Donnerstag, 24. Mai 2012, 11:42 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

picolo123

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Juni 2010

Beiträge: 4

1

Freitag, 4. Juni 2010, 18:34

EU-Führerschein - Umschreibung

Hallo, mich interessiert folgender Fall:

Herr W. hat während seines Studiums vor 5 Jahren im
EU-Ausland (Polen) einen EU-Führerschein erworben. Jetzt möchte er den auf ein
Deutschen Führerschein überschreiben lassen.

Herr W. hat das Studium hier in Deutschland gemacht und war
auch zur dieser Zeit durchgehend hier gemeldet und lebt schon seit über 20
Jahren in Deutschland. Herr W. hat die polnische Staatsbürgerschaft. Während
des Studiums (in Deutschland) war er auch ein Jahr lang in Polen gemeldet weil
er dort auch das eine Jahr die meiste Zeit Verbracht hat. Er ist nur fürs Studium,
zb. Anmeldung bei Uni und Prüfungen schreiben, gelegentlich wieder nach
Deutschland gefahren. Er war auch weiterhin in Deutschland angemeldet. Der Grund
für seinen Aufenthalt war, die Sprache und das Land kennenzulernen. Dort machte
er auch den Führerschein nach EU Richtlinien (EU-Führerschein). Es war sein
erster Führerschein, d.h. er besaß vorher auch kein Führerschein welcher wegen Verstöße
eingezogen wurde.

Nach einer Anfrage beim zuständigen Verkehrsamt kommt raus, dass
Herr W. unzählige unterlagen (Meldebestätigung(Meldebestätigung Polen),
Arbeitsvertrag(Polen) oder Lebensmittelpunkt Nachweis , Aufenthaltsgrund, etc.)
vorweisen muss wenn er den FS überschreiben lassen möchte in DE. Er hat dort aber nicht gearbeitet und daher auch kein Nachweis
für den Lebensmittelpunkt im Polen. Doch die Behörde besteht auf einen Nachweis
für den Lebensmittelpunkt.

Muss Herr W. wirklich alle Unterlagen vorzeigen die von Ihm
verlangt werden, auch wenn er kein Arbeitsvertrag(aus Polen) besitzt und
sonstigen Nachweis über den Lebensmittelpunkt in Polen?

Reichen da nicht der Führerschein selber und der polnische Wohnsitznachweis
aus und sollten es nicht den neuen Gesetzten nach „ohne jede Formalität“ anerkannt
werden?

Verstößt die Behörde damit nicht gegen die Anerkennung der
EU-Führerscheine?

Wie weit greift da die Sonderregelungen für Studenten und
Schüler (s.u.)?
Vereinfacht diese Regelung nicht die Umschreibung des
Führerscheins?

Die Wohnsitzanmeldung in Polen ist am 01.03.05 erfolgt und
der Führerschein wurde am 01.08.05 des gleichen Jahres ausgestellt. Also war
die Frist von 185 Tagen noch nicht vergangen als der Führerschein bestanden und
fertiggedruckt wurde. Die Meldebestätigung ist aber auf über 12 Monate
ausgestellt. Gäbe es da deswegen irgendwelche Probleme bei der Überschreibung
des FS?

Link.: http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843…el/dokument.htm

MfG

Danke im Voraus für eure Hilfe.

knacker

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 12. Mai 2009

Beiträge: 239

2

Freitag, 4. Juni 2010, 19:35

Ja schöner gehts doch gar nicht. Da muss doch anerkannt werden. Allein die Studiumzeit reicht doch normal. Höchstens Herr W. hat eine Ellenlange Vorstrafenlatte und ist schwer Drogenabhängig usw. Was sagen die Profis hier?

