Mittwoch, 23. Mai 2012, 19:26 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

261

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:05

Bestandsschutz hin und her, aber wenn dann bitte auch für CZ-FE mit D-WS :wink:
Lieber stehend sterben als knieend leben

stuber

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 4. Juni 2008

Beiträge: 299

Geschlecht: Männlich

262

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:08

das mit dem bestandschutz vor dem 19.01.09 wird die spannende frage sein. ich denk mal da werden wir hier noch einiges erleben von seiten der behörden.
so einfach werden sie uns das wohl nicht machen wollen.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 322

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

263

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:14

Leute, hier gehts doch jetzt darum ob es FoFe oder doch nur NU ist. Es geht Nicht um Bestandschutz!!!!!!!
Alle Threads sind hier nur noch totaler Off Topice. :böse:

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

264

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:16

Sorry, aber bei mindestens 10 Threads zum thema 19.01.2009 ist es eben sehr verwirrend, da wären die Mods gefordert das ganze mal zusammen zu fassen...

Genau das hab ich doch im meinem Posting zuvor klar gemacht! Sollen wir jetzt alle OT-Beiträge in einen OT-Thread schmeißen? Leider zu spät, ist nicht mehr reparabel.
Speedys totaler OT folge Beitrag hab ich daher mal gelöscht! :momo:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (20. Januar 2009, 17:05)


john_jh

Anfänger

Registrierungsdatum: 24. November 2008

Beiträge: 8

265

Dienstag, 20. Januar 2009, 17:49

Ist Euch nichts aufgefallen????

Also mir ist bei den Diskussionen bzw. bei allen Urteilen folgendes aufgefallen: Immer hatte der Beschuldigte Probleme mit Alkohol bzw. Drogen!!! Hat jemand mal ein Urteil zur Hand, wo es nicht um Alkohol bzw. Drogenkonsum geht?? Wenn ja, dann bitte posten!! Danke!!
Ich habe ja die Hoffnung, daß Leute ohne dieses Problem in Ruhe gelassen werden, auch wenn Sie einen Eu-FS mit D WS Eintrag haben??!!
Es heisst ja auch" Hatte der Beschuldigte vorher ein Alkohohlproblem und wurde die FE deswegen entzogen, so muss ein F mit D WS Eintrag in D nicht anerkannt werden. Hatte er aber kein Problem mit Alkohol bzw. Drogen, so lassen SIe einen in Ruhe!!!
Was habt ihr eigentlich für Delikte???

MfG

schnellmpu

unregistriert

266

Dienstag, 20. Januar 2009, 18:08

speeding. entzogen wurde wegen häufigem übertreten der limits. einerseits erwartet der deutsche michel seine urlaubsbild am lokalen zeitungskiosk in italien - pünktlich. oder die aktuelle berliner zeitung pünktlich zum frühstück in münchen, und jetzt sollen den leuten, die das machen die euro-pappen, die das ermöglichen, nicht anerkannt werden. :sf159: grüsse an einen freund, von dem ich mir das mal geklaut habe. hab' die befürchtung, du könntest irgendwann mal darauf stossen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (20. Januar 2009, 18:13)


Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

267

Mittwoch, 14. Juli 2010, 16:13

Bezüglich der Frage, ob ein CZ-Führerschein mit D-Wohnsitzeintrag in Deutschland unmittelbar ungültig ist (so die weit verbreitete Meinung), oder ob er erst aufgrund eines Entzugsverfahrens für ungültig erklärt werden muss (so die Meinung des OVG Münster), ist jetzt eine Hauptsacheentscheidung des VGH München ergangen:

http://www.la-by.bayern.de/documents/11a67b.pdf

Der VGH hält an seiner Meinung fest, dass der Führerschein bereits aufgrund der FeV von Anfang an ungültig war, lässt aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Diese noch nicht endgültig geklärte Frage ist ja strafrechtlich zu der Frage äquivalent, ob man sich mit einem CZ-FS mit D-Wohnsitzeintrag unmittelbar strafbar macht, oder ob Strafbarkeit erst nach Erhalt eines behördlichen Bescheides gegeben ist.

