Würde ich nicht so sehen. 15 Jahre nach der NU Eintragung sind die Eignungszweifel, die durch die NU verlängert wurden m. E. erledigt. Danach könnte man die Anerkennung der EU-FE beantragen.
Im Zitat geht es um "wenn .. für immer untersagt ist", und nicht um einen gewöhlichen Entzug / NU.
Man muß im dt. Fahrerlaubnisrecht nur Geduld haben, und eine möglichst lange Lebenszeit