picolo123

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Juni 2010

Beiträge: 4

3

Freitag, 4. Juni 2010, 21:06

Allein die Studiumzeit reicht doch normal.
War das vielleicht ein missverständnis?
Das Studium hat doch damit eignetlich nichts zu tun, denn das Studium war ja in Deutschland und währenddessen war er 1 jahr lang in Polen gemeldet und hat dort den FS gemach. Daher dachte ich könnte es schwierigkeiten machen, weil das Studium ein Anhaltspunkt dafür ist dass sein Lebensmittelpunkt doch in Deutschland und nicht in Polen war. Vielleicht will das Amt ja deswegen den Nachweis für den Lebensmittelpunkt, weil es sonst angenomen wird dass der Lebensmittelpunkt wegen dem Studium doch in Deutschland war und der Führerschein in Polen nicht Ausgestellt werden dürfte. Aber durch die Sonderregelungen für Studenten und Schüler könnte die Sache doch anders aussehen, oder?

Daher auch meine andere Frage ob die solche Nachweise verlangen können und der Führerschein und Meldebestätigung(Polen) nicht normalerweise ausreichen müssten?

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

4

Freitag, 4. Juni 2010, 21:31

Nochmal zum klaren Verständnis.
Wir haben Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit.
Wenn man einen FS bekommt, hat man vorher dem Ausstellerland seinen Aufenthalt dort nachzuweisen.
Man braucht Deutschland nicht im nAchhinein glaubhaft machen zu wollen, dass man zum Zeitpunkt der FS-Ausstellung seinen Lebensmittlepunkt im Ausstellerland hatte. 1.) Kann das weit vor Ausstellung - zumindest vom Gesetz her - gewesen sein und 2. Ist das einzig und allein Sache des Ausstellerstaates.

Wenn man nun doch diesen Weg einschlägt (wie es sogar einige unsichere oder unbelehrbare Anwälte um des lieben Verhandlungsfriedens willen tun), dann darf man sich nicht wundern, dass man dort verliert. Im Endeffekt reicht ja eine Frage nicht glaubhaft beantwortet (die Körbchengröße der Nachbarin vielleicht) und schon fällt man hinten runter. Also laßt den Quatsch von vornherein. Denn wer auf dem Eis tanzen will, sollte auch Schlittschuh laufen können, und das hat keiner nötig, ist in allen 3 Richtlinien klar geregelt.
Konkret zum Fall - eine übersetzte Karteikartenabschrift der poln. Behörde, die den FS ausgestellt hat, reicht völlig aus für die Umschreibung. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

picolo123

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Juni 2010

Beiträge: 4

5

Samstag, 5. Juni 2010, 00:29

Im Endeffekt reicht ja eine Frage nicht glaubhaft beantwortet (die Körbchengröße der Nachbarin vielleicht) und schon fällt man hinten runter.
Also, wenns drauf ankommen sollte dann kann Herr W. sogar den Schrankinenraum und die Uhrzeit wann der Eheman der Nachbarin nach Hause kommt nennen. :fido: :D-bla:
Spaß bei Seite. Herr W. war aber tatsächlich dort nur vielleicht nicht durchgehend, wegen dem Studium halt. Er könnte also sogar alles glaubhaft beantworten. Es war keine art von Führerscheinturismus mit gefacktem Aufenthalt oder ähnlichem. Es war sowas ähnliches wie Aupair wo man bei einer Familie Wohnt, denen Hilft und Nebenbei die Kultur, Sprache erlernt die er wegen seines früheren Auszug aus Polen im Kindesalter nicht kennengelern hat usw.. Wegen schlechter Öffentlicher Verbindung dort und weil Herr W. als Studi wenig Geld hatte um den Lappen in DE zu machen sah er die Chance diesen dort auf EU- Basis zu machen um ihn später auch in DE überschreiben zu lassen. Das könnte alles ggf. Glaubhaft mit Zeugen nachgewiesen werden.
Aber diesen langen komplizierten Weg will sich ja Herr W. ersparen, weil es ja schließlich die Tolle EU gibt, die den Sinn macht dass man solche Wege nicht mehr gehen muss oder sollte. :gs:
Konkret zum Fall - eine übersetzte Karteikartenabschrift der poln. Behörde, die den FS ausgestellt hat, reicht völlig aus für die Umschreibung.
Ich kenne mich leider mit diesem Thema nicht aus und daher muss ich hier nochmal nachfragen: Was steht in der Karteikartenabschrift was nicht in dem poln. EU-Führerschein drin steht? Ist der poln. EU-FS den Herr W. besitzt denn nicht Beweis genug?


