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Rolrick

Schüler

Registrierungsdatum: 22. Mai 2007

Beiträge: 123

61

Samstag, 28. November 2009, 20:17

Hoi zame, :wink:

hab da mal eine Frage zur Erweiterung.
Vor 3 Wochen habe ich eine solche gemacht. Genauer die A1.
Leider ist im neuen CH-FS wiederum die ehemalige CZ-Nummer enthalten.

Liegt das jetzt daran das die A1 "weniger Wert" ist wie die B?
Soll mir ja erstmal egal sein, es hat ja schliesslich eine Eignungsprüfung statt gefunden.

Im Frühjahr mache ich dann noch die Erweiterung BE.

Pioneer

unregistriert

62

Samstag, 28. November 2009, 21:00

Die alte FS-Nr. bleibt erhalten, aber nur für die Klasse B. Da wird im Feld 12 stehen: 70, CZ und die alte FS-Nr.
Von einer Wertigkeit ist das nicht abhängig, sondern nur der Ursprung der FE wird dokumentiert.

Mal etwas frei übersetzt hast du eine CZ-FE für die Klasse B, ausgedrückt durch ein CH-Dokument und eine CH-FE für die Klasse A1.
Daher ergibt sich für die Klasse A1 auch keine zusätzliche Information, weil sie eine CH-FE ausgedrückt durch ein CH-Dokument ist, also eigentlich der Normfall.

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

63

Samstag, 28. November 2009, 23:00

@Pionier

Du sagst gerade das die NR. des CZ-FS nicht von einer Wertigkeit abhängig ist. Dann reicht doch aber auch eine reine Umschreibung aus, ohne Erweiterung, wenn die NR. keine Wertigkeit hat ?

Das mit den Umschreibungen ist sowieso so ein Thema für sich. Manche D-Gerichte sehen das so, das es weiterhin diesselbe FE bleibt, aber ob sich das mit dem EU-Recht vereinbaren lässt ?

Das Land wo der Führerschein umgeschrieben wird, ist ja in dem Falle der Aufnahmestaat und nicht mehr D.

Wird wohl die nächste Frage sein, die der EUGH beantworten muss.

Pioneer

unregistriert

64

Sonntag, 29. November 2009, 06:33

Du sagst gerade das die NR. des CZ-FS nicht von einer Wertigkeit abhängig ist. Dann reicht doch aber auch eine reine Umschreibung aus, ohne Erweiterung, wenn die NR. keine Wertigkeit hat ?
Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nun überhaupt nicht. :greubel:
Es geht lediglich darum, das bei einer Umschreibung die alte FS-Nr. auf dem neuen FS erscheint und somit nachvollziehbar ist, wo der alte FS erworben wurde. Das kann unter bestimmten Umständen eben nicht besonders glücklich sein, hat aber in dieser Hinsicht nichts mit der Wertigkeit einzelner Klassen zu tun.

Das mit den Umschreibungen ist sowieso so ein Thema für sich. Manche D-Gerichte sehen das so, das es weiterhin diesselbe FE bleibt, aber ob sich das mit dem EU-Recht vereinbaren lässt ?
Das sehen nicht nur einige D-Gerichte so, das wird eu-weit so gesehen und ist auch weder umstritten noch neu. Es ist eben lediglich eine Umschreibung, also von einer Plastikkarte in eine andere, weiter nichts. Damit wird sich der EuGH wohl kaum noch beschäftigen, das Thema ist in Grundsatz erledigt. :jojoj:

Wird wohl die nächste Frage sein, die der EUGH beantworten muss.
Als Nächstes wird durch den EuGH der Begriff "entzogen" zu klären sein und wie er in der deutschen Sprache zu definieren ist. Das Ganze im Zusammenhang mit den Artikeln 7, 11 und 13 der 3. Rili, je nachdem, wie die Vorlagefrage formuliert sein wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (29. November 2009, 06:36)


dimmu666

Fortgeschrittener

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65

Sonntag, 29. November 2009, 07:17



Es geht lediglich darum, das bei einer Umschreibung die alte FS-Nr. auf dem neuen FS erscheint und somit nachvollziehbar ist, wo der alte FS erworben wurde. :jojoj:

ich habe bei meiner umschreibung eine neue fs-nummer erhalten.

man kann also keine rückschlüsse mehr auf den alten ziehen.

Epox

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66

Sonntag, 29. November 2009, 09:39

man kann also keine rückschlüsse mehr auf den alten ziehen.



Ob das gemeinsame Informationszentrum in Schwandorf, das auch so sieht? :USML:



Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 334

67

Sonntag, 29. November 2009, 19:12

ich habe bei meiner umschreibung eine neue fs-nummer erhalten.

man kann also keine rückschlüsse mehr auf den alten ziehen.
Klar bekommt man mit jeder Umschreiben eine neue Führerscheinnummer.

