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mirko1

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21

Sonntag, 13. Dezember 2009, 13:28


Mit dieser Sichtweise ist D ja schon in der Vergangenheit beim EUGH auf Granit gestoßen, und die 3. Rili wird daran meines Erachtens nichts ändern. Der Wegfall der Ermessensklauseln in Artikel 11 (4) impliziert meines Erachtens, dass die bisherige Rechtsprechung des EUGH mit der einschränkenden Auslegung nunmehr die einzig vernünftige Auslegung wird, die nicht zu systematischen Widersprüchen führt.


tja, ohne Vorlage, keine EUGH Entscheidung zu Artikel 11 Absatz 4

Pioneer

unregistriert

22

Sonntag, 13. Dezember 2009, 20:03

Die Vorlagefrage wird wohl nun bald kommen, entsprechende Fälle sind ja ausreichend anhängig.

Bisher ziert man sich noch reichlich bei den D-Gerichten, weil sie ganz genau wissen, das der EuGH dem BVM den Gesetzesmurks komplett um die Ohren schlägt und das jetzt wohl endgültig im "Wierer"-Stil. Die haben beim EuGH endgültig "die Schnauze voll".

Nicht alle D-Gerichte üben den vorauseilenden Gehorsam, es wird sich kurzfristig eines finden, das die erheblichen Diskrepanzen zwischen EU-Recht und der D-"Umsetzung" zu klären gedenkt.
Dieses Mal wird es dann auch richtig klingeln, nicht grundlos wird bei der MPU-Mafia bereits intensiv über eine neue Klientel nachgedacht. (Rentner, etc.). Hauptsache, der Blödsinn geht weiter, egal wie. :wurf:

ME38

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23

Montag, 14. Dezember 2009, 08:51

Ich teile voll und ganz die Meinung von Pioneer!

Es muss möglichst schnell eine Vorlage beim euGH gestellt werden! Aber der euGH sollte auch mal die Lage "richtig" klarstellen- vielleicht verstehen ja unsere Damen und Herren Verantwortlichen von "oben" auch kein Paragraphenlatain. :AT: ???

Wie wäre es mit: 185 Tage Wohnsitz im Eu- Land der Wahl + keine Sperrfrist mehr in Deutschland + ordnungsgemäß am Fahrschuluntericht teilgenommen= Fahrerlaubnis (ohne motzen anzuerkennen)

Von irgendwelchen Tilgungsfristen will ich garnicht reden- so ein nationaler Schwachsinn! :bumm:

mirko1

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24

Montag, 14. Dezember 2009, 21:02

klar es reicht leute ich und Ihr wollt auch nicht das dass übliche Argument zieht "ich will nicht das unsere Kinder von EU FS Leuten tot gefahren werden" aber mit der D MPU gehts auch nicht weiter dafür stehen ich/wir, dafür kämpfen wir. letzten endlich werden wir gewinnen...
#
im übrigen, leute ich kann nicht jedes VIdeo auf youtube.de ansehen, it is in yor country not aviable, was soll das?

D ich "liebe" dich................=)))))

ME38

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25

Montag, 14. Dezember 2009, 21:13

Es ist ja sowieso schon irgendwie komisch... das Kasperland mit seinen ganzen Gesetzen und Verordnungen usw. , steht was die Sicherheit betrifft- nur auf Platz 11 !!! In der EU.

Also sind die Sünder zu schlau... oder die ganzen Maßnahmen für`n A...h!! Ich sag dazu mal nichts mehr!

Könnte ja teuer werden... ist ja bald wie bei der Stasi- wenn es um den Lappen geht! Tabus gibts fast keine mehr- auch wenn die EU was anderes sagt.

Aber hier werden die Gesetze halt geschrieben, wie sie gebraucht werden! (Oder auch nicht) :Polenfan: :CZ Fan:

ME38

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26

Montag, 14. Dezember 2009, 21:26

dem Satz: "Werden wir gewinnen" erinnert mich ein wenig an den Geschichtuntericht: Werden wir trotz allem: Siegreich sein!... hat da auch nicht geklappt!

Und wird es auch (hoffentlich) nie klappen!

Aber was Fakt ist, der EuGH sollte sich mal ein für alle mal äußern!!!

Sonst geht dieses hin und her wohl ewig... oder bis 2013 wer weiß...

mirko1

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27

Dienstag, 15. Dezember 2009, 12:04

sollen die Deutschen doch ne EUGH Vorlage machen, dann wird Artikel 11 Absatz 4 auf die Sperrfrist reduziert, ich dacht ja das der VGH München ne EUGH Vorlage macht, hat er aber nicht, wieso wohl, tja so siehts aus ohne Vorlage wird die nicht Anerkennung in Bezug auf FSé nach dem 19.01.09 munter weiter gehen. *klasse*

Paule

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28

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 03:02

ich dacht ja das der VGH München ne EUGH Vorlage macht
Aus den vorliegenden Beschwerdeverfahren wegen der aufschiebenden Wirkung?

Bis jetzt liegt ja noch kein Urteil vor bei dem der VGH als zweite Instanz zu dem Vergnügen kommen könnte.

Pioneer

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29

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 14:08

Das ist zwar grundsätzlich richtig, da bisher nur die aufschiebende Wirkung verhandelt wurde, nur aus dem Tenor wird schon ersichtlich, das der VGH München sich irgendwie mit fadenscheinigen Argumenten durch die Hintertür zu verabschieden gedenkt.
Von dort wird es vermutlich nicht zum EuGH gehen, mal abwarten, aber ersatzweise evtl. durch den VGH Hessen.