Was sollte Herr W. deiner Meinung nach jetzt tun wenn das Amt weiterhin Nachweise wie Lebenmittelpunkt verlangt? Vielleicht §§ nennen in denen die Sachbearbeiter nachblättern können?
Auf welche genauen §§ soll sich Herr W. berufen um im Amt die FS Überschreibung durchzukämpfen ?

Ich habe mittlerweile herausgefunden das es dem Amt der den FS umtauscht obliegt dessen gültigkeit zu überprüfen. Das bedeutet ja dass nicht Herr W. nachweisen muss, sondern das Amt selbst prüfen müsste und zwar im Ausstellungsland. Ich glaube das die o.g. Nachweise nur gefordert werden um die Arbeit des Amtes zu vereinfachen. Denn würde man den Lebensmittelpunkt Nachweisen dann müssten die ja nicht mehr die aufwendige Überprüfung im Ausland vornehmen da die ja überzeugt sein würden das Herr W. tatsächlich dort gewesen ist. Jetzt stellt sich die Frage ob die polnische Meldebestätigung nicht ausreicht, weil ja schließliech die Nachfrage im Ausstellungsland ja nichts anderes ergibt als die Bestätigung das er dort gemeldet war. Ob Herr W. wirklich dort gewesen ist die 185 Tage und auch dort sein Lebensmittelpunkt hatte kann das Amt in Polen aber nicht Bestätigen.

sehe ich das richtig?

s. Artikel 8 - Richtlinie 91 / 439 / EWG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (5. Juni 2010, 12:09)
Grund: Posts zusammengefaßt


Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 5. Juni 2010, 13:17

Mal vorausgeschickt, das die Umschreibung denkbar unglücklich begonnen wurde und die Erwähnung des Studiums bei der Behörde offensichtlich nur Verwirrung hervorruft, ist es für die Umschreibung bzw. den damaligen Erwerb irrelavant. (Bei zutreffender Darstellung der Fakten)
Nun muß man sehen, wie dieses Chaos wieder auflösbar ist.
Herr W. hat das Studium hier in Deutschland gemacht und war auch zur dieser Zeit durchgehend hier gemeldet und lebt schon seit über 20 Jahren in Deutschland.
Das ist völlig normal und die Meldung in D unschädlich, da der (theoretische) Lebensmittelpunkt trotzdem in PL lag. Ein Studium im Ausland verlagert nicht automatisch den Lebensmittelpunkt, hier stört natürlich die Abmeldung in PL, da sie zeigt, das der Lebensmittelpunkt gewollt und auch tatsächlich verlagert wurde.

Hierzu aus der 2. EU-Rili Artikel 9, Absatz 2:

Zitat

Artikel 9

Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten muß, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese Voraussetzung entfällt, wenn sich der Führerscheininhaber in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge.
Aktuell aus der 3. EU-Rili zu finden in Artikel 12, Absatz 3:

Zitat

Artikel 12 Ordentlicher Wohnsitz

Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge.




Herr W. hat die polnische Staatsbürgerschaft. Während des Studiums (in Deutschland) war er auch ein Jahr lang in Polen gemeldet weil er dort auch das eine Jahr die meiste Zeit Verbracht hat. Er ist nur fürs Studium, zb. Anmeldung bei Uni und Prüfungen schreiben, gelegentlich wieder nach Deutschland gefahren.
Das ist zwar wenig glaubhaft, aber auch nicht von Bedeutung, nur wäre auch diese Argumentation besser unterblieben, sie stiftet nur Verwirrung, wie die Gesamtargumentation mit dem Studium.


Es war sein erster Führerschein, d.h. er besaß vorher auch kein Führerschein welcher wegen Verstöße eingezogen wurde.
Damit entfällt bereits ein weiterer Punkt als Umschreibhemmnis, wenn nach dem Erwerb des PL-FS kein Entzug erfolgte.


Reichen da nicht der Führerschein selber und der polnische Wohnsitznachweis aus und sollten es nicht den neuen Gesetzten nach „ohne jede Formalität“ anerkannt werden?

Verstößt die Behörde damit nicht gegen die Anerkennung der EU-Führerscheine?
2 x ein eindeutig ja

Nur hat Herr W. mit der Argumentation "Studium" aus Unkenntnis zu dieser Verwirrung leider selbst begetragen. Die Erwähnung des Studiums ist in diesem Fall unnötig bis schädlich, wie man aufgrund der Reaktion der FEB sieht. Der FS ist ohne weitere Nachweise des Inhabers umzuschreiben, weil er schlicht gültig ist.
Es bleibt der FEB natürlich unbenommen, im Zuge der Überprüfung über das KBA in PL nachzufragen, der FS-Inhaber hat hier keine Beweise zu liefern.

Die Umschreibung richtet sich in diesem Fall nach der FEV, §30:

Zitat

§ 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum




(1) Beantragt der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:
1.§ 11 Abs. 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist,
2. § 12 Abs. 2 über den Sehtest,
3. § 15 über die Befähigungsprüfung,
4. § 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe,
5. die Vorschriften über die Ausbildung.


...........


(3) Der Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Außerdem hat der Antragsteller sämtliche weitere Führerscheine abzuliefern, soweit sie sich auf die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis beziehen, die Grundlage der Erteilung der entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis ist. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet die Führerscheine unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die sie jeweils ausgestellt hatte.
(4) Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die ausländische Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse erteilt worden war.


Die Wohnsitzanmeldung in Polen ist am 01.03.05 erfolgt und der Führerschein wurde am 01.08.05 des gleichen Jahres ausgestellt. Also war die Frist von 185 Tagen noch nicht vergangen als der Führerschein bestanden und fertiggedruckt wurde. Die Meldebestätigung ist aber auf über 12 Monate ausgestellt. Gäbe es da deswegen irgendwelche Probleme bei der Überschreibung des FS?
Es gibt keine Regelung, das der FS nicht vor Ablauf der 185 Tage ausgehändigt werden darf, das ist also möglich, wenngleich auch bei D-Behörden immer etwas unglücklich. Entscheidend ist die Einhaltung einer Gesamtzeit von min. 185 Tagen und damit ist der FS endgültig anzuerkennen.

Als Umschreibung ist es also eigentlich recht einfach und normalerweise auch unproblematisch, weil der FS sauber ist. Problem ist hier die Verwirrung aller Beteiligten durch Bezugnahme auf das Studium. Das war unnötig und muß vom Tisch, da die restlichen Tatsachen bereits ausreichen, den FS umzuschreiben, auch ohne weitere Informationen vom FS-Inhaber zu fordern.

picolo123

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Juni 2010

Beiträge: 4

7

Samstag, 5. Juni 2010, 14:51

Also erstmal vielen Dank für die sehr informative Antwort. :Respekt: :DK:
Als Umschreibung ist es also eigentlich recht einfach und normalerweise auch unproblematisch, weil der FS sauber ist. Problem ist hier die Verwirrung aller Beteiligten durch Bezugnahme auf das Studium. Das war unnötig und muß vom Tisch, da die restlichen Tatsachen bereits ausreichen, den FS umzuschreiben, auch ohne weitere Informationen vom FS-Inhaber zu fordern.
Herr W. wurde natürlich vom Sachbearbeiter gefragt ob er denn während dieser Zeit in der er in Polen war auch in Deutschland oder sonstigen Ausland gemeldet war. Das hatte er dann beantwortet und zusätzlich begründet das die Anmeldung wegen des Studium weiter aufrecht erhalten sein musste. Hätte er die antwort verschwiegen, hätten die da doch eh nachgeforscht weil es ihnen verdächtig vorkäme und später warscheinlich sowieso sich wieder gemeldet um eine Begründung zu erhalten.
Naja, es soll wenigstens für alle anderen die Lehre sein dass man in einer Behörde schweigen soll genau wie in einem Gericht um sich nicht selbst zu belasten. :knips:

Außerdem lag sein Lebensmittelpunkt die ganze Zeit (seit über 20 Jahren) in Deutschland ohne unterbrechung und daher haben die ihn dann nicht mehr zu denen gezählt die nach Deutschland kommen um zu studieren. Denn die hatte ihren Lebensmittelpunkt ja vorher im Heimatland und die Sonderregelung soll diese Leuten ja schützen von dem Verdacht das Sie Führerscheinturrismus betreib. Sie sind ja schließliech vorerst zum Studium hier und leben mit ,,einem Bein" noch im Heimatland. Beim Herrn W. sieht das aber anders aus, da er wegen seines dauerhaften wohnens in D quasi wie ein deutscher Bürger in der Behörde behandelt wird. Zudem war ,wie schon erwäht, der Aufenthalt in Polen befristet. Daher ist schon richtig das die "Studiumgeschichte" lieber verschwiegen werden sollte. Danke für den Tip.

Pioneer

unregistriert

8

Samstag, 5. Juni 2010, 15:22

Nochmal ganz deutlich:
Der FS-Inhaber muß bei einer normalen Umschreibung und nichts anderes ist dieser Fall, weder etwas begründen noch beweisen.

Alles was die Behörde benötigt ist ein Nachweis der aktuellen Zuständigkeit (z.B. Perso) und das PL-FS-Dokument. Das ist in Verbindung mit dem Antrag auf Umschreibung Begründung und Beweis genug.

Aus diesen Dokumenten geht alles Wissenswerte hervor und mehr geht die FEB von seiten des FS-Inhabers nichts an.

Der Rest hat zwischen den Behörden selbst abzulaufen, nötigenfalls unter Einbeziehung des KBA. Es ist für den FS-Inhaber unerheblich, was dort intern passiert, der FS ist jedenfalls nach erfolgter Gültigkeitsprüfung - hier entsprechende Angaben des PL- Starostwo -, umzuschreiben. Von dort wird eine positive Auskunft kommen, ich sehe keine Indizien, das in diesem Fall in PL unrechtmäßig erteilt wurde.
Danach ist die Umschreibung schlicht fällig, welche persönliche Meinung der MA dazu vertritt ist uninteressant.

ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

9

Samstag, 5. Juni 2010, 18:45

ich dürfte also kein problem damit haben einen umschreibung zu erwegen.
ich hatte noch nie einen deutschen FS, weder noch irgentwie aufgefallen wie fahren ohne FS oder was auch immer, also absolut nix.
wohne in nrw, CZ FS ausgestellt 01.04.2010. halbes jahr drüben angemeldet gewesen etc
ich hab sogar beim polizeipresidium angerufen hehe, keine namen sind erwähnt worden, die meinten ja fahren darfst du, solange es nicht gefältscht ist, herr von der abteilung sagte das, also abteilung fürs straßenverkehr.

gruß

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

10

Samstag, 5. Juni 2010, 23:25

Na dann lass dir das mal schriftlich geben, denn auf ne mündliche Aussage kannste dich nicht verlassen!
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

11

Sonntag, 6. Juni 2010, 14:12

ich dürfte also kein problem damit haben einen umschreibung zu erwegen.
Eigentlich nicht, aber in NRW weiß man das zur Zeit nie so genau.
Nur diese Schlußfolgerung aus dem Fall von @ picolo123 zu ziehen, ist der falsche Ansatz. Die Fälle sind völlig unterschiedlich gestaltet.


