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RA XDiver

[VERBORGEN]

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101

Freitag, 30. April 2010, 22:30

Ach, ich hab schon mit so vielem argumentiert, DAS fiele dann auch nicht mehr auf....... :jipp:

Wobei ich heute ein sehr interessantes Telefonat mit einer leitenden Beamtin einer FEB in SH hatte. Die brachte mich auf den Trichter, bzgl. des § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV könnte man auch argumentieren, dass DIE FAHRERLAUBNIS in genanntem Absatz, sich nur auf eine ausländische FE bezieht. Ich würde sagen, gewagt, aber interessant, an was manche Beamte so denken.
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Pioneer

unregistriert

102

Freitag, 30. April 2010, 22:49

Die Version habe ich doch kürzlich schon mal gehört aus der Stadt mit dem Holstentor. :D-bla:

Wenn man das gleiche Interpretationstalent aufbringt wie das OVG Münster, kann das problemlos so durchgehen.
Es wäre inhaltlich tatsächlich möglich, ist aber schon genau so kraß wie innovativ und dann noch von der FEB.
Da war man wohl gedanklich schon im Wochenende. Einfach kein Verlaß mehr auf die D-Behörden. :lol:

ME38

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103

Freitag, 30. April 2010, 23:09

Also das mit der VPU und MPU hab ich ja geschnallt, aber wenn diese Massnahmen unbekannt sind in anderen EU Staaten/ wie soll man dann als Deutscher im EU Ausland Eignungszweifel beseitigen...

Pioneer

unregistriert

104

Freitag, 30. April 2010, 23:18

Genauso wie der Ausländer auch, durch den Erwerb des FS.
Dieser Erwerb beinhaltet gleichzeitig eine charakterliche, verwaltungstechnische und medizinische Eignungsprüfung und die ist bei der Erteilung zwangsläufig positiv ausgefallen.
Das ist ja die grundsätzliche Basis der gegenseitigen Anerkennung der FSe in der EU. Zu diesem Zweck wurden Mindeststandards geschaffen, die jedes EU-Land bei der Erteilung einzuhalten hat.

Oberklops

Zauberlehrling

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105

Samstag, 1. Mai 2010, 21:42

Nochmal langsam für Ösis und andere fast ethnische Minderheiten :bäh: :
Die MPU ist nur eine Untersuchung in dessen Ergebnis ein MPG steht, was im allergünstigsten Fall sagt: die Ursachen des damaligen Fehlverhaltens scheinen beseitigt, er wird das voraussichtlich nicht mehr machen. Und eine marode FeV ist die Grundlage für die FEB, die erteilt darufhin die alte FE neu.
Überall sonst in der EU wird die FE NEU erteilt - natürlich nicht nur nach Eigungungsprüfung beim Onkel Dr., auch erst nach erneuter tatsächlicher FAhrprüfung in Theorie und Praxis. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

ME38

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106

Sonntag, 2. Mai 2010, 08:47

Und eine marode FeV ist die Grundlage für die FEB, die erteilt darufhin die alte FE neu.


Das war ja auch für mich der Grund, warum ich die deutsche Fahrerlaubnis garnicht erst beantragt habe. ( Wusste ja was kommt !:pfiff: ) Hatte ja noch nie eine Fahrerlaubnis zum entziehen oder einen Antrag gestellt, worauf man mir etwas versagen könnte.

Ich habe vielmehr erstmals eine Fahrerlaubnis erworben- in der >>EU! Eine 69a Sperre war mal, aber schon ewig vorbei. Also bin ich, so wie von deutschen Gerichten zitiert, nur Inhaber einer Fahrerlaubnis. Nur eben keiner deutschen...

Darum glaube ich, bis auf ein wenig gemecker von den Behörden kann mir wohl nicht viel passieren. Viele Argumente haben die ja bei mir nicht: keinen Schein entzogen- weil keiner da, auf keinen Schein verzichtet- weil keiner da, und keinen Schein versagt- weil ich keinen wollte!

Also passt die Republikflucht nicht ganz in ihr Schema... ist ja auch eher selten glaube ich, dass Leute ohne Entzug und Versagung ihren Schein im Ausland machen.

Oberklops

Zauberlehrling

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107

Sonntag, 2. Mai 2010, 22:11

Kommt häufiger vor als angenommen. Auch Du hast eine Akte in Flensburg (VZR).
Ich würde Dir empfehlen, hol sie Dir (kostenlos), dann weißt Du mehr. Anträge gibts hier: http://www.kba.de/nn_125476/DE/ZentraleR…ormular_pdf.pdf :wink:
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ME38

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108

Sonntag, 2. Mai 2010, 22:28

Klar hab ich ne Akte in Flensburg... und diese hab ich auch schon. Aber ich hab noch nie ne deut. Fahrerlaubnis gemacht. Zwar mal versucht... aber das ist untergegangen bei meinen Wohnort wechseln ohne ab und anmelden...
Es steht nichts drin ausser meinen Schandtaten... aber da kann ich mit leben. Jedoch keine Versagung oder Verzicht oder "Entzug"... ausser dem Entzug den man nicht machen konnte... wegen fehlender Erlaubnis..

Oberklops

Zauberlehrling

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109

Sonntag, 2. Mai 2010, 22:29

Was steht für ein Datum rechts oben auf der letzten Seite? (Kann per HAnd oder Computer geschrieben sein)
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

ME38

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110

Sonntag, 2. Mai 2010, 22:37

04. 2021... :motz:

Paule

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111

Montag, 3. Mai 2010, 10:51

Also hast du eine isolierte Sperre die erst 2021 getilgt ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Könnte man einem Entzug gleichstellen.