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Pioneer

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1

Samstag, 31. Juli 2010, 15:50

Diskussion zum Beschluß des OVG Saarlouis vom 16.6.2010

Da hat man sich wohl mal richtig Gedanken gemacht über die tatsächlichen Zusammenhänge, ausgehend von den EU-Richtlinien über die Umsetzung in D-Recht bis zu deren teils merkwürdiger Interpretation durch D-Gerichte und die zukünftige Entwicklung im EU-FS-Bereich.

Die Tatsache, das die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wurde, ist zwar bei der Sichtweise zwangsläufig, aber eigentlich nur eine Nebenfolge der wirklich umfassenden Ausführungen und Prognosen des zukünftigen EU-FS-Rechts und das auf der Basis von logischen Erwägungen und nicht geprägt von Wunschdenken und lebensfremden und fadenscheinigen Begründungen.

Das ist tatsächlich in der Hauptsache eine Zerlegung der willkürlich zusammengemurksten Entscheidungen des OVG Münster sowie des VGH Mannheim und des VGH München mit erstklassigen und absolut zutreffenden Begründungen. :Respekt:

Ich habe da mal einige Bestandteile herausgegriffen, um aufzuzeigen, wie schwach die Argumentation der genannten oberen Gerichte tatsächlich ist.

Zitat

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof argumentiert insoweit mit dem unterschiedlichen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG einerseits und Art. 11 Abs. 4 UAbs. 2 RL 2006/126/EG andererseits, der indes nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen, unter denen die Ablehnung einer Anerkennung möglich ist, betrifft, sondern lediglich auf der Rechtsfolgenseite das bisher zugebilligte Ermessen „kann es ablehnen“ durch eine gebundene Entscheidung „lehnt die Anerkennung ... ab“ ersetzt hat. Die hieraus seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gezogene Schlussfolgerung, die neu gefasste Vorschrift könne nicht mehr als eng auszulegende Ausnahme vom allgemeinen Anerkennungsgrundsatz angesehen werden, wird weder näher begründet, noch ist diese Schlussfolgerung gemessen an allgemeinen Grundsätzen als zwingend zu erachten.

Dazu läßt sich auch nur feststellen, diese Schlußfolgerung ist auch nicht begründbar, weil schlichter Unfug. Auf den Eingangstatbestand hat diese redaktionelle Änderung zunächst überhaupt keine Auswirkung und selbst auf die Folge nicht, da gängige Praxis der FEBen in D schon immer war, die Vorgabe "kann es ablehnen“ mit "wird abgelehnt" zu übersetzen. Praktische Auswirkung also auch gleich null.

So sagt es zutreffend das OVG, ohne dabei allerdings auf die praktischen Auswirkungen, die in der Tat nur eine theoretische Verschärfung erfahren, keine praktische, einzugehen.

Zitat

Eine Verschärfung der Rechtsfolge bei gleichem Wortlaut des Tatbestands bedeutet nicht, dass die Rechtsfolge unter erleichterten Voraussetzungen eintritt.

Desweiteren ist eine Möglichkeit aufgezeigt, wie die Rili hätte gestaltet werden können, um dem Gedankengut entsprechender Entscheidungen überhaupt gerecht zu werden und auch das ist nicht von der Hand zu weisen.
Der markierte Teil zeigt dann auch geradezu eine Komplettzerlegung der Begründungen der genannten Gerichte auf und das mit einer Deutlichkeit, die keine Wünsche offen läßt.

