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Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

1

Freitag, 14. August 2009, 19:55

Zwecks Anerkennung, Austellungsdatum oder Erteilungsdatum?

Zitat

Betreff: CZ-Führerschein

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 130
Hallo,

ich habe ein CZ-Führerschein mit CZ Wohnsitz(Most) mit Austellungsdatum(4a) 01.07.2009.
Auf der Rückseite habe ich unter punkt (10) das Erteilungsdatum 06.09.2006
Nun würde ich gerne wissen ob der FS in Deutschland gültig ist?
Welches Datum ist ausschlaggebend, das Austellungsdatum oder das Erteilungsdatum.


Antwort:

Zitat

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist, wenn Sie sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.

Halten Sie sich dauerhaft in Deutschland auf bzw. haben hier Ihren Wohnsitz und besitzen einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), bleibt dieser grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Erforderlich ist jedoch ein nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht.

An der Gültigkeit des Führerscheins und der Anerkennung in Deutschland ändert sich nur etwas, wenn der Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.

Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die nach dem 19.1.2009 an ausgestellt werden, werden somit in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Es kommt auch nicht mehr darauf an, ob der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nur anscheinsweise seinen Wohnsitz in den Ausstellerstaat verlegt hatte.
Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)


Naja ob man das so unterschreiben kann ... Meinungen?

Quelle

übrigens es gibt noch eine Nachfrage!

Pioneer

unregistriert

2

Freitag, 14. August 2009, 20:59

Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.


Das ist wohl eine Begriffsverwechselung, obwohl ich mich erinnern kann, das zu meiner Verwunderung schon mal irgendwo so gelesen zu haben, aber ich finde die Stelle nicht wieder. Die FEV gibt das jedenfalls nicht her und ich weiß einfach nicht mehr, wo ich das in dieser Form gelesen habe.
Sonst ist an der aktuellen Beurteilung nichts auszusetzen, außer diese WS-Sache. Im Grunde hat sie aber auch da recht, es ist nur anders gemeint. Auf den WS kommt es tatsächlich nicht mehr an, da aktuell noch noch ein FS mit einem im EU-Ausland tatsächlich bestehenden WS erteilt wird und die Entscheidung, ob Schein- oder Sein- WS trifft eben der ausstellende Staat.
Das spricht sich sicher auch noch in NRW rum. :pfiff:

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 538

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Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

3

Freitag, 14. August 2009, 21:12

Also, ich vesteh die Diskussion nicht. Eigentlich sollte doch klar sein, daß nur das Erteilungsdatum relevant ist! Denn da ist die FE erteilt worden. Ausstellungsdatum ist gleich Druckdatum.
Signaturen sind doof!

Lord Vader

Moderator a. D.

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Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb

Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005

4

Samstag, 15. August 2009, 12:50

Rechtens ist, wenn man die Sache logisch ( mit dem eigenartigen Datum 19.01.2009 ) sieht natürlich das ""ERTEILUNGSDATUM"". Man könnte ihn ja auch mal so verloren haben, oder Brieftasche wurde geklaut etc......
Leute : Die BRD versucht mit allen möglichen Maßnahmen die FE uns zu entziehen und wehe es gibt nur ein Hauch von Ungereimtheiten, dann gibt es Ärger. Dann freut sich die Presse und die Probanden wo eine FE im EU-Ausland evtl. machen wollten, machen lieber eine MPU. Das ist das ganze Rätsel. So lange der EugH kein neues Machtwort spricht bleibt es vorerst dabei. :motz:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Pioneer

unregistriert

5

Samstag, 15. August 2009, 13:21

Maßgebend ist auch das Erteilungsdatum.
Diese Begriffsverwechselung habe ich in den Ausführungen von Janker gelesen, habe es nun doch wiedergefunden.
Entweder hat er ebenfalls die Begriffe verwechselt oder er irrt schlicht und somit RA Götten ebenfalls.
Sie hat also wohl bloß abgeschrieben, das ist dann nicht gerade berauschend, hinzu kommt noch die falsch verstandene WS-Interpretation.
Tip an die RA: Man sollte sich nur äußern, wenn man auch halbwegs weiß, worum es sich handelt, das gilt umso mehr, wenn es auch noch gegen Honorar erfolgt. :motz:

Ahoi-Brause

Schüler

Registrierungsdatum: 15. September 2008

Beiträge: 118

6

Samstag, 15. August 2009, 19:18

Hierbei wird ausdrücklich auf das Ausstellungsdatum verwiesen und nicht auf das Datum der Erstellung des Führerscheins, d.h. den Erwerb der Führerscheinklasse.


Ich übersetzte: hierbei wird ausdrücklich auf das ERTEILUNGSDATUM (bestandene Prüfung, Führerschein geschafft) verwiesen, und nicht auf das Datum der Führerscheinausstellung (Druck, Übergabe). D.h. es ZÄHLT DAS DATUM DER BESTANDENEN PRÜFUNG (Führerscheinerteilung)!