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Pioneer

unregistriert

61

Dienstag, 30. März 2010, 22:24

er einzige Unterschied ist, daß der polnische FS nach Polen geschickt wird und die polnische FE nicht erlischt.
eben, sag ich doch, der ist weltweit, außer im kleinen D noch immer verfügbar. :knips3:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

62

Mittwoch, 31. März 2010, 00:25

Nö.
Auch wenn der Ausländer sein Knöllchen in D direkt vor Ort bezahlen muß, bekommt die Person selbstverständlich auch Punkte in Punkteburg, sofern sie für das entsprechende Vergehen vorgesehen sind.

Das VZR ist personenbezogen und es kann auch jemand gar ohne FS Punkte auf seinem Konto haben.
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Piller

Anfänger

Registrierungsdatum: 14. März 2010

Beiträge: 4

63

Mittwoch, 31. März 2010, 06:55

Die Punkte werden zwar gegeben, aber wenn der Ausländer oder auch
Deutsche seinen Wohnsitz im Ausland hat, werden die Punkte gestrichen.
Habe ich nämlich bei mir gesehen. Und sie werden nicht rückgestrichen, wenn du wieder nach D ziehst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (31. März 2010, 07:17)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


molaf

Anfänger

Registrierungsdatum: 5. Januar 2009

Beiträge: 18

64

Mittwoch, 31. März 2010, 19:45

Glückwunsch zum D-FS. :klatsch:
Ich sage es ja ständig, eine Umschreibung von ausl. EU-FSen ist kein wirkliches Problem, sofern die Erteilung vor dem 19.1.09 erfolgt ist und die Erteilungskriterien konsequent eingehalten wurden.

Ich frage mich allerdings, warum man einen PL-FS umschreiben läßt, das ist eigentlich nicht der wirkliche Sinn der gesamten EU-FS-Regelung. Damit wird grundsätzlich der Zweck verfolgt, EU-weit diese FSe gegenseitig zu akzeptieren, damit eben nicht umgeschrieben oder gesondert anerkannt werden muß.

Bei zeitlich befristeten FSen ist diese Möglichkeit sicher interessant und dazu rate ich auch, aber bei zeitlich unbegrenzten Erteilungen verbessert man sich im Grundsatz nicht, eher tritt das Gegenteil ein, man unterliegt wieder komplett der völlig überregulierenden FEV.

Einziges Argument kann hierzu sein, bei eine Kontrolle intensiver überprüft zu werden, nur das wird sich zukünftig auch ändern und letztlich bleibt die Original-FE auch auf dem D-Dokument erkennbar, wenn genauer hingesehen wird.



sind CZ FS auch zeitlich unbegrenzt?....oder gilten sie nur 10 jahre?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (31. März 2010, 19:54)
Grund: Zitat und Post getrennt.


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

65

Mittwoch, 31. März 2010, 22:09

sind CZ FS auch zeitlich unbegrenzt?....oder gilten sie nur 10 jahre?
Der CZ-FS ist auf 10 Jahre begrenzt.

Ab 01.01.2013 gilt dies für alle ab diesem Datum ausgestellten Führerscheine in der EU. Bei der Klasse B variiert dies zwischen 10 und 15 Jahren. Bei den C- bzw. D-Klassen ändert sich nichts. Diese sind dann weiterhin nur 5 Jahre gültig.
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molaf

Anfänger

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Beiträge: 18

66

Donnerstag, 1. April 2010, 10:57

danke...dann wäre umschreiben das beste, aber meine FSST macht da probleme und möchte die umschreibung mit einer MPU kuppeln

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

67

Donnerstag, 1. April 2010, 11:05

Eine Umschreibung an eine MPU koppeln ist nicht zulässig.

Da sollte die FEB noch mal die Schulbank drücken.

Wende Dich an den Forenanwalt RA XDIVER. Dieser wird Deiner FEB mal einen husten.
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molaf

Anfänger

Registrierungsdatum: 5. Januar 2009

Beiträge: 18

68

Freitag, 16. April 2010, 23:49

...habe gestern die Umschreibung durchgesetzt....mal sehen was passiert!? :lach:

Pioneer

unregistriert

69

Samstag, 17. April 2010, 03:40

Ich gehe mal davon aus, das der FS vor dem 19.1.09 erteilt wurde und kein D-WS im aktuellen Dokument eingetragen ist.
Das sind zunächst einmal die Grundvoraussetzungen für eine problemlose Umschreibung.

Weiter ist zu klären, ob hier ein neues Dokument vorliegt, das auf einer Ausstellung mit ehemaligem D-WS basiert und wie sauber der WS in CZ war, d.h. ob die 185 Tage Meldepflicht wirklich eingehalten wurden und ob die angegebene Adresse (Adressen) wohnsitztauglich war. Diese Kriterien können mittlerweile in CZ über Schwandorf leicht nachgeprüft werden.

Wenn der Erwerb korrekt erfolgt ist, wird auch umgeschrieben, ob immer so ganz problemlos ist oftmals von der zuständigen FEB abhängig, aber umgeschrieben wird er, das ist sicher. Selbst in BY kommt man daran nicht vorbei, da hilft auch kein Sträuben, das führt bestenfalls zu Verzögerungen, siehe hier unser User @ Hyberface, aber keine Behörde kommt bei Einhaltung aller Erwerbsvoraussetzungen daran vorbei, dann muß aufgrund des Wunsches des Dokumenteninhabers umgeschrieben werden.