Pioneer
unregistriert
Wieso eigentlich der Angeklagte? Wer hat denn die Urkunde verändert, das war doch wohl die FEB - also schuldig im Sinne des Gesetzes. Na, geben wir mal großzügig auch Bewährung und Versetzung in die Poststelle, zum Briefmarken zählen.
Zitat
b)
25
Allerdings dürfte sich der Angeklagte auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen des Landgerichts des Veränderns von amtlichen Ausweisen gemäß (der subsidiär geltenden Vorschrift des) § 273 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig gemacht haben.
Registrierungsdatum: 9. Juli 2009
Geschlecht: Männlich
Beruf: Ing. Elektrotechnik
Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main
Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Zitat
Urteil: Entfernen von Führerschein-Aufklebern keine Urkundenfälschung
16.11.09 – Wer den Aufkleber deutscher Behörden von seinem ausländischen Führerschein entfernt, begeht damit noch keine Urkundenfälschung. Diese Auffassung hat jetzt in einem Revisionsverfahren das Oberlandesgericht Köln vertreten (Az. 81 Ss 43/09).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wies sich ein deutscher BMW-Fahrer bei einer Verkehrskontrolle mit einer tschechischen Fahrerlaubnis aus. Der Führerschein war eigentlich auf der Vorder- und Rückseite mit einem Aufkleber der deutschen Verkehrsbehörde versehen gewesen, der behördlicherseits darauf hinwies, dass das im Ausland ausgestellte Dokument in Deutschland ohne Gültigkeit sei, denn dem Autofahrer war wegen vielfacher Verkehrsverstöße die deutsche Fahrerlaubnis für längere Zeit entzogen worden. Der Mann aber hatte den Sperrhinweis entfernt, um den Anschein einer gültigen und uneingeschränkten Fahrerlaubnis zu erwecken. Das Entfernen des Hinweises hatte für ihn zunächst eine zusätzliche Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur Folge.
Die erstinstanzliche Einschätzung fand jedoch nicht die Zustimmung der Kölner Oberlandesrichter. Durch das Ablösen der Aufkleber sei das ursprüngliche Dokument der tschechischen Behörden nicht verändert worden und habe als Urkunde weiterhin Gültigkeit. Von einer Urkundenfälschung könne daher nicht die Rede sein. Die deutschen Aufkleber stellten lediglich eine Verbindung zum tschechischen Führerschein dar und hätten ohne den Bezug keinen eigenständigen Wert. Das Entfernen hebe zwar die Zusatzerklärung auf, verändere aber das tschechische Dokument an sich nicht. (ampnet/jri)
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Zitat
Artikel 11
Bestimmungen über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung
und die Anerkennung der Führerscheine
2. Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen
Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des
ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen
Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder
Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck
den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
In der FeV oder im StVG gibt es auch nichts was den 11/2 umsetzt, dennoch kenne ich das aus verschiedenen feststellungs Bescheiden.in dem Zitat aus der Eu-Richtlinie steht nichts drin, daß die nur bei Führerscheinen angewendet werden darf auf denen kein Aufkleber angebracht werden kann.
Zitat
Den in Ihren Händen befindliche Eu Führerschein mit Nummer 11111 bitte ich deshalb binnen einer Woche nach Zustellung dieser Verfügung in der hiesigen Dienststelle vorzulegen, damit die Aberkennung für das Bundesgebiet eingetragen werden kann.
Falls der entsprechende Eintrag im Eu Führerschein nicht vorgenommen werden kann, ist der Eu Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen. In diesem Führerschein erfolgt dann, der Vermerk über das Aberkennen des Rechtes, diesen im Bundesgebiet benutzen zu können.

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