Jedoch sollte die vorherige FS-Nummer vom alten Führerschein mit übernommen werden.

Manche Länder halten sich daran, andere halt nicht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Rolrick

Schüler

Registrierungsdatum: 22. Mai 2007

Beiträge: 123

68

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 11:23

Hoi zame, :wink:

habe mir gerade nochmal den KBA Auszug zu Hand genommen. Dachte schon ich hab den geschreddert. :KlSM:
Darin ist zu entnehmen das meine letzte eingetragene Tat der 19.04.2000 war. VFoF.
Das Tilgungsdatum ist laut dem Auszug der 12.04.2016. Oje, gibts mich da überhaupt noch? :ws:
Leider ist mir das letzte Blatt aus dem Auszug verloren gegangen.
Sinngemäss stand da was von der NU für mein CZ-EU-FS. (War so um Ende 2005)
Jetzt hätte ich natürlich gern gewusst ob das mein obiges Datum der Tilgung beeinflusst?
Um das mal klar zustellen: Ich wohne ja in der Schweiz und nur in der Schweiz. In erster Linie geht mir das alles am Arsch vorbei,
ich fahre in D nur ab und zu. Hatte im Juni in D mit mein PW einen Unfall an dem ich nicht schuld war. Holte natürlich die Polizei die an meinem Schweizer FS nichts auszusetzen hatte. CZ-NR ist auf dem CH-FS drauf.
Auch so kam keine Post von wem auch immer deswegen.
Mein Plan ist nämlich das ich noch bis so um 2017 hier in der Schweiz bleiben werde. Dann ( man ist ja Älter geworden und hat höffe ich genug Geld beiseite geschaft) werde ich die Schweiz wieder verlassen und mein Lebensabend
im meiner alten Gegend in D verbringen. Sollte es vorher noch einen Umweg über ein EU-Land geben damit ich dann wieder einen EU-FS besitze dann ist das halt so.
Ich will mich jetzt nicht darauf verlassen das bis dahin die Schweiz auch der EU beigetreten ist.
Ich habe mir damals geschworen das ich nie wieder einen MPU machen werde und dabei bleibt es auch.
Wie ist das nun mit der Tilgungsfrist, kann mir da einer helfen?

PS:
Die NU ist (NUR) auf den CZ-EU-FS gemünzt.
Das hatten wir, mein RA und ich extra schriftlich geben lassen.
Genau genommen ist der CH-FS doch (noch) nicht von einer NU betroffen oder?
Müsste also erst eine NU dafür ausgesprochen werden bevor es FoF ist?

Gruss
aus dem Minarettfreien Land. :pfiff:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

69

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 15:46

Hoi zame, :wink:
Genau genommen ist der CH-FS doch (noch) nicht von einer NU betroffen oder?
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, wendet D auf schweizer Führerscheine den § 29 FeV ohne Probleme an:

da Du ja einen Entzug in D hattest, wird der CH-Führerschein also nicht anerkannt. Da gibt es halt keine EU-Vorschrift, die der Nichtanerkennung im Wege stehen könnte. Eine NU ist für den CH-FS nicht nötig, die Ungültigkeit ergibt sich direkt aus der § 29 FeV.

Anscheinend hat man bei Deinem Unfall keinen Datenabgleich mit dem KBA gemacht, sonst hättest Du jetzt woh Ärger am Hals.

Ob die NU für den CZ-Schein die 15 jährige Tilgungsfrist neu auslöst, ist in der deutschen Rechtsprechung wohl noch nicht geklärt. Da 2005 die NU noch den Charakter einer Entzugsentscheidung hatte, müsste man sie eigentlich gleichstellen, d.h. dann würde 2005 (bzw. bei Rechtskraft des entsprechenden Urteils, das war bei Dir doch später, oder?) eine neue 15 Jahresfrist beginnen.
Wenn Du einen D Wohnsitz im CZ-Führerschein hattest, kann man natürlich auch argumentieren, dass die NU in einen Feststellungsbescheid umzudeuten ist. Und bei negativen Feststellungsbescheiden könnte man auch die Meinung vertreten, dass diese keine neue Tilgungsfrist auslösen.

Mit anderen Worten: die Frage lässt sich momentan nicht sicher beantworten. Ich würde sie deshalb 2014/2015 noch einmal stellen, vielleicht gibt es dann schon Rechtsprechung zu dem Thema.

Paule

Menschlich

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70

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 16:38

CZ-NR ist auf dem CH-FS drauf.
Die NU ist (NUR) auf den CZ-EU-FS gemünzt.
Das hatten wir, mein RA und ich extra schriftlich geben lassen.
Dir ist aber schon klar das du eine CZ-Fahrerlaubnis hast, die auf einem CH-Dokument gedruckt ist?