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knacker

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1

Dienstag, 8. Juni 2010, 17:49

Nu. nochmal?(CZ-FS mit D-WS)

Hallo zusammen!
Ich machs kurz
Auf anraten meines Anwaltes (Dr.W.S) lies ich den Sperrvermerk vor ca.1Jahr in der Fsst anbringen.
Wir zogen vor Vg. und gingen mit Pauken und Trompeten unter. Cz-Fs mit D-Ws. Alles klar,da brauche ich nimmer weiterstreiten.
Hätte gesondert nochmal eine Vollmacht unterschreiben sollen. Hab ich nicht.
So, heute bekomme ich eine Ladung zur mündlichen Verhandlung schon Ende Juni (München)-WARUM??
Der sog. Staranwalt bittet um Vertagung. Mich um 600Flocken und die letzte Seite verklikert er dem Gericht
den Termin aufzuheben und schriftlich zu entscheiden da ja der Rechtsstandpunkt eh klar sei.
Das Aktenzeichen ist ein anderes.. So an euch Profis die Fragen, was ist da los? Was soll ich machen?
Weiss da mal wieder die linke Hand nicht was die rechte tut. Oder neues Spiel neues Glück!?
Danke im vorraus.

Paule

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2

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:28

Hmm, ich bin nicht ganz auf dem laufenden, du hast vorigen Entzug einer D-Fe?

knacker

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3

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:48

Ja,seit 1989. Und durch gescheiterte MPU und den neuen Verwaltungsakt läuft meine Frist erst 2024 ab. (habe VZR)

Paule

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4

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:55

Das ist aber dumm gelaufen, hast du die negative MPU abgegeben?

knacker

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5

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:02

Ja ich Dummkopf lies es gleich von der Begutachtungsstelle an die FsSt. schicken. Das ging damals

Paule

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6

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:12

Also ich würde kein Cent mehr zahlen, wenn du doch die Berufung nicht wolltest! Gewinnen wirst du da nichts.
Ich würde dem Säftel auch die Gerichtskosten überlassen, ich weiß jetzt nicht ob du das evtl warst, aber ich kann mich erinnern das schonmal jemand hier mit dieser Sachlage(D-WS) vom Säftel zum VG geschleppt wurde.
In welchem Thread hast du deine Story?

knacker

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7

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:21

Ja das war höchstwahrscheinlich ich. War halt so gutgläubig und dachte es geht gut aus. Wenn ich jetzt so nachdenke-schaue, dann muss ich sagen "Abgezockt"
Bekam aber gleich kurz nach der misslungenen Verhandlung noch fast 100€ zurück.
Soll ich zur Verhandlung hingehen und ausser meine Personalien nichts angeben! Ging das überhaubt, ohne RA.

RA XDiver

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8

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:30

Wenn Kollege Säftel auf Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichtet, wird dem das Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entsprechen. Das hat für Dich aber keinen Vorteil. Die Terminsgebühr gem. RVG fällt dann trotzdem an. Sollte wider Erwarten doch eine Verhandlung stattfinden KANNST du zwar hingehen (auch alleine) musst aber nicht hingehen (seid Ihr noch beim VG oder schon beim VGH?).

Ohne den genauen SV zu kennen würde ich SOFORT Dr. Säftel anweisen, die Klage zurückzunehmen. Das dürfte noch die günstigste Methode sein. Erfolgsaussichten gibt es eh keine.
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knacker

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9

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:45

Ich habe den Säftel gar nicht angewiesen - weiterzuklagen (Bayerischen Verwaltungsgericht München). Er schrieb mir nach der Verhandlung wenn es weiter gehen soll,müsste ich beigelegtes Schreiben unterschreiben. Was ich nicht tat. TERMINSGEBÜHR! wer soll dann das bezahlen?

RA XDiver

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10

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:47

Moment.... Wurde die Klage ohne Dein Wissen und Wollen eingereicht (habe ich bei dem Kollegen schonmal erlebt, rein fristwahrend selbstverständlich), oder wurde ohne Dein Wollen ein Rechtsmittel eingelegt? Schilder doch mal die ganze Geschichte chronologisch.