Zitat

Im Übrigen hätte der Richtliniengeber ein etwaiges Anliegen, eine Fortführung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu unterbinden, unschwer durch eine Neufassung auch des Tatbestands des Art. 11 Abs. 4 UAbs. 2 RL 2006/126/EG erreichen können, etwa dergestalt, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, wenn dieser von einem anderen Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung seiner durch Unterabsatz 1 der Vorschrift statuierten Verpflichtung, unter den gegebenen Umständen keinen Führerschein auszustellen, erteilt worden ist. Mit einer solchen Neufassung des Tatbestands hätte der Richtliniengeber mit hinreichender Deutlichkeit das erreicht, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nunmehr in den unverändert übernommenen Tatbestand hineininterpretieren wollen.
Allein "hineininterpretieren wollen", genau so stark wie zutreffend diese Ansage. :DD:
Man kann auch lax sagen: Eine Klatsche für mutwillige Rechtsverdreher.
Aber wenn zutreffende Argumente fehlen, was will man machen, wenn es doch ausschließlich darum geht, seine eigene Meinung durchzusetzen, völlig unabhängig von der rechtlichen Grundlage. Da muß man schon zu Interpretationen greifen und seien sie auch noch so fadenscheinig, Hauptsache es hilft, die rechtliche Begründung der eigenen Meinung anzupassen.

Beim VGH Mannheim dann auch wieder das "Prinzip Hoffnung", nur er ändert seine Meinung einfach nicht, dieser unmögliche EuGH. Das ist nun aber wirklich Pech, man blamiert sich bis auf die Knochen und merkt es noch nicht einmal.

Zitat

Da in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.1.2010, a.a.O.) keine zusätzlichen Argumente dafür angeführt werden, dass erwartet werden müsse, dass der Europäische Gerichtshofs gezwungenermaßen von seiner bisherigen Rechtsprechung Abstand nehmen wird, vermag die dortige Argumentation ebenfalls nicht zu überzeugen.
Das hat man nun aber doch in Saarlouis sehr kollegial ausgedrückt.
Ich hätte es etwas anders formuliert: "Träumt da mal schön weiter, ihr müßt den Mist, den ihr angerichtet habt auch selbst wieder wegräumen" Das darf ich auch, bin ja schließlich kein Richter.

Was mir zusätzlich noch aufgefallen ist: Das OVG Saarlouis kommt logischerweise völlig ohne Argumentation bzgl. des Artikel 13 der EU-Rili aus, daran muß Kassel wohl noch etwas arbeiten, aber das wird schon noch, falls es dort überhaupt weitergeht. :ka:

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (31. Juli 2010, 16:09)


Unterwegs

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2

Samstag, 31. Juli 2010, 16:24

Ein wunderbares Urteil, nur wird das die Herren in Bayern, BW oder NRW erstmal einen sch...Dreck interessieren. Mir san mir und was juckt es uns, wenn die im winzigen Saarland sich solche Gedanken machen. Leider.

think

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3

Samstag, 31. Juli 2010, 16:30

Was mir zusätzlich noch aufgefallen ist: Das OVG Saarlouis kommt logischerweise völlig ohne Argumentation bzgl. des Artikel 13 der EU-Rili aus, daran muß Kassel wohl noch etwas arbeiten, aber das wird schon noch, falls es dort überhaupt weitergeht.


hierbei sollte aber nicht unter den tisch gefallen lassen werden, dass Fr. Schmidt auf unbekanntem terrain sozusagen pionierarbeit geleistet hat und sich der durch sie erwirkte beschluss nicht nur zufriedenstellt, sondern auch recht "harmonisch" liest. daneben, dass eine argumentation u.a. auch mit art. 13 vllt. nicht jedermanns sache aber auch so verkehrt nicht ist. (der kassler senat hat das zutreffend erkannt).

nur um auch was gesagt zu haben - zum rest habe selbst ich nichts mehr hinzuzufügen und kann ich mich nur in vollem umfang anschliessen.

tja, und wenn es bis jetzt hiess, dass man sich für die rlp- und hessenbeschlüsse im rest des landes nichts kaufen kann, so ist "m.b.m.n." seit dem saarlandbeschluss der umgekehrte fall im kontext zu den nrw- und mün-irgendwas-beschlüssen eingetreten. :DD:

jawollo.

