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grobi1212

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Oktober 2007

Beiträge: 31

81

Montag, 20. April 2009, 10:35


Hallo Grobi,
ich will versuchen Dir zu helfen. Vielleicht könntest Du ein paar Fragen beantworten.
Warum wolltest Du Deinen EU – FS in einen anderen EU - FS umschreiben lassen?
Welcher Wohnsitz steht in Deinem FS? PL o. D.
Hat die FEB eine Kopie Deines FSs.
Um welche Form von Schreiben der FEB handelt es sich? Wird nur auf die bestehende Rechtslage hingewiesen, oder stellt das Schreiben einen Verwaltungsakt oder einen Bescheid dar? (rechtsmittelfähig)




Ich wollte meinen FS nicht umschreiben lassen habe lediglich die annerkennung beantragt.

Im FS steht der PL wohnsitz.

Ich denke es handelt sich um einen verwaltungsaktschreiben denn dort wird aufgeführt das man die PL VPU nicht annerkennen würde

Die FEB hat eine Kopie gemacht vom FS.



Dank für die hilfe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (20. April 2009, 15:54)
Grund: Zitat korrigiert


urs12

Anfänger

Registrierungsdatum: 13. März 2009

Beiträge: 50

82

Montag, 20. April 2009, 23:39

Hallo Grobi,
danke für Deine Informationen. Grundsätzlich braucht D Deinen Führerschein nicht anzuerkennen. Es besteht eine Anerkennungspflicht für D grundsätzlich und ohne jegliche Formalität. Die Möglichkeit im Einzelfall die Anerkennung abzulehnen sind in enge Grenzen gebettet. Wichtig ist welche Art von Brief Du von der FeB bekommen hast. Ein VA oder ein Bescheid sind rechtmittelfähig. Am Ende solcher Schreiben wird darauf hingewiesen. In diesem Fall musst Du das dafür geeignete Rechtsmittel einlegen (Widerspruch oder Einspruch). Wenn es nur ein Brief ist mit Feststellungen musst Du hierauf nicht antworten. Das ist dann einfach eine Auslegung der Behörde der momentanen Rechtslage auf die sie Dich durch dieses Schreiben hinweisen will. Auf keinen Fall würde ich den FS zum Anbringen eines Sperrvermerkes abgeben. Den Weg über eine PL MPU kannst Du dir auch sparen. In Deinem Fall würde ich mir einen Anwalt suchen, der Dir ausführlich darlegt und bestätigt, dass Dein FS in D gültig ist und Du nach seiner Auffassung damit am deutschen Straßenverkehr teilnehmen darfst. Somit umgehst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit ein FoF-Verfahren. Im Falle einer Polizeikontrolle wird zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anzeige wegen FoF geschrieben, in der Regel verlaufen die aber mit einer entsprechenden Rechtsauskunft in der Tasche im Sande. Ich behaupte dass selbst auf die Gefahr hin, dass ich jetzt hier mit meiner Aussage zerrissen werde. In der Folge solltest Du vermeiden dass irgendeine Maßnahme der FeB rechtskräftig wird. Eine Mitteilung an die FeB, dass Du mit Deinem FS am Straßenverkehr teilnimmst, würde ich unterlassen. Wenn Dein Anwalt der Meinung ist, dass Du mit Deinem FS unter keinen Umständen fahren darfst, würde ich es auch nicht tun. Ansonsten bleibt Dir wohl abzuwarten, bis der EuGH eine für Dich positive Entscheidung bekannt gibt.
Ich drück Dir die Daumen.