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RA XDiver

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21

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:56

Weil Du für die ganze Länge mal eben 4 Jahre Verfahrensdauer einkalkulieren kannst und zwischenzeitlich wahrscheinlich irgendwas aus Luxemburg kam oder aber irgendein Richter vorher nach dort vorlegt.
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Paule

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22

Sonntag, 28. Februar 2010, 16:00

Also alles in allem etwa 3.000 EUR
Zu welchem Streitwert hast du deine angegebene Kosten aufgestellt?

sutty

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23

Sonntag, 28. Februar 2010, 16:09

@ XDiver, hier kann man sicherlich leicht auf Kundenfang gehen, aber wie sieht es mit Ihren Referenzen aus?
Oder mal ne Frage an alle die schon mal durch RA Xdiver vertreten wurden, bin ich da an der richtigen Adresse?

Paule

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24

Sonntag, 28. Februar 2010, 16:24

Der Xdiver beschäftigt sich schon seit bestehen mit dieser Sache, er hat sowohl Erfolge als auch Niederlagen mitgemacht.

Kundenfang würde ich das auch nicht bezeichnen, schließlich informiert er uns auch mit den negativen Ergebnissen.

Einige Leute hier, haben in 19.01 Sachen ihre Strafsachen eingestellt bekommen mit seiner Hilfe, in Minden und Köln ist gegen eine Wand gelaufen, was Verwaltung betrifft. (19.01)
Verwaltungsdinge hat er auch schon durch gebracht, andere mit Schreiben vor einer Nutzungsuntersagung bewahrt.(altfälle)

Ich persönlich hab mit ihm eine Versagung aus meinem VZR raus bekommen.Allerdings aussergerichtlich!

Also Referenzen hat er ... :momo:

sutty

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25

Sonntag, 28. Februar 2010, 16:43

@Paule, hört sich ja ganz gut an, ich denke werde da den Kontakt suchen. :wink:

feueraxel

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26

Sonntag, 28. Februar 2010, 19:38

Wenn man wirklich über die volle Distanz gehen müsste (was an sich schon unwahrscheinlich ist), kommst du auf gut 5.000 EUR.


Sag ich doch 5000 muste einkalkulieren für nen RA-Hai (wenners gut meint mit Dir)

Aber nen Lappen nach 19.01., glaub, das kannste vergessen. Wenn dem so ist kanns noch teurer werden. viel Glück. -jck-
Schickste Scheiße, kriegste Scheiße. Natürlich meine ich nicht alle ::weiber:
Quelle: Nach 12 Jahren Ehe bat mein Kumpel, seine Frau Zigaretten zu holen, Frau fragte: "Welche Marke" ?! :lach:

sutty

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27

Sonntag, 28. Februar 2010, 19:50

Wenn man wirklich über die volle Distanz gehen müsste (was an sich schon unwahrscheinlich ist), kommst du auf gut 5.000 EUR.


Sag ich doch 5000 muste einkalkulieren für nen RA-Hai (wenners gut meint mit Dir)

Aber nen Lappen nach 19.01., glaub, das kannste vergessen. Wenn dem so ist kanns noch teurer werden. viel Glück. -jck-
Warum kann ich nen Lappen nach dem 19.01 vergessen?

Paule

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28

Sonntag, 28. Februar 2010, 19:54


sutty

Schüler

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29

Sonntag, 28. Februar 2010, 20:00

Ok, geändert hat sich immer irgendwas, aber ich denke das der Eugh auch diesml im Sinne der Fe Erwerber Urteilen wird.

Paule

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30

Sonntag, 28. Februar 2010, 20:02

Jup und hoffentlich bald!

Gallier

Profi

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31

Montag, 1. März 2010, 08:58

Bleibt aber noch zu hoffen daß es auch zu unseren Gunsten ausgeht :bw:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Oberklops

Zauberlehrling

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32

Montag, 1. März 2010, 23:31

Mir reicht Dein Pessimismus :bumm: Du darfst jetzt 100 mal in Schönschrift schreiben:

Vorwärts immer, rückwärts nimmer. Das gilt erst Recht für den EUGH. Sonst wird der Klopsi aber bächtig möse mit Dir.

Aber bächtig möse :böse: :jojoj: :sf44:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

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33

Montag, 1. März 2010, 23:34

Vorwärts immer, rückwärts nimmer
Ist das nicht von der Marusha? :KL: Wusste garnicht das ihr das im Osten kennt ... -pg-

Oberklops

Zauberlehrling

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34

Montag, 1. März 2010, 23:41

http://www.zitate-online.de/sprueche/pol…rts-nimmer.html

Hier wurde das eher vom "ÄRISCH" geprägt.

Aber lass mal, 1990 hab auch ich es geschafft, völlig legal im Passat mit der Fähre meinen frz. Schwager zu besuchen, von da an war kein halten.

Am Ende ziehts aber auch gestandene Wessis wie Pioneer immer wieder in die andere Richtung, kein Plan, woran das wohl liegt :wink:
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erwin

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35

Freitag, 7. Mai 2010, 03:14

Bundesländer??