wohne in nrw, CZ FS ausgestellt 01.04.2010. halbes jahr drüben angemeldet gewesen etc
Das hört sich in Verbindung mit der Aussage, keine Auffälligkeiten in D aufzuweisen, gut an und nur diese Verbindung ist der Grund, warum eine Umschreibung möglich erscheint.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang allerdings, warum dann einen CZ-FS ?
Gibt es Eintragungen im VZR - dann sieht es gleich wieder ganz anders aus.


ich hab sogar beim polizeipresidium angerufen
Für halbwegs korrekte Auskünfte sollte man schon die zuständige FEB direkt bemühen, die Polizei ist bei derartigen Fragen oftmals überfordert und kennt natürlich auch nicht die genauen Hintergründe, die selbst hier im Post noch nicht einmal wirklich deutlich werden, sodaß eine wirkliche Bewertung eines Umschreibeerfolgs auch hier nicht möglich ist.

ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

12

Sonntag, 6. Juni 2010, 17:06

Gibt es Eintragungen im VZR

was ist VZR, also wie gesagt ich hatte den schein noch nie
das ich bei polizeipresidium angerufen hab, ist wegen meiner inneren ruhe, mehr nicht

fals ich es in erwegung ziehe ihn umschreiben zu lassen was müßte ich beachten, fals die irgentwelche knifeligen fragen stellen

gruß

ps

fals vzr was damit zu tun hat ob ich mich schon mal in eine deutsche fahrschule angemeldet habe, das hab ich letztes jahr gemacht, nur es blieb auch bei der anmeldung nur, ich mußte wegen arbeit 5 monate weiter weg, auftrag in bayern war das.
gäbe es probleme das ich mich in einen fahrschule nur angemeldet habe in deutschland, aber nix weiteres getan hab, keine prüfungen hatte, gar nix.
dann wo ich wieder heim war, hatte ich mich entschloßen auf die schnelle den schein in der CZ zu machen, mehr nicht

danke für antwort

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ph3nom3non« (6. Juni 2010, 17:09)


Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

13

Sonntag, 6. Juni 2010, 19:48

VZR = Verkehrs Zentral Register = Flensburg :wink:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

14

Sonntag, 6. Juni 2010, 21:24

Gibt es Eintragungen im VZR
Um das festzustellen, ist hier die Vorgehensweise zur Beantragung des VZR-Auszugs geschildert. Den sollte man sicherheitshalber vor der Umschreibeaktion durchgesehen haben.


Ist der Auszug sauber, sehe ich bei einer Umschreibung keine wirklichen Probleme. :wink:

ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

15

Sonntag, 6. Juni 2010, 23:15

danke für die antwort

werden meine daten dort nicht gespeichert weil ich eine info von denen haben will?, und nicht das ich grad deswegen bei der umschreibung villeicht probleme bekomme später ?
hehe klikng villeicht komisch meine frage, aber mann weiß ja nie

gruß

Pioneer

unregistriert

16

Montag, 7. Juni 2010, 00:12

Deine Daten sind dort gespeichert, deswegen ja auch die Anfrage, was sich dort alles so vorfindet.

Die Anfrage selbst wird zu keinen negativen Folgen führen, das ist mir bisher jedenfalls nicht bekannt geworden und ich kann mir auch keine Situation vorstellen, in der aus der Anfrage selbst, außer dem Informationsbedürfnis des Anfragenden, zusätzliche Schlüsse gezogen werden.
Interessant an der Fragestellung finde ich allerdings grundsätzlich, das daraus eine gewisses, undefiniertes Unbehagen vor einem Überwachungsstaat spricht, das meiner Ansicht nach in der Tat mehr als begründet ist, nur in diesem speziellen Fall eher nicht.