschbehauptung.

:sf35:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Nemesis

Anfänger

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Führerschein aus: UK

24

Montag, 8. November 2010, 10:37

RE: @emmy

Ihm wurde eine Sperrfrist gesetzt,wenn diese abgelaufen ist,darf er in Deutschland seinen FS wieder benutzen,da er in UK gemeldet ist,unterliegt er hier nicht dem Deutschen Recht.
Er bezieht sich aber darauf..... und wie ist es dann in dem Fall?
:wink:



Das genau meine ich ..... Ich denke (hoffe) das Tripples in diesem Fall Recht hat ...........

Gruß
Nemesis

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. November 2010, 01:41)
Grund: Zitat und Post getrennt


emmy

unregistriert

25

Montag, 8. November 2010, 10:53

RE: RE: @emmy


:wink:


Das genau meine ich ..... Ich denke (hoffe) das Tripples in diesem Fall Recht hat ...........

Gruß
Nemesis



Hoffen kannst du auch weiterhin, aber es wird vergeblich sein. Ich habe dir oben den Beschluss des BGH zitiert- genau dein Fall! Was gibts daran nicht zu verstehen? Mir persönlich ist es völlig "Wurscht" was du machst, nur schlag dann nicht hier auf und jammere das du es nicht gewusst hast.