Paule

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30

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 13:26

Zurzeit sehe ich zwei VG´s die es durch aus erforderlich sehen müssten den EugH anzurufen. Weil was bringt ein Urteil, das vom VGH wieder gekippt wird.
Regensburg und Kassel

Pioneer

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31

Samstag, 19. Dezember 2009, 04:48

Könnte sein, das man sich bei den beiden VGs so verhält. Bei beiden ist das Urteil in der nächsthöheren Instanz wieder kassiert worden.

Wenn man nun beweisen will, das man richtig gelegen hat, ist das natürlich die Gelegenheit. Ob sie wirklich genutzt wird weiß ich nicht, die Herren bedenken mit Sicherheit auch noch andere Dinge wie zukünftige Beförderungen u.Ä. Da spielen oftmals auch noch völlig sachfremde Erwägungen eine Rolle.
Warten wir mal ab, ob es dort Richter mit Rückgrat gibt, mag ja sein.

mirko1

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32

Dienstag, 16. Februar 2010, 14:23

sodele nun sind wir schon ein paar Monate weiter, VGH Hessen, OVG Rheinland Pfalz FS nach dem 19.01.09 erworben OK dagegen VGH Stuttgart, OVG NRW, VGH Bayern sehen es anders,,,

UND noch immer keine EUGH Vorlage, obwohl schon 5 Bundesländer Entschieden haben,,,SUper Scheis s e...))) :sw68:

Pioneer

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33

Dienstag, 16. Februar 2010, 15:06

Wirklich entschieden ist ja noch nichts, es ging bisher lediglich um die aufschiebende Wirkung, also faktisch nur ein Vorverfahren, allerdings mit tendenzieller Wirkung für das Hauptverfahren. Mir ist bisher auch kein Fall bekannt, in dem aus diesem Eilverfahren heraus eine Vorlagefrage gestellt wurde, weil die Zielrichtung auch eine etwas andere ist.
Es geht zunächst lediglich um die Abwägung von wahrscheinlichen Ergebnissen einer im Hauptverfahren erfolgenden Entscheidung und dient nur zur Klärung, wie wahrscheinlich der Entscheidung für welche Seite ausfällt und danach wird die abschiebende Wirkung wieder hergestellt oder eben auch nicht.
In diesen Hauptverfahren wird schon eine Vorlagefrage kommen, ich tippe mal auf den VGH Kassel. Es kann natürlich auch dem BVerwG vorbehalten bleiben, dann dauert das natürlich noch weitaus länger, aber sie wird kommen, anders ist es in D schlicht nicht vorstellbar, es sei denn, man entscheidet von vornherein pro EU-FS, aber davon ist wohl nicht auszugehen.

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34

Dienstag, 16. Februar 2010, 16:22

Ob die Vorlagefrage aus Kassel kommt, ist eher unklar. Sie könnte ebensogut von einem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht kommen, wenn sich da mal ein Richter/Berichterstatter profilieren will. Das VG Gelsenkirchen und das VG Braunschweig haben ja in ihren Beschlüssen zum vorläufigen Rechtsschutz angedeutet, dass sie die Rechtsfrage als offen ansehen. Dem könnten sich ja noch andere erstinstanzliche Gerichte anschließen, nachdem sich die OVG's ja schon konträr positioniert haben und auch in der Literatur die Frage kontrovers diskutiert wird.

Ebensogut ist es möglich, dass ein Strafgericht eine Vorlagefrage startet: es wird ja die Meinung vertreten, dass Fahrten bereits vor Erlass eines Feststellungsbescheides strafbar sind. Andererseits hat sich anscheinend noch kein Strafrichter so weit aus dem Fenster gelehnt, dass ein entsprechendes Urteil für veröffentlichungswert gehalten wurde.
Wenn das strafrechtlich durchgezogen wird, dann können die Sachen schnell beim OLG landen (jedenfalls schneller als die Verwaltungsfälle beim BVerwG). Und dann besteht bei offenen europarechtlichen Fragen ja eine Vorlagepflicht.

Paule

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35

Dienstag, 16. Februar 2010, 16:36

Andererseits hat sich anscheinend noch kein Strafrichter so weit aus dem Fenster gelehnt, dass ein entsprechendes Urteil für veröffentlichungswert gehalten wurde.
Hast du den Armani vergessen, der hat noch nichtmal einen F-VA bekommen, trotzdem wurde ein Sperrvermerk angebracht und Strafbefehl von 1500 Euro.

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36

Dienstag, 16. Februar 2010, 17:51

Naja, ich schrieb ja von veröffentlichungswerten Urteilen. Bei Armani handelte es sich ja eher um einen Deal zwischen einem Anwalt und Gericht, von dem @Armani anscheinend nichts schrifliches bekommen hat. Insoweit also nichts, was veröffentlicht werden könnte.

Paule

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37

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:33

Da muss man aber auch dazu sagen das solche FoFe Urteile meistens erst in Berufung(LG) oder Revision(OLG) veröffentlicht wird.
Von den AG´s findet man nur selten was.

mirko1

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38

Donnerstag, 18. Februar 2010, 12:20


Wenn das strafrechtlich durchgezogen wird, dann können die Sachen schnell beim OLG landen (jedenfalls schneller als die Verwaltungsfälle beim BVerwG). Und dann besteht bei offenen europarechtlichen Fragen ja eine Vorlagepflicht.


das wusste ich nicht gut zu wissen.