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ickebins69

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 1. Februar 2009

Beiträge: 218

Geschlecht: Männlich

41

Dienstag, 10. November 2009, 17:45

Jupp..... :klatsch:

Kann ich Biker nur zustimmen.
Bei diesen "Hätte-Kann-Aber-Müsste" hör ick schon garnicht mehr hin.....was kommt, ist dermassen schwammig und undurchsichtig, oder wie im Kindergarten.
Ich kannte mal diese Sendung "Dingsda"......so könnte man das auch umschreiben.... :lach:

jogy

Anfänger

Registrierungsdatum: 10. November 2009

Beiträge: 6

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Wohnort: 73479

Führerschein aus: CZ

42

Mittwoch, 11. November 2009, 11:42

Stopp, jetzt reichts! :VL2:

Die CZ-MPU bringt im nachhinein überhaupt nichts!
Wenn überhaupt dann hätte die Erteilung von einem solchen Gutachten abhängig gemacht werden müssen.

@jogy
Der EugH hat gesagt, wenn aus dem Führerschein oder vom Ausstellerstaat stammenden Informationen beweisbar ist, das die Richtlinie nicht eingehalten wurde,
dann kann der Aufnehmerstaat wenn zuvor bei ihm eine Maßnahme eines Entzuges bestand, den Führerschein aberkennen.

Das hat der Deutsche-Staat zum 19.01.2009 in seine Fahrerlaubnisverodnung (FeV) übernommen. (Allerdings nicht korrekt, weil der § 28/4/2 nur in Verbindung mit §28/4/3 seine Wirkung entfalten sollte!)

Dardurch das du jetzt mit diesem D-WS Führerschein aufgefallen bist, nützt dir keine Bereinigung mehr was, auch keine nachträgliche MPU in CZ.
Du könntest nur mit eine Neuerteilung, dem Problem entgehen, allerdings kommst du dann von dem Regen in die Traufe, weil du somit unter 28/4/3 fällst da du noch einen verwertbaren Entzug in deiner Akte stehen hast.
Natürlich wäre auch denkbar das du eine Anerkennung erreichst wenn du in CZ eine Neuerteilung die von einer CZ-Mpu abhängig gemacht wird, erreichst. Aber ob dich das zu einer gültigen und Rechtsicheren FE bringt ... wer ... weiß! :knips3:
Hinzu kommt das du schon einen CZ-Schein hast und aus meiner Erfahrung weiß ich, das dieser Weg fast unmöglich ist. Da spielen die Magistraten nicht mit die Anbieter sind damit überfordert. :ws:

So hart es sich jetzt anhört und wie gerne ich dafür auch verflucht werde, sehe ich für dich nur eine Möglichkeit:

1. Nicht mehr mit dem CZ-Schein fahren (Prio)
2. Kontakt zur deutschen FeB aufnehmen und klar Text reden
3. Vorbereiten auf die MPU
4. Deutsche Fahrerlaubnis Prüfungsfrei wieder bekommen
Hallo Paule,
erst einmal vielen Dank für deine ehrliche und ausführliche Darstellung meiner Situation.
Ich hätte vielleicht noch ein paar persönliche Fragen die ich zwar hier auch stellen könnte, mir wäre allerdings lieber, wenn ich diese auf irgend eine Weise
direkt an dich richten könnte. Ist dies möglich und wenn ja, wie? über PN oder so etwas und wie komm ich da rein?
Ich könnte hier auch meine mail Adresse reinschreiben, aber ich glaub das wollt ihr hier nicht so.
Wäre sehr dankbar wenn du mir hierzu noch einmal mit Rat und Tat helfen würdest.
Gruß Jürgen

Auch allen anderen, die sich hier meines Problems angenommen und Beiträge dazu geleistet haben, nochmal meinen herzlichen Dank. :DK:

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

43

Mittwoch, 11. November 2009, 13:34

Solange Du Deine persönlichen Fragen nicht mit Deiner Postadresse, Schuhgröße usw schmückst, macht es meiner Ansicht nach mehr Sinn diese hier im Forum zu stellen.

Denn sollte noch ein gleich gelagerter Fall hier aufschlagen, dann könnte man den neuen User auf diesen Thread hinweisen.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

44

Mittwoch, 11. November 2009, 13:41

Sehr richtig @charly! In der Regel ist das auch meine Antwort via PN! :knips3:

carsten

Schüler

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45

Donnerstag, 12. November 2009, 12:29

Ich rede nicht nur!!!!!!!!!!!!!

Das erreichen erfolglose Vermittler!!!!!!!!!!! :held:

-click- Anwalt
-click- Führerscheinstelle Ansbach
-click- Führerscheinstelle Ansbach 2

Epox

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46

Donnerstag, 12. November 2009, 12:42

Ja schön,dein CZ-FS wurde somit anerkannt,dürfte wohl kein D-wohnsitz drin gestanden haben.

Auch waren die Herschaften so schlau,das ganze nicht vor Gericht zu bringen,um nicht unnötig die leeren Haushalts-

kassen zu belasten. :klatsch:



Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
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Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

carsten

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47

Donnerstag, 12. November 2009, 12:44

Auch bei mir ging es um Deutschen WS

vanButen

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48

Donnerstag, 12. November 2009, 13:32

"...seine beiden tschechischen Führerscheine vorzulegen ....." . Zwei FS? Beide mit D-Adresse?

Epox

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49

Donnerstag, 12. November 2009, 13:48

Auch bei mir ging es um Deutschen WS


Ist so aus den Schreiben nicht ersichtlich und die deutsche Rechtsauffassung gibt das eigentlich auch nicht her. :ka:
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carsten

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50

Donnerstag, 12. November 2009, 14:16

1.)
Der von der Führerscheinstelle war der Meinung
ich hätte zwei FS ( einmal Klasse B und ein Klasse A )

2.) Das Thema hier ging doch um einen FS mit
Deutschem WS ( sonst hätte ich das hier nicht eingestellt )



Ihr wolltet doch beweise haben, die habe ich jetzt geliefert.

vanButen

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Beiträge: 102

51

Donnerstag, 12. November 2009, 17:36

@carsten: "2.) Das Thema hier ging doch um einen FS mit deutschem WS ( sonst hätte ich das hier nicht eingestellt )
Ihr wolltet doch beweise haben, die habe ich jetzt geliefert".

@epox: "Ist so aus den Schreiben nicht ersichtlich ...".

Für einen Beweis, dass eine Androhung einer NU für ein CZ FS mit D Wohnsitz zurückgenommen wurde, fehlt leider alles.

Epox

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52

Donnerstag, 12. November 2009, 17:47

Für einen Beweis, dass eine Androhung einer NU für ein CZ FS mit D Wohnsitz zurückgenommen wurde, fehlt leider alles.


Ja genau so siehst aus,wenn hier nur der halbe Sachverhalt eingestellt wird,ist alles weitere nur Spekulation.



Gruss Epox :wink:
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Alkraser

Anfänger

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Beiträge: 17

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Beruf: Heitzer

Führerschein aus: CZ

53

Sonntag, 15. November 2009, 10:58

Hallo jogy



War bei mir mit dem Sachverhalt in etwa geau so.

D-Ws ,kontrolle ,Anzeige.

Das war im April 2009 in Hessen.

Hier im Forum hiess es: Selberschuld,Lappen ungültig,Pechgehapt.

Ich in Hessen angerufen,Staatsanwalt sagt:"Bla,Bla-Lappen nicht gültig,neues Gesetz,Fahren ohne Führerschein.

------------------------------------------------------UND JETZT KOMMTS-------------------------------------------------------

Heute schreiben bekommen:Sehr geehrter Herr ....Verfahren eingestellt.



So kanns laufen.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

54

Sonntag, 15. November 2009, 11:38

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Fahren ohne Führerschein einstellt, bleibt der CZ-Lappen mit D-WS weiterhin in D ungültig.

Du musst das Strafrechtliche und das verwaltungsrechtliche Verfahren getrennt sehen, weil dafür auch zwei unterschiedliche Behörden zuständig sind.

Der Staatsanwalt bzw. Richter für das strafrechtliche.

Fir Führerscheinstelle für das vverwaltungsrechtliche in Sachen Führerschein.
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Pioneer

unregistriert

55

Sonntag, 15. November 2009, 15:25

Heute schreiben bekommen:Sehr geehrter Herr ....Verfahren eingestellt.


Ich vermute mal, das Schreiben kommt von der Staatsanwaltschaft ?

Das ist dann zumindest für Hessen und natürlich für dich erfreulich, in BY und BW sehen es die höchsten Gerichte zu Zeit leider anders. Die hessische Sichtweise halte ich für korrekt und teile die Auffassung von BY und BW keinesfalls, aber ich habe das letztlich auch nicht zu entscheiden.

Nun wird es darauf ankommen, ob eine Meldung an die FEB geht. Wenn dort Kenntnis erlangt wird von dem FS, bleibt vermutlich eine weitere Reaktion nicht aus. Das Thema wird noch nicht erledigt sein. ;(

Das ist die Zweigleisigkeit zwischen Straf- und Verwaltungsrecht, die @ charly im Vorpost erwähnt hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. November 2009, 15:29)