somit vor dem Termin dem Ausgestellten Nachweis über den Aufenthalt (v. 07.06.2006) in der CZ belegt.
Hier stellt sich dann die Frage, wie dieser Nachweis zur Behörde gelangt ist, das geht leider aus dem Post nicht hervor.
Stammt er aus der Datenübermittlung aus CZ, dann ist es einfach "höhere Gewalt" oder hat der FS-Erwerber diesen Nachweis selbst erbracht, dann ist es Dummheit oder zumindest völlige Ahnungslosigkeit. Man weiß es nicht.
Bei dieser Sachlage jedenfalls wird die Behörde im Ergebnis ihre Ansicht nicht ändern und auch nicht müssen, das wird kein Anwalt hinbekommen, der FS ist schlicht verbrannt.
Die Ansicht dieses "Grundsatzamtes" ist schon korrekt, natürlich ist das eine reine Ersatzausstellung, bei der Gelegenheit wurde eben nur der WS korrigiert, aber es bleibt letztlich ein nicht gemäß Rili ausgestellter FS.