Das würde ich mal lieber sein lassen. Aber mal nachsehen ob der FeB deine Eu-Fs bekannt ist könnte man wagen.
Du musst ja zur Akteneinsicht kein Grund angeben.
Also ich war gestern beim LABO Berlin im Referat für Fahrerlaubnisse und hab da mal nachgefragt.
eine ausländische FE ist nicht registriert, nur meine Sperrfrist ist eingetragen ...
Sie waren dann sehr neugierig ob ich denn eine hätte
worauf ich erstmal antwortete dass ich 1997 in Süd-Afrika während eines 1 jährigen Aufenthalts mal einen gemacht hätte ... (stimmt sogar)
"der ist aber ungültig - da dürfen sie nicht mit fahren" sagte man mir und das wars erstmal.
Meine EU-FS wollt ich erstmal noch nicht bekannt geben ...
Kennt jemand nen guten Anwalt der mir ne rechtsverbindliche Auskunft geben kann wie ich nun am besten vorgehe?
Thx