Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Betreff: CZ-Führerschein
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 130
Hallo,
ich habe ein CZ-Führerschein mit CZ Wohnsitz(Most) mit Austellungsdatum(4a) 01.07.2009.
Auf der Rückseite habe ich unter punkt (10) das Erteilungsdatum 06.09.2006
Nun würde ich gerne wissen ob der FS in Deutschland gültig ist?
Welches Datum ist ausschlaggebend, das Austellungsdatum oder das Erteilungsdatum.
Zitat
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist, wenn Sie sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Halten Sie sich dauerhaft in Deutschland auf bzw. haben hier Ihren Wohnsitz und besitzen einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), bleibt dieser grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Erforderlich ist jedoch ein nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht.
An der Gültigkeit des Führerscheins und der Anerkennung in Deutschland ändert sich nur etwas, wenn der Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.
Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die nach dem 19.1.2009 an ausgestellt werden, werden somit in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Es kommt auch nicht mehr darauf an, ob der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nur anscheinsweise seinen Wohnsitz in den Ausstellerstaat verlegt hatte.
Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

Pioneer
unregistriert
Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland (BaWü)
Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
Pioneer
unregistriert
Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.
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