Pioneer

unregistriert

4

Samstag, 31. Juli 2010, 17:15

dass Fr. Schmidt auf unbekanntem terrain sozusagen pionierarbeit geleistet
Dagegen ist auch zunächst nichts einzuwenden und ihre Argumentation ist auch noch insoweit noch flexibel auslegbar, um davon wieder Abstand zu nehmen. Ihr Schriftsatz dazu ist mir bekannt. (PL-FS)
Kritischer sehe ich da schon die Argumentation des RA Warnack, der weitere, dort anhängige Fall. (CZ-FS)
Warum er immer wieder mit dem, zumindest in diesem Zusammenhang unsinnigen Artikel 13 argumentiert, wird wohl sein Geheimnis bleiben, für mich nachvollziehbar ist es jedenfalls nicht.
Dieser Artikel hat nun ganz einfach mit der Anerkennung nach dem 19.1.09 absolut nichts zu tun, da helfen auch Dauerbeschwörungen nicht weiter.

Natürlich war der VGH Kassel letztlich durch beide Argumentationen geradezu gezwungen, sich mit diesem Artikel 13 näher zu befassen, aber davon wird man sich zukünftig auch in Hessen wieder entfernen, falls es dort überhaupt weiter geht, auch das steht aus unterschiedlichen Gründen noch in den Sternen.
Sollte dort wider Erwarten doch noch ein Fortgang in der Sache stattfinden, ist dem VGH Kassel dringlichst zu empfehlen, mal in den Beschluß der saarländischen Kollegen zu schauen. Da ist bereits auf den Punkt ausgeführt, welchen Weg die zukünftige Rechtsprechung beim EuGH und in der Folge davon letztlich auch in D nehmen wird.

Die restlichen Betriebsmaurer (Münster, Mannheim, München) werden sich dann auch schlicht revidieren müssen. :lol:

Jedenfalls ist der Beschluß aus Saarlouis der Kracher schlechthin und endlich werden die Dinge (und Kollegen) auch mal beim Namen genannt. :Respekt:

@ Unterwegs
Deine Befürchtungen teile ich. BY, ebenso wie die anderen BL, NRW und BW werden sich vom Saarland nicht beeindrucken lassen, aber vom EuGH dann zwangsläufig schon, nur das dauert bekanntermaßen noch.
Interessant wäre nun die Wirkung auf die bisher noch ohne entsprechende Entscheidungen dastehenden BL.
Frage dazu: wie wird zukünftig entschieden, bei drei völlig nagativen zu drei absolut positiven Ergebnissen. :ka:
Das kann noch interessant werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (11. August 2010, 02:00)


think

unregistriert

5

Samstag, 31. Juli 2010, 17:34

BY, ebenso wie die anderen BL, NRW und BW werden sich vom Saarland nicht beeindrucken lassen, aber vom EuGH dann zwangsläufig schon, nur das dauert bekanntermaßen noch.


die grössten bauchschmerzen bereitet mir das ddr-gericht münster und das nicht nur bzgl. "19.01." permanent und schon seit langem - alles was an rechtswidrigkeiten nur möglich ist, wird ohne rücksicht auf verluste umgesetzt. BW - naja - es scheint wenigstens noch (vereinzelt) FEBen zu geben, die nicht fernab jeder vernunft sind.

die situation in bayern könnte - mit etwas phanasie - auch selbstauflösend sein. da widerspricht doch der eine beschluss dem anderen. auch ohne eugh entschedung würde sicher irgendwann mal der punkt erreicht werden, an dem kein spielraum mehr für eine weitere rechtswidrige entscheidung bleibt.

Zitat

Jedenfalls ist der Beschluß aus Saarlouis der Kracher schlechthin und endlich werden die Dinge (und Kollegen) auch mal beim Namen genannt. :Respekt:


jepp. man muss halt nicht immer nur auf bessere zeiten warten, sondern es... einfach mal tun. :Respekt: :fido: :ja:

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 31. Juli 2010, 17:41

(Münster, Mannheim, München)
Meine Aufzählung war auch nicht zufällig. Sie beginnt mit dem schlimmsten Rechtsverdreher in dann absteigender Reihenfolge. -st2-

