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Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

1

Samstag, 18. Juli 2009, 18:31

Bereinigter CZ-FS mit ehmaligen D-WS nicht anerkannt!

Hier wird jemanden obwohl er auch einen WS und eine Firma in CZ hat der bereinigte Führerschein nicht anerkannt, weil er zum Zeitpunk des Erwerbs keinen WS in CZ hatte!

Zitat

Hallo,

ich habe meinen Führerschein am 15.05.2006 in der CZ erworben. Damals noch nach gültigem Recht ohne Wohnsitz in der CZ, nur mit einem Beteiligungsverhältniss an einer Firma. Also stand im Führerschein eine deutsche Wohnanschrift.

Am 07.06.2006 also nur 3 Wochen später habe ich dann meinen Wohnsitz in der CZ bekommen.

Jetzt zum Eintritt des neuen Gesetzes nach § 28 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV) habe ich in meinem Führerschein zum 21.01.2009 (unter Pkt. 4a) die Anschrift aus der CZ nachtragen lassen.

Somit habe ich 2 Jahre eine gültige Wohnanschrift.

Nun mein Problem: Das Ordungsamt, Abt. Grundsatzangelegenheiten ist der Meinung das es sich um einen Ersatzführerschein handelt und dieser somit ungültig ist. Da das Erteilungsdatum (Pkt. 10) immernoch der 15.05.2006 ist und somit vor dem Termin dem Ausgestellten Nachweis über den Aufenthalt (v. 07.06.2006) in der CZ belegt.
Nun meine Frage: Kann das neue Gesetz alte bereits zum damaligen Zeitpunkt gültige Gesetze außer kraft setzen? Denn nach damaliger Rechtslage habe ich meinen FS regulär erworben und einen Wohnsitz habe ich auch. Ich kann nun leider die Prüfung von damals nicht 3 Wochen aufschieben!

Dann könnte der Staat ja auch sagen alle die damals mit 18 einen FS gemacht haben sind jetzt ungültig da ab sofort nur noch mit 19 gefahren werden darf. Somit müssten alle die vor 20 Jahren einen FS mit 18 gemacht haben diesen abgeben? und die die Ihn späte r gemacht haben dürften weiterfahren.? was denn das für ein quatsch!

Kann mir bitte jemand helfen was ich nun tun soll? Oder bin ich im Recht weil diese Regelung nur FS ab dem 19.Januar 2009 betreffen kann? Es gibt doch von 2006 Urteile vom EU Gerichtshof das FS bis zum 31.06.2006 keine Notwendigkeit der 186 Tageregelung bedürfen, sondern erst danach?


Quelle

Pioneer

unregistriert

2

Samstag, 18. Juli 2009, 22:13

somit vor dem Termin dem Ausgestellten Nachweis über den Aufenthalt (v. 07.06.2006) in der CZ belegt.


Hier stellt sich dann die Frage, wie dieser Nachweis zur Behörde gelangt ist, das geht leider aus dem Post nicht hervor.
Stammt er aus der Datenübermittlung aus CZ, dann ist es einfach "höhere Gewalt" oder hat der FS-Erwerber diesen Nachweis selbst erbracht, dann ist es Dummheit oder zumindest völlige Ahnungslosigkeit. Man weiß es nicht.
Bei dieser Sachlage jedenfalls wird die Behörde im Ergebnis ihre Ansicht nicht ändern und auch nicht müssen, das wird kein Anwalt hinbekommen, der FS ist schlicht verbrannt.
Die Ansicht dieses "Grundsatzamtes" ist schon korrekt, natürlich ist das eine reine Ersatzausstellung, bei der Gelegenheit wurde eben nur der WS korrigiert, aber es bleibt letztlich ein nicht gemäß Rili ausgestellter FS.

Lord Vader

Moderator a. D.

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Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005

3

Samstag, 18. Juli 2009, 22:45

Sind wir doch mal ehrlich : Das ist der"""" WITZ DER WOCHE""". Fakten sind doch eigentlich, ist dieser Führer eines Kraftfahrzeuges fähig ein Kraftfahrzeug zu führen oder nicht ?? Alles Blödsinn !! Wie immer Geldschneiderei, die wollen Dein Geld auf die Kralle im Zuge einer MPU und sonst gar nix....ENDE LEGENDE !! :bild: Zur Zeit wie Paule schon postete Z.Zt. NICHT RILI konform, leider !!!!!! So wie es aussieht leider leider keine CHANCE, also ich sehe keine vielleicht andere, dann bitte melden und posten....... :sd2:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !