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julius20

Schüler

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21

Montag, 20. Juli 2009, 20:24

so gehts weiter ...



Habe den lieben Mann angerufen und vereinbart, in einem Beratungsgespräch einen möglichen realistischen Termin für die MPU zu ermitteln und ihm diesen dann mitzuteilen...

Zudem habe ich ihn jetzt mal angeschrieben und gebeten schriftlich zu seinen Aussagen bezüglich meiner Fahrerlaubnis noch einmal Stellung zu nehmen. Ich denke, dass er das bestimmt nicht tut ... aber Fragen kostet ja nichts. Wenn er das was er mir mündlich mitgeteilt hat, schriftlich wiederholen würde, hätte das irgendeine rechtliche Relavanz oder wäre ich bei einer Polizeikontrolle bzw. einem anhängendem Verfahren trotzdem der Blöde... :lol: :lol: :lol:

Paule

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22

Montag, 20. Juli 2009, 21:05

Ich hab im 3 Beitrag gelesen, das du eine Einverständniserklärung unterschrieben hast. Da mir unter diesem Begriff eigentlich nur dieses Schreiben bekannt ist, in dem steht das du von deinem Ausl.-Schein keinen gebrauch machen darfst, frage ich mich was du unterschrieben hast? Schlisslich schreibst du das der FeB MA sagt du kannst fahren! :denk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (20. Juli 2009, 21:08)


julius20

Schüler

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23

Montag, 20. Juli 2009, 23:45

habs mal gescannt...
»julius20« hat folgende Datei angehängt:
  • xyz.jpg (43,84 kB - 82 mal heruntergeladen - zuletzt: 18. Februar 2010, 08:36)

franzhermann

Fortgeschrittener

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24

Dienstag, 21. Juli 2009, 13:00

Was ist das denn? Eine Verpflichtungserklärung eine MPU zu machen? Gibts doch nicht! MfG :lach:

Bikerjoe1969

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25

Dienstag, 21. Juli 2009, 13:57

@Julius20: Das hast du doch nicht wirklich unterschrieben???
Signaturen sind doof!

Pioneer

unregistriert

26

Dienstag, 21. Juli 2009, 14:01

Dazu fällt mir nun auch nichts mehr ein, das ist wirklich sehr unglücklich. :Ma:
Es ist mir auch unklar, wie man diese Erklärung vom Tisch bekommt, mir ist schon unklar, wie man so etwas überhaupt unterschreibt und ob es jetzt noch eine Möglichkeit gibt, dazu kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht hinreichend aus und das hat zunächst mit Verkehrsrecht nichts mehr zu tun. Diesbezüglich ist der Fall klar, ohne MPU auf Dauer kein FS und das auch noch mit eigenem Einverständnis. -rr-
Was es da noch für Möglichkeiten gibt, kann ich nicht sagen, eigentlich ist klar, wie es weitergeht, ob man da über Irrtum, Täuschung, o.ä. noch irgendwie wieder rauskommt, kann ich nicht sagen, dazu muß ein Anwalt befragt werden, der sich in diesem Rechtsgebiet gut auskennt. Für mich sind das klare deutsche Sätze, die auch keine Interpretation zulassen, der Unterzeichner ist volljährig und damit ist eigentlich Ende der Veranstaltung.
Ich muß zugeben, so etwas habe ich bisher auch noch nicht gesehen. :huh:

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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27

Dienstag, 21. Juli 2009, 14:28

Also, m.E. kann man eine solche "Einverständniserklärung" durch einen Anwalt durchaus als sittenwidrig und somit für nichtig erklären lassen. Allein die Tatsache, daß sich eine Behörde solcher dubiosen Mittel bedient, ist ja schon echt der Hammer!!!
Da würde ich schleunigst mal beim RA anfragen. :bw:
Signaturen sind doof!

Pioneer

unregistriert

28

Dienstag, 21. Juli 2009, 14:50

Man kann es aber auch anders sehen und feststellen, hier haben zwei Parteien eine relativ einfach zu überschauende Vereinbarung getroffen.
Natürlich ist @Julius20 da von der FEB komplett überrollt worden, das ist mir schon klar, nur eine Sittenwidrigkeit kann ich nicht allein aus der Tatsache entnehmen, das er eine für ihn negative Erklärung unterschrieben hat, zumal es nicht um "Kleingedrucktes" oder einen verklausulierten Text geht, sondern um einfache, für jedermann verständliche Sätze.
Gleichzeitig bewirkt die Vereinbarung nichts nach geltender Rechtsansicht moralisch Verwerfliches, Unmögliches oder Ehrenrühriges etc., man bewegt sich im Rahmen einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz. Wie soll dort ein Gericht zu einer anderen Sichtweise gelangen und die Vereinbarung für nichtig erklären? :ka:
Ich halte persönlich die Vorstellung, dort noch wieder heraus zu kommen, für extrem gering.

Artista

Anfänger

Registrierungsdatum: 20. Februar 2009

Beiträge: 14

29

Dienstag, 21. Juli 2009, 15:12

Du musst dir von der Behörde,wenn sie dir eine Auskunft erteilt,nichts schriftlicht geben lassen!
Die Aussage spricht für und gegen die behörde,der Bürger kann auf die richtigkeit der Aussage vertrauen.
Sollte die Aussage falsch sein,dann haftet die Behörde und nicht der Bürger.
Alles andere ist ein "revoler"wissen,was gerne im Volksmund weiter gegeben wird,vorallem in Bezug auf die Beweisführung vor Gericht.

Ansonsten ist das Kind bei dir ja schon fast in den Brunen gefallen,und es ist ja unnütz zu sagen,dass du dir VORHER hättest rechtsberatung einholen müssen.
Ansonsten empfehle ich dir zuerst das Beratungsgespräch bei der mpu,am besten nicht beim tüv,und dort überhaupt abklären ob bei dir in deinem speziellen fall überhaupt ein abstineznachweiss erforderlich ist und welche punkte noch geklärt werden müssen,damit du eine erfolgreiche mpu bestehn kannst.
Dies ist immer individuell zu betrachent.

Viel Erfolg

Grüße

Pioneer

unregistriert

30

Dienstag, 21. Juli 2009, 18:29

Du musst dir von der Behörde,wenn sie dir eine Auskunft erteilt,nichts schriftlicht geben lassen!
Die Aussage spricht für und gegen die behörde,der Bürger kann auf die richtigkeit der Aussage vertrauen.
Sollte die Aussage falsch sein,dann haftet die Behörde und nicht der Bürger.
Alles andere ist ein "revoler"wissen,was gerne im Volksmund weiter gegeben wird,vorallem in Bezug auf die Beweisführung vor Gericht.
Eine mündliche Aussage spricht für und gegen garnichts, das ist nun mal Fakt und beweisen läßt sich damit auch absolut nichts, ebenfalls Fakt.
Um beweisfähig zu werden, ist mindestens eine schriftliche Aussage einer Behörde vorzulegen, es sei denn, es findet sich ein Behörden-MA, der in einem Verfahren auch noch seine falsche Auskunft zugibt. Das ist Wunschdenken, kommt vereinzelt tatsächlich vor, ist aber keinesfalls die Regel, aus verständlichen Gründen.
Hier gibt es, um relativ sicher zu gehen, die Möglichkeit, eine Anfrage auf Zusicherung nach § 38, Verwaltungsverfahrensgesetz zu stellen und selbst danach sind noch Ausnahmen und später abweichende Entscheidungen möglich.
Hier der betreffende Auszug:

Zitat

§ 38 Zusicherung



(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden.
(2) Auf die Unwirksamkeit der Zusicherung finden, unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1, § 44, auf die Heilung von Mängeln bei der Anhörung Beteiligter und der Mitwirkung anderer Behörden oder Ausschüsse § 45 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 sowie Abs. 2, auf die Rücknahme § 48, auf den Widerruf, unbeschadet des Absatzes 3, § 49 entsprechende Anwendung.
(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
Zur Haftung noch die Anmerkung, sie richtet sich wiederum nach dem Staatshaftungsgesetz, das äußerst hohe Anforderungen an die Beweise stellt bei gleichzeitig retaiv geringer Entschädigung und sehr restriktiver Urteilsfindung der Gerichte. Auch das ist also meistens ein ergebnisloser Versuch.