Mal sehen, wie das BVerwG entscheidet. Revision wurde ja zwischenzeitlich eingelegt (laut Hinweis am Anfang des Urteils).

think

unregistriert

268

Mittwoch, 14. Juli 2010, 16:54

hm,
Der VGH hält an seiner Meinung fest, dass der Führerschein bereits aufgrund der FeV von Anfang an ungültig war, lässt aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

aber bayreuth ist doch auch bayern... und bayreuth hat entschieden, dass wenn keine vorbelastungen, sondern nur ein d-ws-eintrag besteht, die d-ws-fe anerkannt werden muss.

über die äquivalente entschedung des vgh hessen soll jetzt auch (erstmal) der eugh entscheiden...?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »think« (14. Juli 2010, 16:59)


RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

269

Mittwoch, 14. Juli 2010, 20:41


aber bayreuth ist doch auch bayern... und bayreuth hat entschieden, dass wenn keine vorbelastungen, sondern nur ein d-ws-eintrag besteht, die d-ws-fe anerkannt werden muss.

über die äquivalente entschedung des vgh hessen soll jetzt auch (erstmal) der eugh entscheiden...?


Und was hat Bayreuth mit dem o.g. Fall zu tun? Nichts. Erstmal die Entscheidung lesen, dann posten. Es geht hier um FS mit D-WS bei bestehenden Voreintragungen.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

think

unregistriert

270

Donnerstag, 15. Juli 2010, 05:47

Und was hat Bayreuth mit dem o.g. Fall zu tun? Nichts.

tatsächlich, überhaupt rein gar nichts?
gewisse parallelen kann ich schon erkennen: in beiden fällen geht es um einen d-ws-fs.
während der eine anerkannt werden muss, bedarf es bei dem anderen nicht einer NU... was so "m.m.n." aber nicht geht, denn medizinische tests, theoretische und praktische prüfungen fanden in beiden fällen statt. eine erteilung räumt (evtl. vorhandene) eignungszweifel aus... oder anders ausgedrückt: die vorbelastungen sind ab erteilung nicht mehr da. insofern unterscheidet sich der "münchener" schein nicht wesentlich vom "bayreuther".

oder stellen nicht vorhandene vorbelastungen sowas wie einen gutschein dar, europarecht nicht einhalten zu müssen?

der eugh sagt, dass d-ws-scheine nicht anerkannt werden brauchen... aber er sagt nicht, dass man nicht anerkennen darf und aberkennen muss. also ist es eine einzelfallentscheidung? gut, meinetwegen kommt auch eine pauschalkeule in frage. dann aber pauschal... für alle?
wie auch immer - sorry für das (bewusste) durcheinanderwerfen der sachverhalte, die polemik, in einem unverständlichen deutsch noch dazu... quintessenz: das bundesverwaltungsgericht wird - so meine glaskugel - die entscheidung des eugh abwarten. entscheidet der, dass auf wunsch der behörde auch ohne vorbelastung eine aberkennung legitim ist, wird das bundesverwaltungsgericht vielleicht die münchener sichtweise unterstützen. aber davor - da haben die imho zu wenig mumm in den knochen für.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »think« (15. Juli 2010, 05:53)


think

unregistriert

271

Donnerstag, 15. Juli 2010, 06:27

ich mein'... man muss doch dem fs oder der anfrage beim aussteller entnehmen können, ob das teil nun gültig oder ungültig ist. vorbelastungen in D sind aber weder im cz-fs noch in den cz-registern eingetragen. während mein nachbar (ohne vorbelastung) eine fe besitzt, die nicht aberkannt werden kann, kann es doch nicht angehen, dass ich (mit vorbelastung) "automatisch" eine straftat (fofe) begehe, ohne, dass mich jemand (mittels NU) "gewarnt" hat, wenn unsere beiden "fahrerlaubnisbestätigungen" - bis auf die personbezogenen daten - identisch sind.