Oberklops

Zauberlehrling

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7

Samstag, 31. Juli 2010, 20:21

Mir san mir mag manchmal noch klappen, je nachdem, welchen depp die vor sich haben.
Das kleine Saarland ist ja nicht das Erste - es gingen einige im Urteil genannte Bundeslaänder voraus, allerdings ist es nach Weinstadt endlich mal eine klare Ansage.
Hier werden die Dinge beim Namen genannt - ohne Schminke und rücksicht auf Stand und Titel. Haltlos bleibt haltlos und rechtswidrig ist eben illegal.
Anbei habe ich auch langsam die Nase voll und den Mods zwei Schreiben zur Verfügung gestellt. (Gern mal veröffentlichen nach Antwort)
Ein LRA in BW in der Nähe von Stuttgart schickt ein knappes Jahr nach Ausstellung des EU-FS dem Inhaber eine Anhörung.
So unter dem Motto - ja, FE war ja entzogen, 3. Rili müssten wir ja aberkennen, füllen Sie am besrten mal die beiliegende Verzichtserklärung aus und sparen sich Kosten.
Hab zurück geschrieben (der Junge hat eh keine Kohle fürn Anwalt) laßt uns mal wirklich Kosten sparen, schreibt das Ding um, damit Ihr besser schlafen könnt und tragt bei der Gelegenheit die alten Klassen ein.
Irgendwann reichts auch dem OKL mit den Spielchen auf dümmer gehts nimmer. Wir halten auf dem Laufenden. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

DODOXX

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8

Sonntag, 1. August 2010, 08:35

hab mir des auch mal durchgelesen, liest sich nett.
Aber wir warten trotzallen auf eine Aussage vom EuGh.
Eine klare :bumm: für D

Hoffentlich kapierts dann auch die letzte schlafende Krähe
in Amt und Würden, das sie sich dem EuGH zu beugen haben :lach:
:wink: :DK: :wink:

Unterwegs

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9

Sonntag, 1. August 2010, 14:43

Wäre mal eine Frage an RAXdiver. Lesen eigentlich VGs oder OVGs solche Beschlüsse wie im Saarland oder ist das für die irgendwo im Nirvana und somit jenseits ihres eigenen Universums. Stellen die, insgeheim zumindest, auch fest, dass das Saarland in seiner Begründung eine deutlich logisch stringente Rechtsauffassung vertritt, oder schnallen die das nicht mal. Für einen Laien liest sich das ja alles ein wenig komplex aber als Jurist lässt sich so eine durchdachte Begutachtung wie die aus Saarlois nicht einfach ignorieren. Oder sind VGs in Bayern, NRW oder sonstwo hier nur Erfüllungsgehilfe politisch und/oder wirtschaftlich motivierter Lobbygruppen. Klar, das ist alles rein spekulativ, aber kapieren die es nicht oder wollen die es nicht kapieren dürfen, bzw. dürfen die es nicht kapieren wollen.

Pioneer

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10

Sonntag, 1. August 2010, 16:04

Lesen eigentlich VGs oder OVGs solche Beschlüsse wie im Saarland
Bei den VGs bin ich mir nicht sicher, ob denen nicht überwiegend die Ansicht des eigenen zuständigen OVG ausreicht und man sich tunlichst an dessen Meinung orientiert, können ja möglicherweise auch Beförderungen o.ä. davon abhängig sein.
Bei den OVGs sieht es schon anders aus. Wenn du mal die Entscheidungen verfolgst, wird oftmals Bezug genommen auf andere OVGs, die entweder der gleichen Ansicht sind oder eine entgegengesetzte Auffassung vertreten. Man ist also schon informiert, was in der Republik so läuft.


aber kapieren die es nicht
Kapieren werden sie es schon, andernfalls müßte man ja Dummheit oder schlechte Ausbildung unterstellen, bei einigen Entscheidungen möglicherweise beides.
Das ist sicher nicht der Fall, aber einige Juristen scheinen an übersteigertem Sendungsbewußtsein zu leiden, verbunden mit einer gewissen Weltfremdheit. So kommen dann Entscheidungen zustande, die an Schwachsinn nicht mehr zu überbieten sind. Das Problem zieht sich aber auf breiter Ebene durch die gesamte Rechtsprechung.
Elitärer Standesdünkel oder auch schlicht Faulheit erledigen dann den Rest, wobei letztere Eigenschaften natürlich auch in anderen Berufen zu finden sind.