Ok, hab mir Deine Story nochmal durchgelesen. Die Klageeinreichung dürfte ja wahrscheinlich noch mit Deinem Willen passiert sein (wenn auch völlig sinnfrei).
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RA XDiver« (8. Juni 2010, 19:55)


Paule

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11

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:19

Wo hast du denn die Story gefunden? Würde es auch mal gerne wieder lesen, hab da auf die schnelle nichts gefunden.

knacker

Fortgeschrittener

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12

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:30

Nein, ich wollte nimmer weiterstreiten sozusagen.
Ich bekam wegen(19.01) ein schreiben von FS-ST ich soll FS vorbeibringen wegen Sperrvermerk (D mit roten Strich) fragte Säftel was ich machen soll! (telefonisch)
Erst Ja dann Nein und dann seine Sekretärin Herr Säftel sagt auf jeden Fall JA. "Das schon komisch".
Säftel Vollmacht unterschrieben und Verhandlung in München(keine Mündliche) auf die Schnauze bekommen.
Säftel schrieb mir wenn es weiter gehen soll muss ich die neue Vollmacht im Anhang unterschreiben. Was ich nicht tat, liegt neben mir.

Paule

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13

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:35

Ich versteh das sowieso nicht, er hat doch nach Wiedemann schon in Leipzig auf die Fresse bekommen, wie kann er dann mit dir so ein Weg einschlagen.
Gut das mit der Versagung ist so ein Ding, aber wenn du ja sogar das negative GA abgegeben hast ... also mir fehlen da echt die Worte.

Der weitere Verlauf gibt dem ganzen noch ein I-Tüpfelchen ... :sw27:

RA XDiver

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14

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:39

Ok, also wurde wahrscheinlich die Klage und zeitgleich ein Eilverfahren eröffnet, was allerdings an sich in diesem Fall bereits unsinnig ist. Mich würde mal der Wortlaut des Schreibens interessieren, dem die Vollmacht beilag.

Insgesamt geht es hier allerdings wirklich nur noch um die Frage, ob die Klageeinreichung nicht ein (anwaltshaftungsbegründender) Fehler war. Sprich, wer die ganze Zeche zahlen muss.

Versteh mich nicht falsch. Ich will den Kollegen nicht diskreditieren, zumal ich nicht den gesamten Sachverhalt kenne. Aber irgendwas klingt hier mehr als komisch....
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Jasmin

Schüler

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15

Dienstag, 8. Juni 2010, 23:27

Ja,seit 1989. Und durch gescheiterte MPU und den neuen Verwaltungsakt läuft meine Frist erst 2024 ab. (habe VZR)

Aua.. das sind 35 Jahre, das bekommt man ja nicht mal als Lebenslänglich für Mord, selbst bei Doppelmord nicht.. da ist wohl so einiges falsch gelaufen..Suche Dir nen anderen Anwalt, der vllt noch etwas retten kann, Säftel hatte wohl seine besten Jahre? und/oder ist /will mit der Materie nur geld machen? oder aus seinem Namen von Anno noch Geld schlagen, aber nach Leidenschaft/Materie noch Ahnung hört sich das nicht an, schade eigentlich.. aber einen Namen haben alleine reicht nicht..logo kann man nicht alles gewinnen, aber dann nochmal den mandanten zur kasse bitten, obwohl er keine weiteren Sachen möchte... naja spricht nicht für Können, Sorry Herr Säftel sollten Sie mitlesen

Medusa

Profi

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16

Freitag, 11. Juni 2010, 22:07

Um einen dt. Verwaltungsakt NU, und damit die erneute Verlängerung der Tilgungsfrist zu vermeiden, hätte man vorab die FE im Ausstellerland glaubhaft zurück geben können .. . Ist aber Geschichte. Leider fehlen genaue Zeitangaben - Entzug, MPU, NU. Ich frage mich, ob vor dem Verwaltungsakt NU nicht noch der Verwaltungsakt Akte bereinigen anstand - falls ja könnte vielleicht ein Anwalt da einhaken und die Verlängerung zu Fall bringen.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Oberklops

Zauberlehrling

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17

Freitag, 11. Juni 2010, 22:26

@knacker - ich will nicht gegen Säftel was sagen, er hatte gute Tage und allen EU-FS Interessierten durch einen "Treffer" etwas weiter geholfen.
Aber - er hat auch eine RV.
1. Variante:Wenn Du auch eine hast - wechsle einfach um zu einem anderen (XDIver liegt und ist nahe) lass Dich von dem da vertreten und auch gleich die unnütze KOstenfrage klären
2. Variante - sprich ihn direkt an - er soll wie XDiver schon sagte, Klage zurück ziehen - Kosten übernehmen und fertig.
Zumindest aus der völlig sinnlosen Geldgeschichte bist DU dann erstmal raus und man gerade nach vorn blicken.
Sonnige Gruesse aus dem Osten. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.