OVG Lüneburg 12 ME 324/08 Beschluss vom 12.05.09
Hier hatte mal wieder eine Behörde versucht, ohne Informationen aus dem Führerschein/vom Ausstellerstaat eine FE abzuerkennen.
Anscheinend war der Arbeitsplatz während der Führerscheinerteilung (Slowakei) noch in Deutschland. Und dann hat anscheinend der Anwalt noch mal geschlampt und das Anmeldedatum in der Slowakei um ein Jahr nach hinten gelegt.
Das VG Osnabrück hatte schon die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die NU angeordnet. Diese Entscheidung wurde jetzt in zweiter Instanz bestätigt.
Damit liegt das OVG Lüneburg auf einer Linie mit dem OVG Saarlouis und OVG Koblenz.
Die Ausführungen sind mal wieder lesenswert und zeigen von einem hohen Respekt vor dem EUGH.