wollen die es nicht kapieren dürfen, bzw. dürfen die es nicht kapieren wollen.
Das ist sicher auch ein Teilaspekt und gleichzeitig ein kurzes und gelungenes Wortspiel zur Zustandsbeschreibung eines komplexen Problems. :spitze:

Unterwegs

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11

Sonntag, 1. August 2010, 16:18

ich sehe es ein Pioner - mein Gebschreibsel ist auch nicht immer schlüssig - oder einfach nachzuvollziehen. Es passt sich irgendwie an den Duktus von Advokaten an. Hilfe. Will ich nicht. Danke für den vorsichtigen Hinweis. Die elemteare Frage ist ja auch ganz banal:
Warum richten Gerichte in Deutschland bei einer völlig identischen Aktenlage so absolut unterschiedlich?

Unterwegs

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12

Sonntag, 1. August 2010, 16:26

das war jetzt auch tatsächlich eine hypothetische Frage. Also Charlie, ich weiss schon, dass jedes Bundesland selbst verantwortlich ist, bis es eine übergeodrnete Entscheidung gibt - viele Grüße von
Unterwegs

Pioneer

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13

Sonntag, 1. August 2010, 16:45

Ich finde den Post schon schlüssig, nur die Anrworten darauf sind schwierig.
Warum das so ist, vordergründig zunächst recht einfach zu beantworten: Es liegt an der föderalen Struktur des Landes, die diese Möglichkeiten überhaupt erst schafft.

Das dann so divergierende Ergebnisse zustande kommen ist faktisch nicht zu beantworten.
Ein Hauptproblem ist eben, das Auslegungen von Gesetzen in alle Richtungen möglich sind, wenn es dann überhaupt nicht mehr passen will, stellt man eben irgendeine Theorie oder Annahme in den Raum, nimmt das als gegeben an und schon paßt das Ergebnis wieder.
Das ist ähnlich wie bei Statistiken, die in der Regel in sich schon korrekt sind, nur durch Veränderung von Eingangsparametern läßt sich trotzdem damit fast jedes gewünschte Ergebnis erreichen, ohne das es dabei mathematisch falsch ist.

Bei Urteilsfindungen spielen zusätzlich auch noch viele weitere Faktoren eine Rolle. Hier nur eine kurze und unvollständige Aufzählung:
Eigene Ansichten, Unabhängikeit des einzelnen Richters, Mainstream, Gefälligkeiten, Sympathien, Fallgestaltungen, Klarheit von Normen, usw. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen und bedeutet eigentlich nur, das der externe Einfluß und das aktuelle Lebensumfeld auf das Geschehen einen großen Einfluß haben und damit zu dieser, na, sagen wir mal freundlich, Vielfältigkeit der Entscheidungen bei gleicher Ausgangslage führen können.

Das ist nun sicher nicht umfassend beantwortet, dazu muß man sich mit dem Thema intensiv befassen. Es ist eher so eine Aussage nach meinem persönlichen Empfinden und auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, einfach mal so als Bauchgefühl dargestellt.

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14

Donnerstag, 5. August 2010, 20:33

Sosehr ich den Beschluss des OVG Saarlouis gut finde, vor allem die Deutlichkeit, mit der er die Rechtsprechung der OVG/VGH München, Münster und Mannheim zerpflückt, hat mich ein Satz doch stutzig gemacht:

Zitat

Im Übrigen hätte der Richtliniengeber ein etwaiges Anliegen, eine Fortführung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu unterbinden, unschwer durch eine Neufassung auch des Tatbestands des Art. 11 Abs. 4 UAbs. 2 RL 2006/126/EG erreichen können, etwa dergestalt, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, wenn dieser von einem anderen Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung seiner durch Unterabsatz 1 der Vorschrift statuierten Verpflichtung, unter den gegebenen Umständen keinen Führerschein auszustellen, erteilt worden ist.
Hier frage ich mich, ob das OVG das Ausstellungsverbot (Unterabsatz 1) richtig verstanden hat: vom Wortlaut her hat es ja im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen (Aussetzung, Einschränkung oder Entzug) wie das Anerkennungsverbot nach Unterabstatz 2. Insofern gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen in UA 1 genauso auszulegen sind wie die von UA 2. Und das bedeutet meines Erachtens, dass der Entzug (im französichen "fait l'objet ... d'un retrait") sich nur auf eine laufende Sperrfrist bezieht und dass nur während einer laufenden Sperrfrist ein Ausstellungsverbot auch in allen anderen Mitgliedstaaten besteht.

