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cheech

Anfänger

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21

Mittwoch, 14. April 2010, 20:57

und was heisst das jetzt genau für mich?nein es wurde keine speer ausgesprochen nur von der mpu das ich 1 jahr das screening machen muss.und das war vor 11 jahren.soll ich die 150 zahlen und warten was kommt oder was währe der beste und kostengünstigste weg?

Paule

Menschlich

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22

Donnerstag, 15. April 2010, 09:44

Du hast geschrieben, das du ohne Schein gefahren bist, das nennt man hier FoFe. Wann war das und wurde deswegen eine Sperre verhängt, das wollte ich wissen.
Ist keine Sperre im Spiel, müßte die Sache getilgt sein, das heißt es ist nicht mehr verwertbar, was nach Aussage des MA am Tele, den Anschein macht.

Desweiteren würde ich etwas aufpassen wie du vorgehst, nicht das der Bescheid zur Versagung doch noch kommt! :momo:

Wenn du dir kein Anwalt leisten kannst, dann würde ich erst mal noch den Antrag zum FS von damals vorsorglich zurück nehmen.

cheech

Anfänger

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23

Montag, 19. April 2010, 19:00

nein beim gericht habe ich niemals eine sperre bekommen nur im mpu gutachten stand drinne das ich ein jahre drogenfrei nachweisen muss!das ganze war vor 11jahren!wen die beim verkehrsamt nichts mehr im computer haben so wie er am telefon sagte dann kann ich ihn doch hier in de machen?oder liegt da irgendwo noch die akte von mir die sie dann rauskramen?weil in flensburg beim kba habe ich ja auch noch die versagung drinne?

RA XDiver

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24

Montag, 19. April 2010, 19:04

Zitat

weil in flensburg beim kba habe ich ja auch noch die versagung drinne?


Wenn die Versagung, was realistisch ist, noch im VZR gespeichert ist, dann KANN es durchaus Probleme geben.... Ich würde mich da nicht auf die Kurzaussage der FEB verlassen.
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cheech

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25

Montag, 19. April 2010, 20:17

Von da her macht es erst mal Sinn Akteneinsicht bei der FEB zu nehmen. Dies ist ohne Begründung jederzeit - oftmals nur nach Terminvereinbarung - möglich.
was würde sowas kosten?oder kann ich sowas auch selber?

Oberklops

Zauberlehrling

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26

Montag, 19. April 2010, 21:59

Kannst Du erfolgreich logischerweise nicht selber. Außerdem bezweifele ich, dass Dir die Fachbegriffe der Akte etwas sagen.
Wie schon erwähnt, man kann Brot auch selber backen, Schweine schlachten, Kühe melken, buttern usw... Kann man. Ob mans verkauft bekommt an andere ...
Versagungen aus der Akte zu bekommen - kommt auch wieder auf die Akte an - ich schätze mal für den Hr. Anwalt - der mich sicher berichtigt, wenn er wieder auftaucht, geht so um die 300 - 600 € im einfachen Gang. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

RA XDiver

[VERBORGEN]

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27

Montag, 19. April 2010, 22:44

ich schätze mal für den Hr. Anwalt - der mich sicher berichtigt, wenn er wieder auftaucht, geht so um die 300 - 600 € im einfachen Gang. :wink:


Naja, Akteneinsicht nebst entsprechender Beratung, da kommt man höchstens mit 300 EUR hin. :so23:
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