julius20

Schüler

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31

Dienstag, 21. Juli 2009, 19:23

... ich sehe hier kein Problem mit der MPU, weil ich ja eine machen will. Ich brauche den FS und kann nicht auf irgendwelche Gesetzesänderungen länger warten. Ich bin ja mit diesem Vorsatz dzur FEB gegangen. Ob ihr dass als schlau erachtet, ist mal dahingestellt. Ich will nach dem Ende meiner Ausbildung 2010 in meiner Firma bleiben und das wird nur mit FS passieren. Ich denke hier liegt niemand im Brunnen. Ich hatte nach der Aussage des Beamten, umgehend mit einer NU gerechnet, hätte doch Sinn gemacht, oder? Nach dem Motto: Bis ich Dir in drei Tagen es verbiete, kannst du noch fahren... Aber wie sieht es denn nun aus, wenn ich es schriftlich hätte, könnte mir zumindest für die Zeit bis zu einem Verfahren nichts passieren?

julius20

Schüler

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Beiträge: 108

32

Dienstag, 21. Juli 2009, 20:41

sorry pioneer hat ja schon drauf geantwortet ... :AT: :AT: :AT:

Pioneer

unregistriert

33

Dienstag, 21. Juli 2009, 21:42

Aber wie sieht es denn nun aus, wenn ich es schriftlich hätte, könnte mir zumindest für die Zeit bis zu einem Verfahren nichts passieren?


Das wäre von Vorteil und auch denkbar, das der FEB-MA sich dahingehend schriftlich äußert.
Er hat letztlich bekommen, was er wollte, die MPU und du hast dich in seinen Augen kooperativ gezeigt.
In dieser Situation ist es durchaus möglich, das er den Fortgang dieses Falles schriftlich bestätigt. Somit wäre zumindest bis zum anstehenden MPU-Termin eine Verkehrskontrolle relativ problemlos, wenn man das Schreiben der FEB dabei hat.

julius20

Schüler

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34

Dienstag, 21. Juli 2009, 21:53

... wenn das mein Chef hört, falls er sich von der Schweinegrippe erholt ( er hat sie tatsächlich ! ) ... Ich glaube, der betrachtet alles bzgl. des FS, was ich ihm erzähle nur noch als Ausreden oder schlimmeres ... Deshalb werde ich solche oder ähnliche Dinge nur noch an ihn weitergeben, wenn sie real vor mir vor mir liegen ... danke für die Hilfe

Artista

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35

Mittwoch, 22. Juli 2009, 00:14

Ich hab lange überlegt,ob ich noch was dazu sagen soll.
ich werde mich aus der Diskusion zurückziehen.Wenn du denkst du hast recht..ok,mir kanns egal sein.
Nur noch soviel...es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Auskunft bei einer Behörde,
und dem §38 wo es um die Zusage eines bestimmten VA's zu späteren Zeitpunkt geht.

Das tut hier aber nichts zur Sache und ist dem Fragesteller auch nicht geholfen,wenn ich nun dafür einen jur.Beweis erbringe.
Ich wünsche ihm viel erfog,er wird die mpu schon meistern.

Grüße

julius20

Schüler

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36

Donnerstag, 6. August 2009, 20:03

... leider hat der Sachbearbeiter, wie wohl nicht anders zu erwarten, seine Aussage nicht wiederholt ... Ich denke er hat sich schlau gemacht und auf den 19.01. hingewiesen mit den bekannten Konsequenzen für meinen FS ... egal die 55 cent war es wert ... :sw68: :sw68: :sw68: :sw27: :sw27: :sw27:

julius20

Schüler

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Beiträge: 108

37

Freitag, 28. August 2009, 20:10

... ich hatte gestern mein Beratungsgespräch beim Onkeldoktor bzgl. der MPU... und es wurde ermittelt mein Fall sei nicht hoffnungslos ... zu meinem Glück ist befunden worden, daß ich nur ein halbes Jahr Drogenfreiheiheit nachweisen muß. Also geht jetzt alles seinen Weg ... ich denke noch darüber nach ob ich eine Therapie beim Doktor machen soll. Empfohlen wurde es mir...

Derewigwartet

Anfänger

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Beiträge: 34

38

Freitag, 28. August 2009, 22:11

Wünsch dir alles Gute

Und vom Kiffen hast du eh nix ausser Scheisse also werf deine Drogenvergangenheit über Bord und fang auch wirklich ein neues Leben an, glaub mir du wirst überrascht sein wie toll das rüberkommt!!! :lw:
Ich wünsch dir was,
Gruss Walter