Insofern würde die vom OVG in Erwägung gezogene Formulierung "dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, wenn dieser von einem anderen Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung seiner durch Unterabsatz 1 der Vorschrift statuierten Verpflichtung, unter den gegebenen Umständen keinen Führerschein auszustellen, erteilt worden ist." doch wohl auf dasselbe Ergebnis hinauslaufen.

Das ganze wundert mich insofern, als das OVG Saarlouis sich ja im Beschluss vom Januar 2009 auf den Aufsatz von Hailbronner/Thoms bezogen hat, in dem die Vereinbarkeit des Ausstellungsverbots mit dem im EU-Vertrag verbürgten Prinzip der Niederlassungsfreiheit erörtert wurde. Wenn man beim Ausstellungsverbot den "Entzug" nicht eng auslegt, dann stellt sich ja die Frage, ob und wie jemand nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Land als dem Entzugsstaat an einen neuen Führerschein kommen kann. Meines Erachtens ergibt sich zwingend aus dem Primärrecht, dass in Unterabsatz 1 der Entzug eng auszulegen ist. Schade, dass das OVG Saarlouis hier ein gutes Argument übersehen hat.

Oberklops

Zauberlehrling

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15

Freitag, 6. August 2010, 00:49

ein herzliches hallo an die Eifel :wink:
Sie schreiben doch nur im Konjunktiv hätte - weil es damit einfacher zu untermauern war. Unter dem Motto, wenn die gewollt hätten, dann hätten sie das schon geschrieben, die wollten also absichtlich nicht.
Und das sie das Argument übersehen haben, glaube ich nicht bei der Fachkenntnis und Begründung - ich denke, sie fanden, dass sie sich weit genug aus dem Fenster gelehnt hatten.
Bis 2013 muss die Rili ja auch in Kasperleland umgesetzt sein und solange kann man eben noch Faxen machen, warum sollen sie die Ersten sein, die sagen der Entzug als solcher endet mit Ablauf der Sperrfirst in der EU?
Da kommen sicher noch andere, größere Bundesländer in die Bedrouille - ich denke zuerst an seine Majestät Hr. Wandt und NRW und nicht zuletzt an unseren blonden Engel aus BY.
Irgendwann muss ja mal einer nach A auch B sagen - oder auf die Gefahr hin, sich bis auf die Knochen zu blamieren, vorlegen. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

16

Mittwoch, 11. August 2010, 02:27

Meines Erachtens ergibt sich zwingend aus dem Primärrecht, dass in Unterabsatz 1 der Entzug eng auszulegen ist.
Das sehe ich auch so.
Das Gericht bezieht sich zwangsläufig auf die auch im EU-Ausland vorherrschende Interpretation, das ein Entzug mit Ablauf der Sperrfrist beendet ist und die in diesem Zusammenhang weit darüber hinausgreifenden D-Tilgungsfristen lediglich eine nationale Eigenart sind, an die kein EU-Staat letztlich gebunden ist, selbst wenn in allen Ländern die 3. Rili umgesetzt ist.
Eine Erteilung erfolgt im EU-Ausland aktuell wie auch zukünftig nach Ablauf der Sperrfrist, davon geht das OVG Saarlouis zwangsläufig aus und ist in diesem Themenbereich somit auch schon einen Schritt weiter. Der Unterabsatz 1 betrifft also nur einen während der Sperrzeit erteilten FS, ebenso wie der Unterabsatz 2 nur für eine Nichtanerkennung des innerhalb der Sperrfrist erteilten FS greift.