Der Fs wurde nach dem 19.01.2009 ausgestellt.


Damit ist - je nach Bundesland - bereits alles diskutiert.

Im Moment gibt es nur 2 Bundesländer die auch nach dem 19.01.09 augestellte Führerscheine anerkennen.

Aus welchem Bundesland bist Du?
Heisst das angenommen ich habe einen im mai 2010 erworbenene PL-FS mit PL WS mit beachtung der 185 Tage Frist. Und wohne danach in Hessen darf ich die Grenze nach NRW nicht überfahren? Das ist ne ernstgemeinte Frage.
Zur Zeit wohn in ich in ndrsachsen und Stettin, das wäre aber ein aus Grund aus ndrsxen umzuziehen in ein anderes Bland. In echt jetzt. Das 2te ist Rheinlandpfalz oder?
Wo sind wir hier eigentlich Vereinigte Fürstentümer D?
:VL2:

charly

Moderator

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36

Freitag, 7. Mai 2010, 09:17

So ist derzeit die Rechtslage.

Alle warten sehnlichst auf das entsprechende EUGH-Urteil, damit wieder Klarheit in Deutschland herrscht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


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37

Freitag, 7. Mai 2010, 16:30

Verwaltungsrechtlich kommt es auf das Land des Wohnsitzes an, d.h. wenn Du zur Zeit in Niedersachsen wohnst, kommt die dortige Verwaltungsrechtsprechung zum Tragen.

Da würde ich vor einem Umzug in ein anderes Bundesland erst einmal abwarten, wie das OVG Lüneburg entsprechende Fälle sieht. Ich halte es für durchaus möglich, dass man dort der hessischen und rheinland-pfälzischen Sichtweise folgt.

Wenn Du mit Deinem Führerschein von der Polizei kontrolliert wirst, kommt es auf die strafrechtliche Sichtweise (Fahren ohne Fahrerlaubnis) an. Diese deckt sich aber nicht notwendigerweise mit der verwaltungsrechtlichen:

z.B. hat die StA Dortmund schon entsprechende Verfahren eingestellt, während in Hessen noch Verfahren zu laufen scheinen. Strafrechtlich hat man aber die Möglichkeit, den Fall vors Oberlandesgericht zu bringen, welches die Sache dann vor einer Entscheidung dem EUGH vorlegen muss oder eine EUGH-Entscheidung abwarten muss.
Insofern hast Du überall ein gewisses strafrechtliches (Rest)-risiko, wenn Du kontrolliert wirst, zumindest kann es zu längeren juristischen Auseinandersetzungen führen.

Im Verwaltungsrecht ist halt das Problem, dass in Eilverfahren keine Vorlagepflicht an den EUGH besteht, so dass jedes Oberverwaltungsgericht bis zu einer EUGH-Entscheidung für sein eigenes Bundesland für eine gewisse Zeit die Rechtslage eigenständig bestimmt. Das führt dann zu der Zersplitterung der Rechtslage.

erwin

Schüler

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38

Dienstag, 25. Mai 2010, 00:06

watt?


Wenn Du mit Deinem Führerschein von der Polizei kontrolliert wirst, kommt es auf die strafrechtliche Sichtweise (Fahren ohne Fahrerlaubnis) an. Diese deckt sich aber nicht notwendigerweise mit der verwaltungsrechtlichen:


Wer kann mich denn nun wg Fofe verurteilen, das VG , OVG, Amtsgericht, Landesgericht die geliebte Polizei der sympathische Staatsanwalt?
Und was läuft in der ganzen Zeit wenn ich doch weiter fahre.
Verwaltungsrechtlich hab ich recht , sitze aber in Knast ? (PL FS)
Blix nicht mehr sry.
Es gibt ein Urteil des VG Braunschweig finde jetz den Link nicht , wo eine aufschiebenden Wirkung nicht erteilt wurde ich wüsste gern was daraus wurde.
Ob der nach Lüneburg ging und wie das da verhandelt wurde, oder er hats aufegeben?
wenn die B.. netten Polizisten einen mal auf Kieker haben.., könnse ein das Leben zur Hölle machen.

__________________

Das Leben ist halt kein Ponyhof oder auch Wunschkonzert aber wäre doch nett oder :lach: ;)

EE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erwin« (25. Mai 2010, 00:12)


RA XDiver

[VERBORGEN]

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39

Dienstag, 25. Mai 2010, 00:39

Für strafrechtliche Verurteilungen isr das AG zuständig. Das VG befasst sich nur mit der Frage, ob eine Verwaltungsverfügung (Feststellungbescheid, NU, was auch immer) rechtmäßig ist oder nicht.

Die Braunschweiger Sache ist bislang nicht in Lüneburg entschieden (so der Betroffene denn da überhaupt hin ist).

Und keine Sorge, so schnell landet man nicht im Knast. Auch in Strafsachen gilt (wie im Verwaltungsverfahren auch) das Eisen im Feuer zu halten, sprich, Rechtswegausschöpfung.
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