Zur "Zielsetzung" habe ich in einem anderen Forum eine ganz interessante Signatur gefunden, die an Klarheit ebenfalls keine Wünsche offenläßt:
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Das sind nun auch keine juristisch schwer verständlichen Texte mehr, sondern es ist einfach nur Müll. Da sind wieder einige Pseudointellektuelle am Werk, die meinen, nun wieder ganz hervorragende Beschreibungen geliefert zu haben und beweisen gleichzeitig mit ihren eigenen Texten genau das Gegenteil: Sie können Sachverhalte nicht verständlich darstellen, sind also der deutschen Sprache nicht mächtig, nur mächtig eingebildet, das ist alles.
Wofür allerdings nun diese 5. Verordnung gut sein soll, weiß wohl niemand so genau, Zeitvertreib der Behörde?
Ich wäre sofort dabei, wenn jemand der Ansicht ist, die FEV zu halbieren bei gleichem Regelungsgehalt, das ist durchaus möglich.
Diese Verordnung wird aber wohl wie üblich die ganze Sache weiter aufblähen und zur Klarheit nur unwesentlich beitragen, evtl. sogar das Gegenteil erreichen. Man kennt es ja in "diesem, unserem Lande".
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. September 2010, 03:51)