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Epox

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1

Dienstag, 21. April 2009, 09:11

Janker hält die Umgehung von Führerscheinproblemen durch den "Führerscheintourismus" für beendet. (20.04.09)

Zitat

Janker hält die Umgehung von Führerscheinproblemen durch "Führerscheintourismus" für beendet

Kurznachricht zu "Das vorläufige Ende des Führerscheintourismus" von Prof. Dr. Helmut Janker, original erschienen in: DAR 2009 Heft 4, 181 - 186.

Janker weist auf die Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 07.01.2009 (BGBl. 2009/1, 29) hin. Seit dem 19.01.2009 kann aufgrund von Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerschein-Richtlinie die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV abgelehnt werden. Voraussetzung ist laut Janker, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Die Regelung der 3. Führerschein-Richtlinie ist zwingend, im Gegensatz zur Kann-Regelung in Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 der 2. Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG. Der Autor geht davon aus, dass der EuGH - der ohnehin schon eine restriktive Linie bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine trotz Verkehrsdelikten fuhr - nunmehr die Versagung der Anerkennung durch die Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten stützt.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwal…us-fuer-beendet
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Bikerjoe1969

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2

Dienstag, 21. April 2009, 15:25

Wer ist denn dieser "Prof. Dr. Helmut Janker"? :ka:
Signaturen sind doof!

Epox

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3

Dienstag, 21. April 2009, 16:03

Dieser DRJanker ist Prof an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin,desweiteren ist Mitverfasser diverser Fachbücher in der Thematik Verwaltungsrecht,Verkehrsrecht usw.
Man sollte meinen,ein erfahrerner Rechtsexperte der auch einigen Rechtsausschüssen ,sowie Arbeitskreisen angehört.
Man sollte aber bedenken,das er die nationale Sichtweiße vertritt,kommt EU-Recht hinzu sieht die Sache wieder anders aus.


Gruss Epox :wink:
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Pioneer

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4

Dienstag, 21. April 2009, 23:31

Bei einem Prof. Dr. sollte man aber eine differenziertere Sichtweise erwarten können.
Da möchte ich keine Vorlesungen besuchen, wo soll ich denn anfangen, dem Mann die tatsächlichen Sachverhalte näher zu bringen?
Möglicherweise ist er ja im Verwaltungsrecht ein Fachmann, auch wenn mir da erhebliche Zweifel bleiben, aber zum Verkehrsrecht sollte er sich nun wirklich nicht äußern, das macht die "Bild" ja noch umfassender. :Ma:
Eventuell muß man ihm auch nur erklären, das D-Sichtweisen in der EU nun mal überhaupt nicht mehr weiterhelfen und selbst bei den interpretierten EuGH-Ansichten irrt er oder wo sieht er entsprechende Einschränkungen, doch wohl nur im Hinblick auf das WS-Erfordernis, alles andere ist kalter Kaffee.
Also ein inkompetenter "Akademiker" mehr, weiter nichts, nur wird sein Gehalt vermutlich leider auch über unsere Steuergelder finanziert.
Naja, auch der Staat benötigt Abschreibungsprojekte. :motz: