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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (20. Januar 2009, 17:05)
schnellmpu
unregistriert
grüsse an einen freund, von dem ich mir das mal geklaut habe. hab' die befürchtung, du könntest irgendwann mal darauf stossen. Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (20. Januar 2009, 18:13)
think
unregistriert
Der VGH hält an seiner Meinung fest, dass der Führerschein bereits aufgrund der FeV von Anfang an ungültig war, lässt aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »think« (14. Juli 2010, 16:59)
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Führerschein aus: D
aber bayreuth ist doch auch bayern... und bayreuth hat entschieden, dass wenn keine vorbelastungen, sondern nur ein d-ws-eintrag besteht, die d-ws-fe anerkannt werden muss.
über die äquivalente entschedung des vgh hessen soll jetzt auch (erstmal) der eugh entscheiden...?
think
unregistriert
Und was hat Bayreuth mit dem o.g. Fall zu tun? Nichts.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »think« (15. Juli 2010, 05:53)
think
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