zusätzlich zu den 700,- für den ws kommt noch die gebühr für ein jahresvisum dazu, wenn du (noch) keine deutsche (holländische, westeuropäische) staatsbürgerscheft hast.
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da der CZ-FS nach Flensburg und dann nach CZ abgeschikt wurde, kann ich auch in NL nicht fahren oder umschreiben.
wenn die holländer sich tatsächlich querstellen -was mir schwerfällt zu glauben- kann man auch erstmal in cz erweitern (hast du nur B, machst du die erweiterung auf B+E). mit der erweiterung ist (zumindest für die holländer) die fahreignung wieder da. sie schreiben um.
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und nun zu der frage, ob du dann damit in D fahren darfst: darfst du, weil... was passiert bei einer umschreibung in einem zweitstaat? holland
erteilt dir eine holländische nationale (eu-) fahrerlaubnis.
in dem moment, wie du die holländische bekommst, wird die tschechische annuliert - man darf ja nur eine eu-fe haben. wenn du den schein z.b. verlegst, in beiden ländern einen ws hast, kannst du dir zu dieser ursprünglichen cz-fe keinen cz-fs mehr ausstellen - du must nach NL und bekommst nur da ersatz. --> du hast eine HOLLÄNDISCHE fe, also eine andere, als die, von der flensburg weiss.
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was können nun die deutsche, wenn sie deinen nl-schein entdecken? nichts anderes, als bei der ausstellenden behörde anfragen:
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- habt ihr rilikonform erteilt?
- haben wir.
evtl. noch:
- wisst ihr, dass die fe, von der wir vermuten(!), dass sie es ist, mal entzogen war?
- können wir uns denken, ist uns aber egal - uns liegt nichts vor, warum wir die erteilung aussetzen könnten. selbst WENN wir wollten.
einer nu oder nichtanerkennung von vornherein fehlt jede grundlage.