Seit vergangener Woche auf meinem Schreibtisch:
Mdt. besitzt CZ-FS mit D-WS. FEB 1 stellt irgendwann mal in Kenntnis des D-WS die fehlende Fahrberechtigung mit, inzwischen bestandskräftigem, Bescheid fest. Danach besorgt sich der Mdt. einen CZ-FS mit CZ-WS und ist in eine andere Stadt (von RLP nach NRW) umgezogen. Jetzt kommt FEB2 und will den nächsten Feststellungsbescheid schicken.
Es gibt zwar eine MPU-Auflage, aber KEINE relevanten Voreintragungen im VZR (wenn man davon absieht, dass der Feststellungsbescheid 1 fehlerhaft im VZR als Aberkennung eingetragen wurde). Eine Verurteilung wegen mehrfachem FoFE gab es vor Jahren, jedoch ohne Sperrfrist.
Ein durchaus spannender Fall, der schlussendlich aber für den Mdt. ausgehen dürfte. Geht man davon aus (was die FEBen ja selber sagen), dass ein Feststellungsbescheid nur deklaratorische und nicht auch konstitutive Wirkung hat, so ist der erste Feststellungsbescheid unbeachtlich. Der zweite wäre ebenso rechtswidrig, da angesichts der fehlenden Voreintragungen der D-WS nicht wehtun dürfte (vgl. OVG RLP, VGH München).
Das nur mal zur Info, was für interessante Kombis bei dem Thema möglich sind.