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Pioneer

unregistriert

21

Samstag, 28. November 2009, 02:16

Um hier nun mal wieder auf das Anliegen des TE zurück zu kommen:
Wenn du dir mal den VGH BW Beschluss durchliest, könnte man die Meinung vertreten wenn du in SK noch eine Erweiterung machst, wobei deine Eignung neu überprüft wird und die 185 Tage eingehalten werden, könntest du die CZ-FE korrigieren.


Die Erweiterung ist überhaupt die einzig gangbare Möglichkeit und das auch noch mit ungewissem Ausgang, weil in dieser Konstellation noch rechtliches Neuland. :momo:
Alles Andere ist ohnehin reine Geld- und Zeitverschwendung nach dem Prinzip: "Die Hoffnung stirbt zuletzt".