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Epox

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1

Dienstag, 22. September 2009, 11:51

Rechtsanwältin Stefanie Helzel : Neue EuGH-Entscheidung zum EU-Führerschein ( 22.09.09)

Zitat

EuGH beschäftigt sich ein weiteres Mal mit der Problematik der Anerkennung von EU-Führerscheinen in Deutschland und nimmt zu den Erkenntnisquellen Stellung, welche die deutschen Behörden berechtigen, eine deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anzuerkennen.

In seinem Beschluss vom 09.07.2009 (C-445/08) nimmt der Gerichtshof dazu Stellung, welche Informationen die nationalen Behörden und Gerichte verwerten dürfen, um einen Verstoß des Führerscheininhabers gegen das Wohnsitzprinzip nachzuweisen und ihm auf Grundlage dieser Informationen das Recht abzuerkennen, von diesem Führerschein im Inland Gebrauch zu machen.

Bereits in früheren Verfahren (Wiedemann und Funk sowie Zerche) hat der Gerichtshof deutlich gemacht, dass ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein im Inland nicht anerkannt werden muss, wenn sich

* aufgrund der Angaben im Führerschein
* oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat stammender unbestreitbarer Informationen feststellen lässt,

dass der Führerschein unter Umgehung des Wohnsitzprinzips erlangt wurde.

Jetzt hat der Gerichtshof festgelegt, dass genau diese o.g. Erkenntnisquellen abschließend sind und keine weiteren, auf andere Art und Weise erlangten Information herangezogen werden dürfen, um dem Fahrerlaubnisinhaber einen angeblichen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nachzuweisen.
Wörtlich führte der EuGH in seiner Entscheidung (Randnr. 54, 55 des Beschlusses) aus:

„Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht erteilt hat, die ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats auferlegt ist, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte.

Dies gilt auch für die Erklärung der nationalen Behörden des Ausstellermitgliedstaats, dass sie die Wohnsitzvoraussetzung nicht geprüft hätten, da eine solche Erklärung nicht beweist, dass der Inhaber seinen Wohnsitz nicht im Gebiet dieses Mitgliedstaats hatte. Im Übrigen ist ein Mitgliedstaat nur dann berechtigt, einen Führerschein nicht anzuerkennen, wenn er dies ohne Eingriff in die Zuständigkeiten des Ausstellermitgliedstaats, wie insbesondere dessen ausschließliche und unumschränkte Zuständigkeit, den Wohnsitz des Inhabers in seinem Hoheitsgebiet zu prüfen, tun kann.“

Mit dieser Entscheidung hat der EuGH die deutschen Behörden ein weiteres Mal in ihre Schranken verwiesen. Dass die, von den inländischen Führerscheinstellen betriebenen Überprüfungen der EU-Fahrerlaubnisinhaber nahezu grenzenlos ist, zeigt die tägliche Praxis.

Der EuGH hat in diesem Beschluss deutlich gemacht, dass dieser Überprüfungskompetenz Grenzen gesetzt sind und den deutschen Behörden, aufgrund anderweitig erlangter Erkenntnisse, daher auch nicht das Recht zusteht, dem Fahrerlaubnisinhaber das Führen eines Fahrzeugs in Deutschland zu untersagen.

Wenn der Verdacht besteht, dass der Ausstellermitgliedsstaat die Voraussetzungen nicht geprüft hat, die zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zwingend einzuhalten sind, steht den deutschen Behörden lediglich das Recht zu, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
http://www.123recht.net/article.asp?a=48619&ccheck=1
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Bikerjoe1969

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2

Dienstag, 22. September 2009, 12:04

Dieser Bericht bezieht sich doch lediglich auf den Wierer-Beschluss und ist eigentlich nicht neu, oder?
Signaturen sind doof!

Epox

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3

Dienstag, 22. September 2009, 12:21

Nach dem Datum zu urteilen ist er zumindest nicht von Gestern. :knips2:
Zudem bis jetzt das einzigste was ich in Hinblick auf den Wierer-Beschluß gefunden habe.
Die nationale Presse scheint sich doch etwas zurück zu halten.

Gruss Epox :wink:
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Bikerjoe1969

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4

Dienstag, 22. September 2009, 12:26

Da hat sich wohl die gute Steffi etwas Zeit gelassen mit ihrem Statement. :bild:
Signaturen sind doof!

Epox

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5

Dienstag, 22. September 2009, 12:42

Ja,dafür hat sie die EUGH-Entscheidung gut und verstänlich dargelegt.
Ob das Herrn Schäpe vom ADAC,wohl auch so gelingt? :idee:

Gruss Epox :wink:
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emile

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6

Dienstag, 22. September 2009, 12:44

Da hat sich wohl die gute Steffi etwas Zeit gelassen mit ihrem Statement. :bild:


Der wahre Grund ist, dass der Beschluss nicht durch den EuGH-Presseverteiler gegangen ist. Viele wussten einfach nicht, dass der Beschluss raus ist. Ich habe die Info von einem befreundetem Journalisten bekommen. Auch eher zufällig. Deswegen habe ich die Info auch in allen möglichen Foren verbreitet.

Epox

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7

Dienstag, 22. September 2009, 12:49

Viele wussten einfach nicht, dass der Beschluss raus ist.

Aja,dan dürften ja noch einiges an Meldungen kommen.
Bin schon gespannt auf das Echo der Presse.

Gruss Epox :wink:
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Pioneer

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8

Dienstag, 22. September 2009, 23:33

Medungen evtl. in dieser Art? :KL:
Das wäre dann mal ein alternatives Beschäftigungsfeld für die FEBen.
Irgendetwas müssen die in Zukunft überflüssigen MA ja nun auch machen, völlig egal was. :lol:
welche die deutschen Behörden berechtigen, eine deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anzuerkennen

Allko 1

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9

Samstag, 17. Oktober 2009, 23:50

Eine Frage zu diese Bericht hätte ich als Leihe, der leider kein oder nur ser schlecht das Beamten Deutsch versteht. Ist das jetzt richtig, dass der EuGH ertschieden hatt, dass die EU-Führerscheine gültig sind.(Auch nach dem 19.01.2009) Sollte ich das richtig verstanden haben "breuchte" ich "nur" noch das Aktz. von der Entscheidung bitte. -ty- :!:
:DK:

Pioneer

unregistriert

10

Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:00

Der Beschluß "Wierer", auf den sich hier bezogen wird, hat nichts mit dem Datum 19.1.09 zu tun.
Es geht dort nur um die Beweiserlangung und deren Verwertung durch D-Behörden bzgl. der Aberkennungsverfahren bei EU-FSen.

Eine Rechtsprechung des EuGH zu FSen mit Erteilungsdatum ab dem 19.1.09 gibt es bisher noch nicht.

Allko 1

Schüler

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11

Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:12

Vielen lieben Dank !!! :DK:
:ja: Wenn einer vonn euch etwas neues in dieser Richtun vom EuGH wegen dem 19.01.2009 erfahren sollte, denn erfahre ich dass ja hoffentlich ja hier. Bin feste am Lesen.


-ty-

Pioneer

unregistriert

12

Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:22

Mit EuGH-Urteilen wird es sicher noch dauern, aber der Weg dorthin kann über das VG Regensburg oder den VGH München führen.

Hier die neuen Ansätze einer interessanten Entscheidung des VG Regensburg als möglicher erster Schritt zum EuGH: VG Regensburg

Infernuz

Fortgeschrittener

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13

Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:38

gilt diese Eugh Entscheidung auch für meinen Fall mein Füherschein wurde vor dem 19.01.2009 umgeschrieben und bei mir geht es ja darum ob die Kopie wo von meinem CZ Füherschein mit D-WS bei einer Hausdurchsuchung wo nicht mit dem Füherschein zu tun hatte Zufallsfund verwertbar ist desweiteren hat die Polizei 2008 Zwei tage nach einer Hausdurchsuchung geklingelt und habe den CZ Führerschein mit D-WS Zeigen müssen und dabei wurde er Fotografiert das sind alle informationen die der Füherscheinstelle vorliegen. November 2008 habe ich eine Wohnsitzbereinigung durchgeführt und somit laüft ja bei mir das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis weil ich mit dem CZ Führerschein mit CZ-WS 2009 in eine Verkehrskontrolle kam.

So nach dieser EuGH Entscheidung währen keine Beweise da die eine unbestreitbare Information darstellen und somit währe ja mein umgeschrieben CZ Eu Führerschein mit CZ Wohnsitz gültig oder irre ich mich da ? :ka:

Pioneer

unregistriert

14

Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:53

Das hatte ich in dem anderen Thread ja bereits angedacht und man könnte es versuchen, nur zu einer abschließenden Meinung bin ich noch nicht gekommen.
Zumindest wäre das rechtliches Neuland, aber man könnte im weitesten Sinne in deinem Fall schon so argumentieren.

Aber laß uns zu diesem Thema bitte in dem anderen Thread bleiben, sonst wird es unübersichtlich.

Infernuz

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Donnerstag, 22. Oktober 2009, 18:16

EuGH beschäftigt sich ein weiteres Mal mit der Problematik der
Anerkennung von EU-Führerscheinen in Deutschland und nimmt zu den
Erkenntnisquellen Stellung, welche die deutschen Behörden berechtigen,
eine deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anzuerkennen.


War das ein Versehen oder warum steht da das es um Eine Deutsche Fahrerlaubnis geht es geht ja um die Eu Füherscheine von anderen Eu Staaten wo Deutschland berechtigt sie nicht anzuerkennen ?

Pioneer

unregistriert

16

Montag, 26. Oktober 2009, 14:13

Das ist ein inhaltlicher Fehler im Text. Es geht schon um die im EU-Ausland erworbenen FS und deren Anerkennung in D. :jojoj:
Trotzdem ist die Rechtslage klar aufgebaut, sowie verständlich und zutreffend wiedergegeben. :Respekt:
Wenn das in dieser Form den Juristen allgemein gelingen würde und sie sich ihrem Fachchinesisch etwas mehr entziehen könnten, wären alle Mandanten und Betroffenen auch wesentlich besser informiert, wie sich die rechtlichen Dinge verhalten und hier könnte man das Übersetzungsbüro Jura - Deutsch schließen. :rolleyes:

Diese RAin habe ich vorsorglich schon mal in meine Empfehlungsliste aufgenommen. :so23:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (26. Oktober 2009, 15:20)