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Lemon5980

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1

Samstag, 10. Juli 2010, 13:50

Problem Eu Führerschein

Hallo

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe von der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen.

Mein Anwalt hat Akteneinsicht gemacht.

Die Staatsanwaltschaft sagt ich habe gegen die 186 tage regelung verstoßen weil ich zu dieser zeit sozialleistungen erhalten habe.

Mein Anwalt hat dann eine einstellung des Verfahrens gefordert weil es deutschen behörden untersagt sei aufenthaltskriterien nach zu prüfen oder infrage zu stellen da ich einen ordentlichen polnischen wohnsitz auf meinem eu führerschein habe.

Jetzt haben sie das verfahren nicht eingestellt und das hauptvervahren auf ende august angesetzt.

1999 enzug meiner deutschen FE wegen punkte auflage MPU

Ende 2007 anmeldung in polen 2008 beginnen die 186 tagen an zu laufen.

Bis anfang april 2008 habe ich normal gearbeitet zwischendrinn auch urlaub gehabt.

Anfang April 2008 bis ende August 2008 war ich durchweg krank geschrieben.

Arbeitslosengeld spich sozialleistungen habe ich erst ab September 2008 erhalten.

Bis dahin waren die 186 tage schon rum.



Meine Frage an die experten.

Der staatsanwalt müsste doch wissen das keine kriterien überprft werden dürfen.

Urteil Halbritter und Kremer.

Wieso gehen die trotzdem zum hauptverfahren obwohl doch klar sein müsste das dieses nach der rechtslage eingestellt werden müsste.

Kann auch sein das ich da falsch liege.

Deswegen bitte ich um eure hilfe.



Mfg

Lemon

RA XDiver

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2

Samstag, 10. Juli 2010, 13:56

Das warum könnte Dir allenfalls der zuständige Staatsanwalt beantworten. Wann wurde der FS denn ausgestellt? Riecht nach Freispruch. Aber sei doch froh, so zahlt dann wenigstens der Staat den Anwalt.
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Lemon5980

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3

Samstag, 10. Juli 2010, 14:04

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Ich weiß das es meist um das berühmte datum 19.01.09 geht.

erwin

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4

Samstag, 10. Juli 2010, 14:08


Die Staatsanwaltschaft sagt ich habe gegen die 186 tage regelung verstoßen weil ich zu dieser zeit sozialleistungen erhalten habe.


Dann irren die sich wohl?
Nicht zu fassen;)
Das würde ich denen via anwalt mitteilen, natürlich nicht was und wo du wirklich gemacht hast.
EE

think

unregistriert

5

Samstag, 10. Juli 2010, 14:14

Meine Frage an die experten.

Der staatsanwalt müsste doch wissen das keine kriterien überprft werden dürfen.

Urteil Halbritter und Kremer.

selbst wenn dem nicht so wäre - es könnte eine bewilligung des sozialleistungsamts vorliegen.

Zitat

Wieso gehen die trotzdem zum hauptverfahren obwohl doch klar sein müsste das dieses nach der rechtslage eingestellt werden müsste.

langweile im sommerloch.

Zitat

Kann auch sein das ich da falsch liege.

selbstverständlich.
aber das hätte herr staatsanwalt zu lebzeiten seiner grossmutter erzählen sollen.

erwin

Schüler

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6

Samstag, 10. Juli 2010, 14:35

HIV

Interessant wäre ob es überhaupt strafrechtlich iwie relevant ist , an seinem "deutschen scheinwohnsitz" Hartz IV zu beziehen?
also doch allemal höchstens ein verstoss gegen SGB oder?
Thx

think

unregistriert

7

Samstag, 10. Juli 2010, 14:41

zumindest hätten ermittlungen in diese richtung m.e. mehr erfolgsaussichten.

man stösst von zeit zu zeit auf die merkwürdigsten dinge - wie aufgeklärte schnittlauchspolizisten und staatsanwälte, die die baumschule besuchten...

Lemon5980

Anfänger

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8

Samstag, 10. Juli 2010, 15:24

RE: HIV

Interessant wäre ob es überhaupt strafrechtlich iwie relevant ist , an seinem "deutschen scheinwohnsitz" Hartz IV zu beziehen?
also doch allemal höchstens ein verstoss gegen SGB oder?
Thx

Arbeitslosengeld 1 habe ich erst September bekommen vorher Krankengeld davor Lohn vom Arbeitgeber.

Bis Anfang september sind es 8 monate die mir zur verfügung standen.

Davon war ich 5 Monate krank und hatte 2Wochen unbezahlten urlaub genommen wegen Fahrstunden in polen.

Das sind 5 Monate und 2 Wochen und die anderen 2Wochen hab ich mich halt am Wochenende dort aufgehalten.

Dachte nachdem mein Anwalt (Andreas Krämer aus Frankfurt) dem Staatsanwalt um einstellung des Verfahrens ersuchte, mit ihm Urteile zwecks Aufenhaltskriterien und prüfung dieser schickte dachte ich, gut jetzt wirds eingestellt aber nein heute am Samstag hab ich nen Termin zur hauptverhandlung bekommen.

Wochenende im Ars...


Danke für die schnellen Komentare bin etwas erleichtert.



Mfg :DK:

mickey2010

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9

Samstag, 10. Juli 2010, 16:27

hast du denn auch schon eine versagung drauf kleben?

Lemon5980

Anfänger

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10

Samstag, 10. Juli 2010, 16:43

hast du denn auch schon eine versagung drauf kleben?


Ich habe nichts von der FEB gehört und auch keine Versagung.

Mir wird in der Anklage FOFE letztes jahr November vorgeworfen.

Bin dieses Jahr 2 mal in eine Pol. kontrolle geraten bis heute wurde mir keine NU mündlich oder schriftlich erteillt.

RA XDiver

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11

Samstag, 10. Juli 2010, 17:01

Ok, die Argumentation mit den Sozialleistungen ist natürlich Humbug. Unabhängig davon erlärt das Erteilungsdatum nach dem 19.01. natürlich die Eröffnung des HV. Vergiss den oben erwähnten Freispruch. Der wird, zumindest außerhalb Hessens oder RLP, relativ schwierig.
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mickey2010

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12

Samstag, 10. Juli 2010, 17:29

in wie fern humbug??? wenn einer nen eu-fs macht und bezieht ALG kann er ja nicht behaupten er hat sich 6monate imn ausland aufgehalten. dachte bis jetzt immer das wird nicht überprüft

Bitte nicht immer den ganzen Beitrag deines Vorposters zitieren. Danke. Biker

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (10. Juli 2010, 17:42)


RA XDiver

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13

Samstag, 10. Juli 2010, 17:42

Das sind ja wohl definitiv keine unbestreitbaren Informtionen aus dem Ausstellerstaat. Insoweit ist das vielleicht für den Sozialleistungsträger relevant, nicht aber aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht.
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mickey2010

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14

Samstag, 10. Juli 2010, 17:49

gut zu wissen ! ! !

charly

Moderator

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15

Samstag, 10. Juli 2010, 17:51

Prüfungdatum august 2008

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Ich weiß das es meist um das berühmte datum 19.01.09 geht.
Das geht es auch in Deinem Fall.

Wenn der STA mit der Wohnsitzmißachtung nicht durch kommt, dann mit dem 19.01.09.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

Menschlich

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Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

16

Sonntag, 11. Juli 2010, 09:44

@Lemon5980

Aus welchem Bundesland bist du?

Lemon5980

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17

Mittwoch, 14. Juli 2010, 13:33

Bayern

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (14. Juli 2010, 15:29)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.