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Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

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1

Freitag, 3. September 2010, 23:34

5. Verordnung zur Änderung der FeV

A. Zielsetzung
Beseitigung von Unklarheiten über die Gültigkeit der Rechtsvorschriften der
Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Ablösung der derzeitigen Verordnung in
einem einzigen Verfahren, da zum Teil einzelne Vorschriften durch verschiedene
Änderungsverordnungen mehrfach geändert worden sind, ohne dass die
Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen des Verstoßes gegen das
Zitiergebot des Art. 80 GG umfassend überprüft wird. Dabei sind alle Änderungen
der ursprünglichen Fassung vom 18.08.1998, die am 1.01.1999 in Kraft getreten
ist, zu berücksichtigen.

B. Lösung
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung, um die erforderliche Rechtssicherheit
zu gewährleisten.


Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8694/….pdf/531-10.pdf

Warum nun nochmals die 4.Änderung durch eine 5. bestätigt werden soll...? :ka:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Pioneer

unregistriert

2

Samstag, 4. September 2010, 03:47

Zur "Zielsetzung" habe ich in einem anderen Forum eine ganz interessante Signatur gefunden, die an Klarheit ebenfalls keine Wünsche offenläßt:

Zitat

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Das sind nun auch keine juristisch schwer verständlichen Texte mehr, sondern es ist einfach nur Müll. Da sind wieder einige Pseudointellektuelle am Werk, die meinen, nun wieder ganz hervorragende Beschreibungen geliefert zu haben und beweisen gleichzeitig mit ihren eigenen Texten genau das Gegenteil: Sie können Sachverhalte nicht verständlich darstellen, sind also der deutschen Sprache nicht mächtig, nur mächtig eingebildet, das ist alles.

Wofür allerdings nun diese 5. Verordnung gut sein soll, weiß wohl niemand so genau, Zeitvertreib der Behörde?
Ich wäre sofort dabei, wenn jemand der Ansicht ist, die FEV zu halbieren bei gleichem Regelungsgehalt, das ist durchaus möglich.
Diese Verordnung wird aber wohl wie üblich die ganze Sache weiter aufblähen und zur Klarheit nur unwesentlich beitragen, evtl. sogar das Gegenteil erreichen. Man kennt es ja in "diesem, unserem Lande". :jojoj:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. September 2010, 03:51)


Neptun

Schüler

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3

Samstag, 4. September 2010, 10:57

Das ganze ist noch viel verworrener.

Diese Änderung ist nicht die 5. Verordnung zur Änderung der FeV. Das war diese hier:

http://217.79.215.188/dip21/brd/2009/0531-09.pdf

http://217.79.215.188/dip21.web/searchDo…vorgangId=20346

Die ist schon am 16. Oktober 2009 beschlossen worden und bis heute nicht in Kraft getreten. Jetzt beschliesst man nochmal eine FeV, die den Stand vom Sommer 2009 hat, während man also im Oktober eine Änderung eben dieser beschlossen hat, diese Änderung aber bis heute nicht rechtskräftig geworden ist. ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neptun« (4. September 2010, 11:04)


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4

Samstag, 4. September 2010, 11:29

sehr verwirrend alles!

also ist die 4.Verordnung nicht rechtskräftig...weil die 3.nicht als unwirksam deklariert wurde???
die 5. Verordnung die 4. nun aber Aufheben soll und somit Rechtswirksam werden soll?
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Oberklops

Zauberlehrling

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5

Sonntag, 5. September 2010, 03:21

:vogel: :VL: :vogel:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

6

Montag, 6. September 2010, 08:18

In einem Anhörungsbogen zu Lenk- und Ruhezeiten habe ich gerade diesen Begriff gelesen:
Man bezieht sich dort auf eine "ununterbrochene Lenkzeitunterbrechung" Alles klar?
Man kann es umgangssprachlich natürlich auch mit dem einfachen deutschen Wort "Pause" bezeichnen, aber das würde dann ja auch wirklich jeder verstehen. :lach: