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pittikoeln

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. Oktober 2008

Beiträge: 9

1

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:17

Gültig oder nicht was sagt ihr????????

EUGH Europäischer Gerichtshof
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)

ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.

Doch lesen Sie selbst, hier das EUGH Urteil:
Die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung einer Person anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf diese Person zuvor im Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr angewendet worden ist und wenn dieser zweite Führerschein außerhalb einer Sperrzeit für die Erteilung eines neuen Führerscheins erteilt wurde, falls sich herausstellt,

– dass auf der Grundlage der Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats auferlegten Mitwirkungspflicht gegeben hat, die Wohnsitzvoraussetzung vom Mitgliedstaat der Ausstellung dieses Führerscheins nicht beachtet worden ist

oder

– dass die Informationen, die bei Ermittlungen der nationalen Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats im Ausstellermitgliedstaat gewonnen wurden, keine von diesem Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen sind, die beweisen, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Führerscheins durch den Ausstellermitgliedstaat seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dessen Hoheitsgebiet hatte. :bumm:

Pioneer

unregistriert

2

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:47

ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.


Das ist Quatsch und hört sich stark nach Vermittlerargumentation an. Grundsatz ist bei eingetragenem D-WS, er kann aberkannt werden und das wird in D natürlich durchgehend umgesetzt mit "wird aberkannt"
Die Textstellen treffen nicht den Sachverhalt, der sich eben bereits aus dem Dokument selbst ergibt, sondern beziehen sich, speziell bei der Vorlagefrage des VGH Mannheim, auf Ermittlungsergebnisse, die aufgrund vom Betroffenen selbst bei anderen Gelegenheiten erhaltenen Angaben basieren.
Die Aussage "muß anerkannt werden" ist also Unfug, die ganz korrekte Aussage hierzu ist "muß nicht anerkannt werden, kann es aber"

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

3

Dienstag, 6. Oktober 2009, 22:26

Zitat

Das ist Quatsch und hört sich stark nach Vermittlerargumentation an. Grundsatz ist bei eingetragenem D-WS, er kann aberkannt werden und das wird in D natürlich durchgehend umgesetzt mit "wird aberkannt"



er meinte ,das gleichzeitig ein WS in D bestand!
das was D ja immer monierte,also Scheinwohnsitz im Ausland,wenn man in D auch noch einen WS hatte,bzw. immer schon diesen hatte!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Epox

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

4

Dienstag, 6. Oktober 2009, 22:42

ä
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.



Das ist grundsätzlich richtig,nur sind die deutschen Behörden hier nach dem 19.01.09 anderer Meinung,leider gibts noch keine eindeutige Rechtsprechung dazu. ;(
Solltest du aber einen Schein vor diesem ominösem Datum erworben haben,trifft dieses Urteil im vollem Umfang auf dich zu. :DD:

Ist dieser Auszug nicht von europappe? :bild:


Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

5

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 01:39

ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz


Sorry, das Wort gleichzeitig hatte ich übersehen. Dann ist die Lage, zumindest bei einem ausländischen WS-Eintrag im FS grundsätzlich anders. Parallele WS in mehreren EU-Ländern spielen keine Rolle und ergeben aus sich heraus keinesfalls die Ungültigkeit eines EU-FS.
Das hat der EuGH bereits im "Wiedemann"-Urteil deutlich gemacht und im kürzlich ergangenen Beschluß "Wierer" auch noch einmal für einige D-Gerichte wiederholt und gesondert erklärt. :Ma:
Einige Herren Richter konnten oder wollten das Wiedemann-Urteil anders offensichtlich nicht verstehen. Faktisch kann D damit u.a. sein Melderegister im Zusammenhang mit den EU-FSen in die Mülltonne treten, es entfaltet keine Beweiskraft. Das gilt natürlich grundsätzlich für alle FS, ob vor oder nach dem 19.1.09 erworben spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Die Probleme mit EU-FSen ab dem Erteilungsdatum 19.1.09 entstehen aus einem anderen Grund, der höchst merkwürdigen Interpretation der 3. EU-Rili durch die §§ 28 und 29 der FEV. Da diese FEV aber noch in dieser Form in D gültig ist, sind die Probleme auch eben nicht behoben. Das wird sich vermutlich bis zur nächsten EuGH-Entscheidung hinziehen.

Nun sind mir im Zusammenhang mit Fahrzeugkontrollen persönlich zwei Leute bekannt, die mit einem nach dem 19.1. erworbenen PL-FS problemlos weiterfahren konnten und das Ganze hat auch noch in Berlin stattgefunden. Einer von ihnen wurde bereits zum zweiten Mal kontrolliert, wieder ohne Beanstandung und auch wieder in Berlin, nicht eben ein ausgesprochen EU-FS-freundliches BL. Diesen Vorgang weiß ich zur Zeit noch nicht wirklich einzuordnen, da eben die überwiegende Anzahl der Kontrollen leider völlig entgegengesetzt verläuft. Eine Wende ist also nicht auszumachen, nur etwas unverständlich ist es mir schon.

dimmu666

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6

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 07:57

bei meiner kontrolle sagte der polizist das es egal sei ob ich 185 tage in dem ausstellenden land gelebt habe oder nicht.

wichtig sei nur das der jeweilige ws im fs eingetragen ist.

und das in bw!! :klatsch:

Pat27cgn

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7

Dienstag, 13. Oktober 2009, 09:55

Nur sitzt der Polizist nicht hinterm Schreibtisch bei der FSST !!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (13. Oktober 2009, 11:31)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


charly

Moderator

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8

Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:22

Nein, der Polizist hat gewissermaßen recht, denn er ist nicht zu Überprüfung des Wohnsitzes berechtigt.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 13. Oktober 2009, 11:37

Spätestens seit dem "Wierer"-Beschluß hat er absolut recht, sofern die Informationen aus dem Ausstellerland dem nicht entgegen stehen, aber das wird nun nicht durch die Polizei bei einer Verkehrskontrolle prüfbar sein.

dimmu666

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10

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 17:53

Nur sitzt der Polizist nicht hinterm Schreibtisch bei der FSST !!!


das muß er auch nicht!

er hätte aber auch sagen können"ich kenne mich damit nicht aus,somit beschlagnahmen wir erst mal ihren fs und ihr fahrzeug bleibt stehen !" :momo: